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Thema: eBay: hat einer von Euch schon mal Ärger bekommen, weil er zu viel verkauft hat?

  1. #1
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    Standard eBay: hat einer von Euch schon mal Ärger bekommen, weil er zu viel verkauft hat?

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    Neues Jahr, viele Vorsätze. Zumindest den einen halte ich bisher ein, ich bin gerade kräftig am Ausmisten und verkaufe seit ca. 2 Wochen bei eBay. Ich komme diesen Monat auf ca. 35 Auktionen und habe noch weitere Sachen, die ich gerne loswerden möchte.

    Ich habe schon gegoogelt, aber meistens nur alte Beiträge von 2008 und älter gesehen: wieviel darf man aktuell als Privatperson eigentlich pro Monat verkaufen?

    Verkauft hier jemand auch viel?
    Hat jemand schon mal mit eBay Ärger bekommen?
    Hat jemand schon mal mit irgendwelchen Anwälten Ärger bekommen?

    Ist es ratsam, eBay mal zu kontaktieren oder weckt man dann nur die schlafenden Hunde?

    Bin gerade sehr verunsichert, aber ich möchte trotzdem gerne meinen ganzen Kram loswerden.
    Viele Grüße von Mrs. Smith

    Nimm Dein Leben nicht so ernst, Du kommst sowieso nicht lebendig dabei raus

  2. #2
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    Also ich hab in den letzten 60 Tagen insgesamt 61 Artikel verkauft. Ich will's nicht beschreien aber ich hab keinen Ärger bekommen von irgendeiner Seite. Wieso auch, waren von DVD's über Bücher, Klamotten, aussortiertes Tupperzeug alles dabei, quer Beet wie halt ein Flohmarkt.

    Sind aber größtenteils nur Kleine Sachen gewesen, Gesamterlös unter 250 Euro

    Probleme gibt's doch nur wenn der Anschein eines Handels erweckt wird oder spezielle Marken verkauft werden. Wenn Du also 35 Cremes einstellst sieht das merkwüdig aus denke ich....
    Nichts verankert Geschehnisse so fest im Gedächtnis, wie der Wunsch, sie zu vergessen.(Michel de Montaigne)

  3. #3
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    Hallo,

    also, wenn Du quer Beet verkaufst und wie schon oben erwähnt nicht unbedingt 35 mal das selbe Produkt einstellst, egal ob neu oder gebraucht, dürfte es egal sein, wie viel Du verkaufst.

    Es kann natürlich sein, dass Dich ein evt. verärgerter Käufer oder Mitbewerber Dich und Deine Auktionen über längere Zeit beobachtet, den Verkaufserlös addiert und Dich auf irgendeine Weise anpupst. Ob bei ebay oder beim Finanzamt (von wegen müßtest Dich als Händler anmelden usw. ....)

    Würde mir an Deiner Stelle im Moment jedenfalls noch keine Gedanken darüber machen, außer es sind ausschließlich hochpreisige Dinge. Und ich denke, dass das von einigen Jahren auch noch heftiger war in Bezug auf "Markenschutzverletzung". Prüfe einfach, ob auch andere z.B. "BOSS" Sachen verkaufen wenn Du ein BOSS-Teil hast und schau auch, was andere Verkäufer als Hinweis in Ihre Auktionen schreiben (gebraucht, Privatverkauf, kein Umtausch, bla bla)
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

    "Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)

  4. #4
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    Ich glaube nicht, dass es da eine wirkliche Vorgabe gibt - schon gar nicht wenn es sich um gebrauchte Sachen handelt.
    Allerdings kommt das auch immer darauf an, was Du verkaufst. Scheinbar gibt es einige Dinge, die mit Adleraugen überwacht werden. Wegen Fälschungen? Oder weil die gewerblichen umsatzeinbußen befürchten? Ich weiß es nicht. Fakt ist, dass sich ebay selber da nicht einmischt, solange sie nicht gezwungen werden. Wenn allerdings einem anderen Deine Angebote nicht passen, kann Dir jeder einen Anwalt auf den hals hetzten - egal wieviele Angebote Du drin hast oder schon verkauft hast, egal wie neu der Account ist und egal wieviele Bewertungspunkte oder Auktionen Du schon hinter Dir hast.

    Mein einziger Tipp und damit fahre ich seit Jahren recht gut: Immer wieder neue Accounts hochziehen (so bis max 300 Bewertungen, man darf mehr als einen Account haben!), KEINE reinen Verkaufsaccounts, so wenig wie möglich neues verkaufen.

    Bei unbekannten Sachen schert sich scheinbar niemand darum ob es neu oder nicht ist, bei bekannten Markenartikeln - besonders die gern-gefälschten wie eben z.b. MAC oder DIOR würde ich allerdings sehr aufpassen. Einfach weil man damit schnell in den Fokus rutscht.
    "The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~

    Liste 2012

  5. #5
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    Es gibt keine Vorgaben, sondern es kommt in der Tat auf die Angebotsstruktur an. Wenn aus dieser klar hervorgeht, dass du privat Krams verkaufst, dann ist es kein Problem, selbst wenn du 500 Artikel hast. Aber wenn du dreißig neue Computerspiele verkaufst, kann es sein, dass das Mitbewerber auf den Plan ruft.

  6. #6
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    Ich schließe mich Janne an. Es gibt keine klaren Vorgaben, sondern es kommt auf die Angebotsstruktur an. Wenn du einzelne Teile verkaufst, ist es relativ egal, wie viele. Verkaufst du aber z. B. viel von einer Ware, dann siehts schon wieder anders aus. Wenn du z. B. deine Kosmetik-Sammlung auflöst und dann 50 E/S etc. verkaufst, ist das trotzdem nicht gewerblich. Denn da werden dann sicher auch viele dabei sein, die benutzt sind. Verkaufst du aber 50 neue E/S, bist häufiger tätig und hast dabei eine Gewinnerzielungsabsicht, kommst du schon in den gewerblichen Bereich. Beim rein privaten Verkauf wirst du mit den E/S ja nie wirklich Gewinn machen, sondern eher Verlust.

  7. #7
    Avatar von Sunny74
    Sunny74 ist offline das bisschen Haushalt...
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    Wenn du z. B. deine Kosmetik-Sammlung auflöst und dann 50 E/S etc. verkaufst, ist das trotzdem nicht gewerblich.
    Das geht ja auch gar nicht. Ich glaube, bei 12 hochpreisigen Dekoprodukten ist Schluss. Dann musst du 30 Tage warten, ehe du was neues aus diesem Bereich einstellen kannst.
    Liebe Grüße
    Sunny

  8. #8
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    Ach so, dann hat Ebay da von alleine einen Riegel vorgeschoben. Sonst spricht nämlich aus steuerlicher Sicht nichts dagegen. Aber diese Unterscheidung zwischen privat und gewerblich ist in so einem Fall auch recht schwierig.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    Sonst spricht nämlich aus steuerlicher Sicht nichts dagegen.
    Mit einer so pauschalen Beurteilung wäre ich sehr vorsichtig.

    Zur Unternehmereigenschaft und Gewinnerzielungsabsicht:
    http://finanzen.freenet.de/recht-ste...10_685676.html

  10. #10
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    Ha, das Urteil ist ja von meinem Kollegen... Ich habe das auch schon entschieden, aber da war es klarer, wie gesagt, lauter neue Computerspiele, einmal lauter neues Computerzubehör, insofern hatte ich da kein Problem. Die Entscheidung gucke ich mir mal an...

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