Ich habe einmal jemanden gefragt, der sich da bestens mit auskennt
Ich habe einmal jemanden gefragt, der sich da bestens mit auskennt
ok, und nun?
Musste ja erst auf ne Antwort warten
Er meint: Da das Beschäftigungsverhältnis erst am 31.01.2011 endet, sollten Maßnahmen m.E. auch nicht vor dem 01.02.2011 starten.
Soviel dazu. Warum er nun nix zu dem Urlaub geschrieben hat, weiß ich nicht, ich hake nach!
ok sorry
ich verweigere mich ja nicht, ab dem 1.2. mache ich alles. Aber ich hatte 5 Monate keinen Urlaub und mir stehen nunmal jetzt 7 Tage zu.
Hallo Crazymaus,
willkommen im Club! Ich darf mich wohl nächste Woche wieder im JobCenter melden...
Mein ZA Vertrag wird auch nicht verlängert...
Da du aber noch keine Leistungen erhältst, steht dir dein Urlaub zu und du dürftest erst ab 01.02. in die Maßnahme gehen.
LG
Geändert von Kleene (25.01.11 um 14:07:49 Uhr)
ach du auch? Das tut mir leid !
Ja das gleiche habe ich ihm auch gesagt, ich erhalte erst ab 1.3. Leistung wenn ich bis dahin noch nichts gefunden habe weil ich Mitte Februar noch mein Januargehalt bekomme. Aber er meinte wenn ich am Donnerstag nicht gehe dann wird der Antrag erstmal nicht bewilligt.
Dass das Gehalt immer so spät kommt, nervt doch auch...
Hab jetzt das 5. Mal ZA hinter mir und ich hasse es... aber was soll man machen, gell?!
Trotzdem: Urlaub steht dir zu!
Und was soll ich jetzt machen ? Einfach nicht hingehen?