Ich habe einmal jemanden gefragt, der sich da bestens mit auskennt
Mein Vertrag läuft zum 31.1.11 aus, meine ZA-Firma hat ihn nicht verlängert. Das habe ich letzte Woche erst erfahren. Vorher hieß es die ganze Zeit dass ich mir keine Sorgen machen brauche und dass er verlängert wird. Nunja, doof gelaufen, ich finde schon wieder was. Ich habe noch 7 Tage Resturlaub die ich gerade nehme.
Nun musste ich ja wieder zur Arge weil ich keinen Anspruch auf ALG1 habe. Heute war ich beim Arbeitsvermittler und er steckte mich in eine Bewerbungsmaßnahme die 5 Tage dauert. Ist ja auch ok, mache ich natürlich. ABER die beginnt übermorgen. Da bin ich 1. noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und 2. habe ich Urlaub. Das heisst durch diese Maßnahme gehen mir 3 Tage von meinem Resturlaub flöten. Das sagte ich ihm auch und seine Antwort war nur dass ich demnächst ja genug "Urlaub" hätte und wenn ich die Maßnahme nicht antrete bekomme ich auch keine Leistung.
Für den Fall dass ich ab 1.2. wieder eine neue Stelle finden würde (ist zwar utopisch aber es könnte ja sein) wäre ich dort wieder in der Probezeit und hätte Urlaubssperre. Genau wie bei meinem letzten AG auch, das heisst ich könnte meinen Urlaub in dem Fall gar nicht komplett nutzen.
Steht mir rein rechtlich der Urlaub den ich gerade nehme denn nicht zu? Bin grad etwas überfragt und ratlos ob das rechtens ist.
Ich habe einmal jemanden gefragt, der sich da bestens mit auskennt
ok, und nun?
Musste ja erst auf ne Antwort warten
Er meint: Da das Beschäftigungsverhältnis erst am 31.01.2011 endet, sollten Maßnahmen m.E. auch nicht vor dem 01.02.2011 starten.
Soviel dazu. Warum er nun nix zu dem Urlaub geschrieben hat, weiß ich nicht, ich hake nach!
ok sorry
ich verweigere mich ja nicht, ab dem 1.2. mache ich alles. Aber ich hatte 5 Monate keinen Urlaub und mir stehen nunmal jetzt 7 Tage zu.
Hallo Crazymaus,
willkommen im Club! Ich darf mich wohl nächste Woche wieder im JobCenter melden...
Mein ZA Vertrag wird auch nicht verlängert...
Da du aber noch keine Leistungen erhältst, steht dir dein Urlaub zu und du dürftest erst ab 01.02. in die Maßnahme gehen.
LG
Geändert von Kleene (25.01.11 um 14:07:49 Uhr)
ach du auch? Das tut mir leid !
Ja das gleiche habe ich ihm auch gesagt, ich erhalte erst ab 1.3. Leistung wenn ich bis dahin noch nichts gefunden habe weil ich Mitte Februar noch mein Januargehalt bekomme. Aber er meinte wenn ich am Donnerstag nicht gehe dann wird der Antrag erstmal nicht bewilligt.
Dass das Gehalt immer so spät kommt, nervt doch auch...
Hab jetzt das 5. Mal ZA hinter mir und ich hasse es... aber was soll man machen, gell?!
Trotzdem: Urlaub steht dir zu!
Und was soll ich jetzt machen ? Einfach nicht hingehen?
Mh, ne ich würde dem MA der Arge nochmals klipp und klar mitteilen, dass dein Vertrag noch bis zum 31.01. läuft und du dann ab dem 01.02. für alle Fort,- Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung stehst. Zur Not auf das Gesetz verweisen.. aber der sollte das eigentlich kennen!