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Thema: Arbeitsrecht und Arge - mal ne Frage

  1. #11
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    Crazy, ich weiß zwar nicht was du da für Rechte hast, ich würde aber hingehen, wenn sie unbedingt darauf bestehen, bevor du dich später mit dem Amt ärgern musst, dass du kein Geld bekommst. Diese Leistungen und so wenig Ärger wie möglich wären mir persönlich wichtiger als der Urlaub, so sehr man sich diesen auch wünscht. Dafür kannst du den nächsten Urlaub umso mehr genießen.
    We make a living by what we get, but we make a life but what we give.
    - Winston Churchill

  2. #12
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    ich seh das eigentlich so wie Minzi, auch wenn es nicht schön ist.

    Auch wenn der Typ im Unrecht ist, du wirst für die nächste Zeit auf ihn angewiesen sein. Und das wird nun mal der erste Eindruck von dir auf ihn sein, der hängen bleibt.

    ich wünsch dir, dass du bald einen neuen Job findest das klappt sicher!

  3. #13
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    Mir widerstrebt aber gerade, dass die vermeintliche Abhängigkeit von dem Typen dazu führen soll, dass Arbeitsrecht nicht geachtet wird. Das kotzt mich gerade voll an und wäre ich in Crazys Situation, wäre ich ziemlich sauer

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  4. #14
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    Buendel geht mir ähnlich. schwierig, er sitzt am sog längeren Hebel aber es kann auch nicht wirklich sein dass der Urlaub da ignoriert wird.

  5. #15
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    Geht mir auch so, Bündel.

    Ich würde da nochmal hingehen und den Bearbeiter ganz freundlich und sachlich darüber informieren, dass Du bis zum 31.01. in einem Angestelltenverhältnis bist. Vielleicht handelt es sich ja nur um ein blödes Missverständnis.

    Ich würde nicht so sehr darauf hinweisen, dass Du die letzten paar Tage Urlaub hast, sondern auf die Tatsache, dass der Vertrag bis zum 31.01. läuft.

  6. #16
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    Was wäre denn, wenn du arbeiten müßtest bis zum 31.01.11 und keinen Urlaub eingereicht hättest beim vorigen Arbeitgeber, dann könntest du auch nicht an dieser Maßnahme teilnehmen. Bei mir schlagen da auch zwei Herzen, auf der einen Seite, bist du leider auf diesen Herrn angewiesen, auf der anderen Seite, muss auch er sich an die Gesetze halten. Je nachdem würde ich versuchen mich da noch schlauer zu machen und gegebenfalls seinen Vorgesetzen informieren. Allerdings kann der Schuss auch schön daneben gehen, weil du eben auf diese Leute angewiesen bist.
    Alles, was zu besitzen sich lohnt, lohnt auch, daß man darauf wartet. Marylin Monrone
    Die Kunst eines erfüllten Lebens ist die Kunst des Lassens: zulassen - weglassen - loslassen.

    Was wir spüren, hinterlässt Spuren.

  7. #17
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    Das ist schwierig. Einerseits ist es vielleicht die einzige Bewerbungsmaßnahme in nächster Zeit und da sind die Sachbearbeiter auch angehalten alle die in Frage kommen hineinzunehmen - wenn er davon ausgeht, dass du ab übernächster Woche keinen Job hast und die Maßnahme was bringt (?!) hätte er nicht Unrecht.

    Das Ärgerliche ist, dass er einerseits in deine reguläre, jetzige Beschäftigung eingreift bzw. in den Resturlaub den die Krankenkasse doch bereits bezahlt hat. Das heißt, er steht dir zu oder sollte dir dann als nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden.

    Das ist wirklich blöd, aber ich an deiner Stelle würde zähneknirschend die Maßnahme mitmachen

  8. #18
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    Ich würde mich schlau machen und wenn das Gesetz auf meiner Seite ist, würde ich das entsprechend kommunizieren.

    Es wäre ja noch schöner, wenn wir mittlerweile soweit sind, dass geltendes Recht mit Füßen getreten wird.

    Es geht doch nicht nach Beliebigkeit und schon gar nicht mit dreisten Sprüchen eines Sachbearbeiters. Den möchte ich mal hören, wenn man seinen Urlaub streicht!

  9. #19
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    Aber mal ehrlich, wir haben den 25. Januar, da ist es doch seeehr unrealistisch zum 1.2. einen neuen Job anzufangen (der jetzt ja erst noch gefunden werden muß...). Somit würde ich das Ganze gelassen sehen, zumal es ja sein kann, dass daraus tatsächlich etwas mitgenommen werden kann.

  10. #20
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    Aber ich kenne das zu gut... man "muss" sich ja immer alles gefallen lassen.

    Aber theoretisch stehst du ja der ZA noch zur Verfügung. Die könnten dich ja auch von heute auf morgen anrufen und dich einsetzen bzw. den Vertrag verlängern.

    Und wieso wollen die dich schon aus der Statistik haben, wenn du noch nicht mal Leistungen beziehst ?!

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