Er hat teilweise recht.
An das Kind muss er Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Den Tabellenbetrag muss man dann von seinen Einkünften abziehen und von der Differenz zwischen seinem dann verbleibenden (bereinigten) Nettoeinkommen und dem Einkommen seiner geschiedenen Frau (Null) gehen 3/7 an die geschiedene Frau. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.050 Euro, das ist der Betrag, der ihm nach Abzug der Unterhaltszahlungen bleiben muss.
Davon hat er alles, was ihn betrifft, Wohnung, Auto, Lebensmittel, Energiekosten, zu zahlen.
Es lässt sich leicht ausrechnen, wieviel er derzeit scheinbar verdient, wenn er beim Selbstbehalt als "Bremse" landet. Verdient er 3000 Euro netto, bleiben ihm definitiv mehr, auch das lässt sich wie ich gerade aufgezeigt habe leicht errechnen.
Ob er den Unterhalt an seine geschiedene Frau auf ewig weiterbezahlen muss, hängt von einigen Umständen ab. Tendenziell ist es eher nicht denkbar, die rechtliche Situation ist mittlerweile so, dass der Unterhaltsberechtigte nach der rechtskräftigen Scheidung gehalten ist, seinen Bedarf selbst zu decken, d.h. zu arbeiten.
Hier wäre denkbar, dass die Frau bei Aldi anheuert oder so, was man halt als ungelernte Kraft tun kann. Ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, wonach sie diese Pflicht nicht hat, also er länger als üblich Unterhalt zu zahlen hat, kann man, wenn man den Fall nicht kennt, nicht sagen, aber "beipacken" müsste sie unter normalen Umständen schon. Ich setze voraus, dass sie gesund ist und die deutsche Sprache spricht.
Der Mann ist noch nach alter Unterhaltslage geschieden worden. Ich würde ihm empfehlen, dringend einen Anwalt zu konsultieren und die Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels zu beantragen.
Denkbar ist, dass noch soviele Restschulden trotz Verkauf des Hauses hängen geblieben sind, dass die noch abgezahlt werden, das beeinflusst die Rechnung dann ein wenig. Aber da wäre er wiederum gehalten, mit der Bank zu diskutieren, dass die Raten runtergesetzt werden.
Kurzum: Eher nicht denkbar.