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Thema: Brauche mal Rechtsbeistand - Onlineshop

  1. #1
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    Standard Brauche mal Rechtsbeistand - Onlineshop

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    Hallo Mädels,

    kennt sich von euch eine damit aus wie lange ein Online Shop mein Geld nach einer Retoure behalten darf?

    Hintergrund, ich hatte für meine Schwester eine Kette und einen Anhänger geordert, den Anhänger (39€)
    habe ich zurück geschickt. Hatte dann gestern folgende Mail geschrieben:

    > Hallo,

    ist meine Retoure inzwischen eingegangen?
    Würde Sie dann bitten schnellstmöglich die 39€ auf mein Paypal-Konto zurück zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daraufhin kam folgende Mail heute:
    Hallo,

    Ihre Rücksendung ist eingegangen. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung,
    durch die Buchhaltung und kann bis zu 30 Tage dauern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ist das rechtens? Können die 30 Tage mein Geld behalten obwohl Sie meine Retoure bekommen haben?
    Finde das sehr frech.
    Was kann ich denen denn schreiben, damit es schneller geht?
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  2. #2
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    Guck mal in den AGB's nach, das könnte da drinstehen. Soweit ich weiß, "unterschreibt" man diesen Zeitraum z.B. bei BuyVIP, wenn man dort bestellt.

  3. #3
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    Kannst Du den Fall nicht einfach Paypal melden? Das sollte auf jeden Fall keine 30 Tage dauern.

  4. #4
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    Das ist ein durchaus üblicher Zeitrahmen. meistens erfolgt die Rueckerstattung eh schneller. warte einfach mal eine Woche ab. mit Sicherheit steht das auch so in den AGB's die Du beim Kauf akzeptiert hast

  5. #5
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    Ich finds frech, aber danke für eure Ratschläge, werde mir
    nachher mal die AGBs ansehen. Bestelle dort auf jeden Fall nie mehr.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  6. #6
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    Linni, ich hatte mal ein ähnliches Erlebnis. Da hiess es auch 30 bis 42 Tage. Es ging dann doch recht schnell. Ich denke mal das wirst öfter haben.
    Die Aufregung ist im Prinzip vergebene Liebesmühe. Oftmals behalten sich die Verkäufer ja auch noch die Prüfung der Ware vor, ob sie unbeschädigt ist oder nicht. Auch das dürfen sie meines Wissens. Und ob der das am Eingangstag prüft oder ein paar Tage später: steckt ja keiner von uns drin.

    Bei Paypal einen Konfliktfall diesbezüglich zu eröffnen halte ich persönlich für nicht angebracht so lange die Frist in seinen AGB's enthalten ist

  7. #7
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    Ich finde den Service halt nicht wirklich gut für einen Juwelier.
    Klar müssen sie prüfen, aber nicht so lange, das ist frech oder?
    Hoffe es geht schneller als 30 Tage und werde da aber auch wohl keine Mail mehr hinterher schieben, denke das verzögert es noch mehr.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  8. #8
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    Aufregen bringt, leider, nichts und viele Mails auch nicht, dort sitzen häufig Sachbearbeiter, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, so wie bei Inkasso-Unternehmen, oder schlichtweg nichts entscheiden dürfen, weil "es eben so ist wie es ist". Argumentation ist vergebene Liebesmüh.

    Solch ein Geschäftsgebahren, egal ob nun ausdrücklich per AGB vereinbart oder nicht, ist einer der Gründe, weshalb ich so gut wie nichts bestelle. Dieses Hinterherrennen hinter meiner Kohle, mit der in der Zwischenzeit Geld verdient wird, nur nicht meins , geht mir auf den Nerv.

    Warum die günstiger sein können als normale Anbieter? Nicht nur, weil sie keine Läden unterhalten- weil sie mit meinem Geld in der Zwischenzeit hantieren können. Ohne mich.

    Wenn ich lese, dass das bei diesen pseudoelitären Einkaufsclubs quasi Usus ist, schwillt mir der Kamm. Die schicken so oft falsche Ware, da kanns nicht sein, dass es einen zweiten KK-Turnus braucht, bis ich meine Kohle wieder habe.

  9. #9
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    Das war ja kein Einkaufsclub, dazu kann ich also
    nichts sagen, aber ein Juwelier, der nicht soviel Werbung
    machen wird wie diese ganzen Clubs, der müsste ja
    eigentlich auf die Kunden angewiesen sein...
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  10. #10
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    Ich hatte das auch mal mit einem Ebay-Verkäufer. Ich hatte ein Kleid zurückgeschickt und bekam gleich als ich mitteilte, von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, den Hinweis, es sei vielleicht sinnvoller (schneller, unkomplizierter), wenn ich das Kleid selber wieder bei Ebay versteigere und nicht zurückschicke. Ja, ne, is´klar Der VK hat auf jeden Fall genau 30 Tage gebraucht, bis ich mein Geld wieder erstattet bekam und dann fehlten doch glatt noch die Versandkosten. Die bekam ich dann erst eine Woche später nachdem ich ihn negativ bewertet hatte. Selbstredend bekam ich auch eine negative Bewertung.
    Auf geht´s!

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