Bei dieser Kanzlei scheint es sich um eine Abmahnwelle zu handeln. Nach § 8 UWG kann eine solche rechtsmissbrüchlich zu sein. Aber Achtung, Urteil aus 2010 des OLG Hamm z.b. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/h...l20100318.html
(anderes Thema, Grundsatz aber vergleichbar)
Genaueres solltest du tats mit einem Anwalt klären.
Einige VZen beraten auch noch zur UrhrVerletzung. NRW z.b. nicht mehr. Kostet 26 EUR und lohnt sich! der Berater weiss meist auch genau, wie die konkreten entspr Abmahner reagieren, da diese Wellen stoßweise kommen und entspr Erfahrungswerte bestehen.
Reagieren solltest du auf jeden FALL!
Viel Glück
---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----