was soll es denn da für Vorschriften geben und wer soll sie erlassen?
Gibt es Vorschriten, ob, wo, wie und wann Kinder ausreiten dürfen?
Gibt es da irgendwelche Vorschriften???? :?
Cassie
was soll es denn da für Vorschriften geben und wer soll sie erlassen?
Gibt es Vorschriten, ob, wo, wie und wann Kinder ausreiten dürfen?
Ich habe mal gehört, dass Kinder unter 14 gar keine Hunde ausführen dürfen und z.B. Kampfhunde erst ab 18 ausgeführt werden dürfen.
das Hundegesetz von NRW gibt eine Altersgrenze nur bei "gefährlichen Hunden" vor, neben weiterer Auflagen.
http://www.juelich.de/contentory/dat...undegesetz.pdf
sorry für das hundegesetz aber hunde können immer gefährlich werden.
sicherlich kann man ein pitbull nicht mit einem malteser vergleichen aber trotzdem finde ich das hunde gefährlich sind. vorallem für kinder.
wir hatten in der nachbarschaft mal kinder von zwei verschiedenen familien (6-7 jahre alt) die hatten beide golden retriever, also dementsprechend große hunde.
und die hunde wurden IMMER von den kindern gassi geführt.
gassi geführt heisst aber, sie waren auf dem hof, frei von leine
ich musste immer um meine zwei katzen achten damit die hunde meine katzen nicht attackieren, den kindern und den eltern wars nämlich egal, die kinder hatten ihr lachen und den eltern wars egal
ich bin der meinung das hunde nicht von kindern geführt werden sollen.
gefährlich für mitmenschen. gefährlich für die kinder. gefährlich für andere tiere. aber auch gefährlich für die hunde.
Na bravo, da wäre unser Dackel nie vor die Türe gekommen Den hab ich von meinem 5. Lebensjahr an dauerhaft im Schlepptau gehabt.
Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.
auf was für einem Hof liefen sie Romea?
In Hamburg gibt es dafür eine telefonische Fachauskunft, vielleicht bei dir auch?
“These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
— Mace, Strange Days
rosa-hellblau-falle.de
Ich kopiere mal:
Grundsätzlich gilt für jeden Hundeführer die Aufsichtspflicht. Er ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass durch den Hund niemand zu Schaden kommt. Wird ein Hund in der Öffentlichkeit spazieren geführt, muss der Verantwortliche in der Lage sein, jederzeit ausreichend auf das Tier einwirken zu können, um Gefahr für Mensch und Sache zu vermeiden.
An stark befahrenen Straßen müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Sicherheitshalber sollten Hunde jedoch immer an allen Straßen an einer 1-2 m langen, nicht selbstständig ausziehbaren Leine geführt werden - auch wenn der Hund gut ausgebildet ist.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren i.d.R. ungeeignet sind, um größere Hunde spazieren zu führen. Kinder und Jugendliche müssen körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Eltern und Hundehalter, die dulden, dass ein Kind ohne Aufsicht den Hund ausführt, dem sie körperlich und geistig nicht gewachsen sind, schaffen ein erhebliches Gefährdungspotential nicht nur für Dritte, sondern insbesondere für das Kind. Schnell ist es passiert, dass ein Kind in eine gefährliche Situation, z.B. in eine Beißerei mit einem anderen Hund, gerät. Das Kind wird angefallen, verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet.
QUELLE: http://www.easy-dogs.net/home/blog/f...der_gassi.html
und weiter: in NRW gilt die 20/40 Regelung mit Sachkundenachweis
http://www.tierarzt-leichlingen.de/content/view/24/58/
Sprechen wir hier über einen Pitbull, Rottweiler oder eher Goldie? Warum möchtest du das wissen?