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Thema: Scheidung und Unterhalt - Kann das sein?

  1. #1
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    Standard Scheidung und Unterhalt - Kann das sein?

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    Mein Freund kam letztens nach Hause und erzählte von seinem Kollegen. Der ist geschieden und so wie es sich anhört, auch relativ gefrustet deswegen. Auf die Ex natürlich nicht gut zu sprechen und auf die Ehe im allgemeinen auch nicht mehr, finanzieller Ruin etc.... Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das so sein kann bzw. bis in alle Ewigkeit so laufen darf und mich würde das einfach mal interessieren...

    Also lange Rede kurzer Sinn:

    Der Kollege ist 5-10 Jahre verheiratet gewesen, eher weniger als 10 Jahre. Es gibt ein Kind, das bei der Scheidung 5 oder 6 Jahre alt war und nun 11 oder 12 Jahre alt ist. Die Frau hat während der Ehe nicht gearbeitet und wenn ich das noch richtig habe, hat sie auch wohl von Anfang an nicht gearbeitet. Das Wohnhaus musste nach der Scheidung wohl verkauft werden. Und er sagt jetzt, er muss jeden Monat soviel Unterhalt zahlen, dass ihm 1000 EUR netto bleiben. Der Rest geht an Ex-Frau und Kind, und zwar bis das Kind die Ausbildung beendet hat bzw. bei der Frau für immer. Erst ab einem Nettogehalt von 3.000 EUR verbleiben ihm mehr als 1.000 EUR. Von den verbleibenden 1.000 EUR muss er dann natürlich auch noch seine kompletten Ausgaben bestreiten. Ich habe zwar keine Ahnung, wieviel der verdient, aber ich denke, als Produktionsleiter dürfte das eigentlich ganz gut sein. Und irgendwie geht es nicht in meinem Kopf rein, dass es richtig sein soll, dass Frau und Kind mindestens 2.000 EUR bekommen, bevor ihm 1.000 bleiben. Und das dann auch noch bis in alle Ewigkeit und die Ehe hat nur 5 oder 6 Jahre gedauert?

    Sinngemäß ist der Kollege natürlich der Meinung, dass Heiraten für Männer der größte Schwachsinn ist, den´s gibt und für Frauen gibt nichts Besseres um "versorgt" zu sein.

  2. #2
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    Er hat teilweise recht.

    An das Kind muss er Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Den Tabellenbetrag muss man dann von seinen Einkünften abziehen und von der Differenz zwischen seinem dann verbleibenden (bereinigten) Nettoeinkommen und dem Einkommen seiner geschiedenen Frau (Null) gehen 3/7 an die geschiedene Frau. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.050 Euro, das ist der Betrag, der ihm nach Abzug der Unterhaltszahlungen bleiben muss.

    Davon hat er alles, was ihn betrifft, Wohnung, Auto, Lebensmittel, Energiekosten, zu zahlen.

    Es lässt sich leicht ausrechnen, wieviel er derzeit scheinbar verdient, wenn er beim Selbstbehalt als "Bremse" landet. Verdient er 3000 Euro netto, bleiben ihm definitiv mehr, auch das lässt sich wie ich gerade aufgezeigt habe leicht errechnen.

    Ob er den Unterhalt an seine geschiedene Frau auf ewig weiterbezahlen muss, hängt von einigen Umständen ab. Tendenziell ist es eher nicht denkbar, die rechtliche Situation ist mittlerweile so, dass der Unterhaltsberechtigte nach der rechtskräftigen Scheidung gehalten ist, seinen Bedarf selbst zu decken, d.h. zu arbeiten.

    Hier wäre denkbar, dass die Frau bei Aldi anheuert oder so, was man halt als ungelernte Kraft tun kann. Ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, wonach sie diese Pflicht nicht hat, also er länger als üblich Unterhalt zu zahlen hat, kann man, wenn man den Fall nicht kennt, nicht sagen, aber "beipacken" müsste sie unter normalen Umständen schon. Ich setze voraus, dass sie gesund ist und die deutsche Sprache spricht.

    Der Mann ist noch nach alter Unterhaltslage geschieden worden. Ich würde ihm empfehlen, dringend einen Anwalt zu konsultieren und die Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels zu beantragen.

    Denkbar ist, dass noch soviele Restschulden trotz Verkauf des Hauses hängen geblieben sind, dass die noch abgezahlt werden, das beeinflusst die Rechnung dann ein wenig. Aber da wäre er wiederum gehalten, mit der Bank zu diskutieren, dass die Raten runtergesetzt werden.

    Kurzum: Eher nicht denkbar.
    Geändert von Exuser29 (03.02.11 um 17:28:09 Uhr)

  3. #3
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    Genau, das war noch das alte Scheidungsrecht, das 2008 novelliert wurde.

