Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen
Und, hat der Vermieter danach was getan?
Bellamo: bei mir ging es um das komplexe Thema Gänsehaltung meiner Nachbarn. Bis zu deren Auszug 3 Monate später nach Ankündigung der Minderung erhielt mein Vermieter 100,-- der Kaltmiete weniger überwiesen. Ich erhielt zwar damals ein Schreiben vom Vermieter, dass die Tierhaltung der Nachbarn nicht erlaubt sei und diese aufgefordert waren, die Gänse zu entfernen. Das passierte jedoch nicht. Also: Miete wie angekündigt gekürzt. Und mein Vermieter hatte dagegen auch nichts unternommen.
Diese Kürzung kam ihm wahrscheinlich günstiger als ein evtl. Verfahren vor Gericht.

Aktuell steht die nächste Kürzung ins Haus, seit einigen Tagen gibt es hier bei mir nur noch lauwarmes Wasser.

@Kleene - google mal nach Urteilen bzw. Ruhestörung Nachbarn. Da gibt es einige Urteile und irgendwo im Netz hatte ich damals gelesen, wenn man sich über die Höhe der Minderung unsicher ist, dann lieber etwas unter dem % Satz kürzen