Was für Abzüge sind das denn genau? Lohnsteuer kann eigentlich nur sein, wenn du dort eine Steuerkarte mit Klasse 5 oder 6 vorgelegt hast. Und SV-Abgaben können nur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sein. Genau kann man das nur beurteilen, wenn man die Abrechnung sieht bzw. genau weiß, was dir abgezogen wurde. Hast du im Dezember sonst gar keine Einkünfte? Und vor allem, hast du die 400 EUR für die Zeit vom 1.12.-31.12. bekommen oder hast du den Job später angefangen? Dann kann es nämlich gut sein, dass die Abrechnung stimmt. Wenn du z. B. erst am 10.12. angefangen bist, dann hättest du auch nur anteilig von den 400 EUR verdienen dürfen. Hast du trotzdem die 400 EUR verdient, bist du über den Grenzen für Geringfügigkeit und dann fallen auch die SV-Beiträge an.