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Thema: Kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?

  1. #1
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    Standard Kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?

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    Hallo,

    vor einigen Tagen habe ich auf meinem Kontoauszug gesehen, dass ein Versandhaus Geld bei mir abgebucht hat. Einige Tage später bekam ich einen Teil des Geldes wieder zurücküberwiesen und auch eine Email dazu, dass ich ja einen Teil der Ware zurückgeschickt hätte und man mir den Kaufpreis für die retournierte Ware daher rückerstattet hätte.

    Allerdings: Ich habe dort nichts bestellt und auch nichts zurückgeschickt.
    In der Vergangenheit hatte ich dort ein paarmal bestellt (letzte Bestellung war im Juni 2010) und habe jeweils per Bankeinzug gezahlt.

    Ich war inzwischen bei meiner Bank und habe den abgebuchten Betrag wieder zurückbuchen lassen.
    Ich wollte auch, dass die Überweisung, die ich von dem Versandhaus bekommen habe, rückgängig gemacht wird. Aber das sei nicht möglich.

    Ich habe schon eine Email an dieses Versandhaus geschrieben und eine inkompetente Antwort erhalten.

    Jetzt meine Frage (sorry für den langen Vorspann!):
    Ich möchte nicht, dass sowas nochmal vorkommen kann und habe auch nicht vor, jemals wieder was dort zu bestellen.
    Kann ich meine Einzugsermächtigung rückgängig machen?
    Falls ja, wie muss ich da vorgehen?
    Der Zauber des Augenblicks liegt in der Magie des Alltäglichen.

  2. #2
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    Ich denke mal Du musst ihnen schriftlich den Widerruf mitteilen

  3. #3
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    Nein, das geht nicht. Du kannst nur das Geld rückbuchen lassen. Das kostet dann für die andere Seite (12€ glaube ich).

  4. #4
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    bei meiner Bank geht das ganz schnell, problemlos und kostenfrei, ich muss nur eine E-Mail an meinen Berater schicken.

  5. #5
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    Sun hat Recht. Da steht auch viel, wenn man mal googelt. Du musst der Firma diesen Widerruf mit deiner Anschrift und allen Daten schicken. Das steht auch hier:

    http://www.helpster.de/einzugsermaec...nleitung_14973
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  6. #6
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    warum so umständlich?

    bei mir geht das wie gesagt ganz problemlos, wenn ich mit meinem Bankberater rede...
    ich musste das schon zwei Mal in Anspruch nehmen und das ging ganz formlos und stressfrei!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Darcie Beitrag anzeigen
    Nein, das geht nicht. Du kannst nur das Geld rückbuchen lassen. Das kostet dann für die andere Seite (12€ glaube ich).
    Das Geld habe ich schon rückbuchen lassen.

    Ich möchte künftig einfach vermeiden, dass sowas nochmal vorkommt.

    Ahh, Cara hat schon einen hilfreichen Link gepostet.
    Dann werde ich dem Saftladen nochmal eine Mail schreiben - und diesmal auf eine kompetentere Antwort hoffen als beim letzten Mal.
    Der Zauber des Augenblicks liegt in der Magie des Alltäglichen.

  8. #8
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    Ich muss mich korrigieren: Klar, kannst du gegenüber dem Versandhaus die Einzugsermächtigung entziehen. Leider wird es sie nicht effektiv daran hindern, trotzdem Geld abzubuchen.

    Ich würde das Geld einfach rückbuchen. Das kostet entsprechend für das Versandhaus, so dass sie in der Regel nicht noch einmal abbuchen werden. Du dürftest damit schon deine Ruhe haben. Zur Sicherheit kannst du ja beides machen.

    edit: was ich meine ist, dass man gegenüber der Bank nicht sagen kann: XY darf nicht abbuchen.

  9. #9
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    Ich habe auch schon mal Beträge rückbuchen lassen müssen. Wie deelite habe ich es gleich problemlos am Schalter machen lassen.
    Geändert von Corinne (07.01.11 um 11:09:06 Uhr)
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  10. #10
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    ja, ich hab nicht richtig gelesen,sorry

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