Ich kopiere mal:

Grundsätzlich gilt für jeden Hundeführer die Aufsichtspflicht. Er ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass durch den Hund niemand zu Schaden kommt. Wird ein Hund in der Öffentlichkeit spazieren geführt, muss der Verantwortliche in der Lage sein, jederzeit ausreichend auf das Tier einwirken zu können, um Gefahr für Mensch und Sache zu vermeiden.
An stark befahrenen Straßen müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Sicherheitshalber sollten Hunde jedoch immer an allen Straßen an einer 1-2 m langen, nicht selbstständig ausziehbaren Leine geführt werden - auch wenn der Hund gut ausgebildet ist.

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren i.d.R. ungeeignet sind, um größere Hunde spazieren zu führen. Kinder und Jugendliche müssen körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Eltern und Hundehalter, die dulden, dass ein Kind ohne Aufsicht den Hund ausführt, dem sie körperlich und geistig nicht gewachsen sind, schaffen ein erhebliches Gefährdungspotential nicht nur für Dritte, sondern insbesondere für das Kind. Schnell ist es passiert, dass ein Kind in eine gefährliche Situation, z.B. in eine Beißerei mit einem anderen Hund, gerät. Das Kind wird angefallen, verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet.

QUELLE: http://www.easy-dogs.net/home/blog/f...der_gassi.html

und weiter: in NRW gilt die 20/40 Regelung mit Sachkundenachweis

http://www.tierarzt-leichlingen.de/content/view/24/58/


Sprechen wir hier über einen Pitbull, Rottweiler oder eher Goldie? Warum möchtest du das wissen?