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Thema: Wenn man mit dem Anwalt nich zufrieden ist

  1. #1
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    Standard Wenn man mit dem Anwalt nich zufrieden ist

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    Hallo,

    wir ärgern uns mit unserem ehemaligen Vermieter herum, es geht um die Herausgabe der Kaution.
    Da wir zu diesem Zeitpunkt noch im Mieterverein waren und damit eine Mietrechtsschutzversicherung verbunden war, haben wir einen Anwalt, den wir uns nicht ausgesucht haben.
    Wir mussten dem ewig hinterhertelefonieren, damit sich was tat, Bitten um Rückruf wurden häufiger mal ignoriert.
    Ok, letzten Endes ist jetzt erstmal das passiert, wofür er beauftragt war:
    der Vermieter hat die Unterlagen für das Kautionskonto zurückgegeben.
    Allerdings hat er sich davon seine Forderungen einbehalten. Hierbei handelt es sich um eine nicht unerhebliche Summe - immerhin 1000 Euro - deren Abrechnung wir widersprochen hatten, weil der Nachweis über die Berechtigung der Forderung nicht erbracht worden war.
    Selbstverständlich habe ich daraufhin sofort beim Anwalt angerufen.
    Was bekam ich zu hören?
    Er sei mitten im Umzug, könne jetzt keine Akte rausholen, völlig unmöglich, ich könne am Dienstag wieder anrufen.

    Ich war dermaßen perplex, dass ich den Hörer aufgelegt habe.
    Muss man sich so behandeln lassen??
    Das Mindeste, das ich erwartet hätte, wäre, dass er sich meinen Namen und meine Nummer notiert und mir den Rückruf verspricht....

    Kurz und gut, was ich wissen will, ist:
    Sicher könnte man ihm jetzt das Mandat entziehen und einen anderen Anwalt beauftragen.
    Die Frage ist natürlich, wie mach ich das, ohne dass der mir nachher noch ne Rechnung präsentiert. Wie gesagt, das läuft über Mietrechtsschutz, wir müssen wohl eine Selbstbeteiligung zahlen.
    Wenn ich zu einem anderen Anwalt gehe, habe ich natürlich keinen Mietrechtsschutz mehr, dafür aber wahrscheinlich jemanden, der sich um das Zeug kümmert und dem ich nicht dauernd hinterhertelefonieren muss.
    Das wäre mir schon ein paar Euro wert.

    Aber wie geht man an sowas ran?
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #2
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    Du kannst das Mandat kündigen, aber der Anwalt hat sich die sogenannte Geschäftsgebühr verdient. Die verdient er, wenn er sich mit der Sache befasst hat und tätig geworden ist. Er kann mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen, wenn für die Tätigkeit eine Deckungszusage vorliegt. Die Selbstbeteiligung erhebt er unmittelbar von Dir, so läuft das in aller Regel.

    Beauftragst Du aufgrund einer Mandatskündigung einen weiteren Anwalt, fällt die Geschäftsgebühr erneut an. Nach den meisten Rechtsschutzbedingungen werden die Kosten nur einmal übernommen, es müssen schon heftige Gründe vorliegen, dass ein zweites Mal übernommen sprich einem Anwaltswechsel zugestimmt wird. Ob eine Nichtannahme eines Telefonates unter diesen Umständen ein Grund ist? Eher nicht, würde ich aufgrund meiner Erfahrung sagen.

  3. #3
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    Hallo Abendkleidchen,

    dass für uns mehr Kosten anfallen würden, ist mir schon bewusst.
    Vielleicht ist das in meinem Text nicht so deutlich geworden, aber die Sache liegt ja schon seit anderthalb Jahren bei dem Anwalt.
    Wir haben dort häufiger angerufen, weil wir natürlich Laien sind und keine Ahnung haben, wie so eine Klage funktioniert.
    Da war er entweder gar nicht zu erreichen oder es wurde gesagt, man rufe zurück und man hat aber nie zurückgerufen.
    Er hätte uns von Anfang an auch mal erklären können, wie sowas läuft. Hat er nicht, hinterließ aber den Eindruck, das laufe quasi von allein.

    Ich bin einfach der Meinung, dass ein Anwalt ein Dienstleister ist, auf den ich mich verlassen können muss.
    Wenn mir schon der ehemalige Vermieter in den Hintern tritt, erwarte ich von meinem Anwalt eigentlich, dass der mich unterstützt - und nicht, dass der sagt, weißte wat, ich hab jetzt keine Zeit für dich, ruf nächste Woche wieder an.
    Sowas regt mich maßlos auf, deswegen würd ich am liebsten wechseln.

    Mein Partner ist da allerdings weniger dünnhäutig als ich und wir haben nun einen Brief aufgesetzt, der einfach nur den Sachverhalt schildert und die Frage stellt, wie es nun weitergeht. Die Antwort darauf warten wir nun erstmal ab.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  4. #4
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    Grundsätzlich würde ich mich mal beim Mieterverein beschweren, was die da einem für unmotivierte Pfeifen empfehlen... und ein Bekannter hat in einem ähnlichen Fall mal einen etwas harscheren Brief an den Anwalt geschrieben und unten drunter eine Zeile gepackt mit cc: Wiso, WDR, Akte, Verbraucherschutzzentrale, etc. Hat die Sache auch enorm beschleunigt
    It's easy to be morose and hard to be happy.

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