    Ich verstehe es auch nicht. Es kann aber auch sein, dass die Ex nicht in der Lage ist (z.B. wegen Krankheit,etc.) eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen oder aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage nichts findet. In diesen Fällen urteilen Familienrichter meist zugunsten des nicht arbeitenden Ex-Partners, was bedeutet, dass der berufstätige Ex weiterhin zahlen muss, bis sich was ändert.

    So einfach wie früher - "einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin" - ist es heute zum Glück nicht mehr, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen. Aber ich kenne die Umstände im vorliegenden Fall nicht, vielleicht hat die Frau des Kollegen ja wirklich triftige Gründe, warum sie nicht selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, ich will mir da kein Urteil anmaßen.

  4. #4
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    Ja eben, die Rechtslage hat sich geändert und deshalb würde ich heute auch niemals komplett aus dem Beruf aussteigen um ein Kind zu versorgen. Danach ist man zu lange aus dem Beruf draussen und der Mann zahlt auch nicht (zu Recht, keine Frage).

  5. #5
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    Zitat Zitat von Lilibeth Beitrag anzeigen
    Genau, das war noch das alte Scheidungsrecht, das 2008 novelliert wurde.

    Ich verstehe es auch nicht. Es kann aber auch sein, dass die Ex nicht in der Lage ist (z.B. wegen Krankheit,etc.) eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen oder aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage nichts findet. In diesen Fällen urteilen Familienrichter meist zugunsten des nicht arbeitenden Ex-Partners, was bedeutet, dass der berufstätige Ex weiterhin zahlen muss, bis sich was ändert.

    So einfach wie früher - "einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin" - ist es heute zum Glück nicht mehr, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen. Aber ich kenne die Umstände im vorliegenden Fall nicht, vielleicht hat die Frau des Kollegen ja wirklich triftige Gründe, warum sie nicht selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, ich will mir da kein Urteil anmaßen.
    1. Die Neuerung muss bei langjährigen Ehen nicht greifen, dort "darf" wohl auch noch nach alter Regelung entschieden werden.

    2. Äh ja.. "Krankheit" scheint in solchen Fällen gerne genommen zu sein und es ist wohl sehr schwierig, langwierig und teuer das anzufechten.

    Ich kenne einen ähnlichen Fall und dort ist es eine langjährige Ehe, noch nicht mal geschieden. Der RA des Mannes hat ihm gesagt, wenn die Frau ein Attest bringt, daß sie aus psychischen Gründen o.ä. nicht arbeiten kann, darf er bis zur Rente zahlen. Die Frau ist gesund, aber hatte auch während der Ehe keine Lust zu arbeiten, die Kinder sind nahezu erwachsen.
    lg
    grumby

  6. #6
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    Hallo,

    ich kenne einige ähnliche Fälle, wo teilweise die Exfrauen Rachefeldzüge gestartet haben und den Mann fertig machen wollten. Auf der anderen Seite erlebe ich es öfter, dass sich die Männer nicht richtig informieren. Zum Beispiel kann das Jugendamt keinen Unterhalt festlegen (war neulich ein Thema im Bekanntenkreis, das hat der Mann nicht gewusst).

    Für die Exfrau zahlen zu müssen, kann ich nicht verstehen, vor allem nicht bei modernen Frauen, die doch - eigentlich - alle in der Lage sein sollten, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Den Kindesunterhalt meine ich damit natürlich nicht

  7. #7
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    Im großen und ganzen schätze ich die Lage so wie ihr ein; will aber daran erinnern, dass der Mann schließlich bei vollem Bewusstsein einen Vertrag unterschrieben hat. Das hätte er sich halt vorher überlegen müssen, ob er eine Ehe eingehen will.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Im großen und ganzen schätze ich die Lage so wie ihr ein; will aber daran erinnern, dass der Mann schließlich bei vollem Bewusstsein einen Vertrag unterschrieben hat. Das hätte er sich halt vorher überlegen müssen, ob er eine Ehe eingehen will.
    Das ist doch Käse.

  9. #9
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    Ich möchte mal in den Raum werfen, dass ich auch Männer kenne, die seit ihrer Scheidung offiziell nur noch genau die Summe verdienen, die sie behalten dürfen. Frau und Kinder kriegen nichts.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von LieseLotte Beitrag anzeigen
    Ich möchte mal in den Raum werfen, dass ich auch Männer kenne, die seit ihrer Scheidung offiziell nur noch genau die Summe verdienen, die sie behalten dürfen. Frau und Kinder kriegen nichts.
    Die Fälle gibt es natürlich auch. Mehrheitlich kenn ich nur die Fälle, in denen die Frauen mit Kindesentzug drohen und diesen auch recht häufig durchziehen.
    Im Prinzip muss man sich nicht wundern, wenn auch Männer zu fiesen Mitteln greifen. Okay ist beides nicht, darüber muß man nicht diskutieren.
    Sich um Kindesunterhaltszahlungen zu drücken ist ein nogo. Solange die Frau berechtigt Unterhalt benötigt sollte auch der gezahlt werden. Allerdings seh ich auch die Frau in der Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt selber zu sorgen.

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