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Thema: Steuererklärung - Frage

  1. #1
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    Standard Steuererklärung - Frage

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    Ich gehe ja seit September arbeiten. Vorher, also ab Januar habe ich Hartz4 und Ehegattenunterhalt bekommen. Wie muss ich das bei der Steuererklärung angeben? Muss man überhaupt die Zeit vor September angeben oder zählt das erst ab wenn man arbeiten geht? Ich habe leider noch nie eine Steuererklärung selber gemacht, von daher keine Ahnung

  2. #2
    Avatar von Sunny74
    Sunny74 ist offline das bisschen Haushalt...
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    Wenn du eine machst, musst du das angeben. Solltest du sie über Elster machen, oder irgendein Steuerprogramm, wirst du das vom Programm gefragt und gibst dann einfach die Daten ein.

    Wenn das deine erste Erklärung ist, empfehle ich definitiv ein Steuerprogramm oder eben Elster.
    Liebe Grüße
    Sunny

  3. #3
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    Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob es nicht klüger ist, sich mit dem Nochehemann gemeinsam zu veranlagen, Ihr habt Euch doch erst Anfang des Jahres getrennt und dürft noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

    Vermutlich kommt so eine höhere Rückerstattung zustande als bei zwei getrennten Steuererklärungen, ich würde mal proberechnen.

  4. #4
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    Hartz 4 muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ehegattenunterhalt dagegen schon, wenn dein Ex das von dir verlangt und dir den evtl. steuerlichen Nachteil erstattet. Dafür braucht er allerdings eine Unterschrift von dir. Und es kann durchaus sein, dass die Zusammenveranlagung für euch in 2010 noch die beste Variante ist, da ihr euch ja erst 2010 getrennt habt. Welche Steuerklassen habt ihr denn gehabt? Wenn dem so ist, könnt ihr euch wegen der Erstattung untereinander einigen oder beim FA einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen. Ich würde euch empfehlen einfach mal auszurechnen, welche Variante die günstigste ist. Und ehrlich gesagt, wenn du noch nie selber eine Steuererklärung selber gemacht hast, dann würde ich das für 2010 auch noch bleiben lassen, sondern zum LSt-Hilfeverein, Steuerberater etc. zu gehen. Oder hast du Freunde, Bekannte, die bei einem Stb. arbeiten und dir helfen könnten und das ganze mal für dich durchrechnen?
    Auf geht´s!

  5. #5
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    Nee ich kenne keinen in der Branche.

    Bis September hatte ich die 5 und er die 3 und seit September haben wir beide die 4.

    Ich weiss dass er seine eigene machen will, also jeder für sich.

  6. #6
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    Wenn er bis Sept. die 3 hatte, dann würde ich von der getrennten Veranlagung die Finger lassen, so nennt man das nämlich, wenn jeder allein eine Erklärung macht. Dann wird er nämlich rückwirkend quasi mit St.kl. 1 veranlagt und bekommt eine Nachzahlung, die sicher auch nicht ganz gering sein wird. Ich habe zwar keine Ahnung, was er verdient, aber so erfahrungsgemäß können das durchaus 1000 EUR oder mehr werden. Du dagegen bekommt alles wieder. Oder er gibt bei sich den Unterhalt an dich als Ausgabe an, dann musst du das allerdings versteuern. Aber den Nachteil müßte er dir dann erstatten. Wenn du näheres wissen möchtest, kannst du mir gerne schreiben schreiben, ich arbeite beim Steuerberater.
    Auf geht´s!

  7. #7
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    Heisst das er bekommt ne dicke Nachzahlung und ich würde nichts bekommen bzw draufzahlen müssen?

  8. #8
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    Nein, er müßte fett nachzahlen, du bekommst wahrscheinlich eine Erstattung, die aber deutlich niedriger als bei einer gemeinsamen Veranlagung ausfallen würde.

  9. #9
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    Ne, draufzahlen musst du nicht. Im Gegenteil, für dich ist die getrennte Veranlagung wahrscheinlich die beste Variante. Denn du hast ja den Großteil des Jahres nicht gearbeitet und dann Steuerkl. 4 gehabt. Demnach dürftest du deine gezahlten Steuern zum großen Teil oder ganz zurück bekommen.

    Die Nachteile hat dein Ex und erfahrungsgemäß wollen die meisten das natürlich nicht in Kauf nehmen. Der Ex rutscht nämlich bei der Erklärung dann sozusagen von der 3 in die 1 und hat dann natürlich viel zu wenig Lohnsteuer gezahlt.

    Und dann bleibt die Wahl eigentlich nur zwischen Zusammenveranlagung oder getrennter Veranlagung mit Abzug der Unterhaltsleistungen an den getrennten Ehegatten, also der an dich gezahlten Unterhaltsleistungen.
    Auf geht´s!

  10. #10
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    Ich hab mal eine Einkommensteuererklärung bearbeitet, bei der beide sich ganz fürcherlich zerstritten hatten und die Frau dann auch partout alleine abgeben wollte. Das war für den Mann dann allerdings von großem Nachteil und führte dann dazu, dass die Anwälte des Mannes dezent darauf hinwiesen, dass die Frau der Zusammenveranlagung zustimmen muss, wenn er ihr den steuerlichen Nachteil erstattet. Ist allerdings schon ein paar Jahre her und daher weiß ich nicht, ob das noch gilt. Ich denke aber schon.
    Auf geht´s!

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