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Thema: Abmahnung von Anwälten SKW Schwarz aus München bekommen - was tun?

  1. #11
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    Zitat Zitat von Metikaa Beitrag anzeigen
    Oder Du rufst mal bei der Verbraucherzentrale an?
    Auf jeden Fall. Aber lasst den Brief auf keinen Fall unbeantwortet. Weist alle Forderungen zurück und bezieht euch auf die Internetseiten.

  2. #12
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    Zitat Zitat von Cordu Beitrag anzeigen
    Hallo

    Diese Woche flatterte uns Briefpost ins Haus: Die Anwaltskanzlei SKW Schwarz aus München schickt eine Abmahnung wegen herunterladens eines Film.
    Adressiert an uns beide, meinen Mann und mich.
    Der Name kommt mir bekannt vor. War das nicht auch einer der Abmahnanwälte bei ebay?
    Da wurde immer geraten: Auf keinen Fall ignorieren, sondern Rechtsbeistand hinzuziehen. Allerdings auch nicht bezahlen, meist sind die Klagen unberechtigt.

    Denn wenn ihr bis zu dem angegenben Stichtag nicht reagiert, kann der irgendwie noch mehr verlangen bzw. sieht das als Schuldgeständnis oder so. (Mist ich weiß nicht mehr, wie das genau war. Dazu gab es viele Artikel, zwar auf ebay bezogen, aber auch mit Abmahnanwälten.)

    Hier interessante Links, zwar mehr auf ebay bezogen,aber sicher allgemein auch brauchbar:
    http://www.wortfilter.de/News/news2159.html
    http://www.wortfilter.de/news10Q4/news3822.html
    Geändert von Farangis (04.02.11 um 09:39:38 Uhr)
    "The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~

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  3. #13
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    In dem Fall würde Dir eine Rechtsschutzversicherung auch nicht unbedingt helfen, da Urheberrechtsverletzungen aus dem Versicherungsschutz oft ausgenommen sind.

    Mein Rat an Dich ist, auf keinen Fall irgendeinen Anwalt, dessen Adresse Ihr im Internet oder irgendwelchen Foren findet, kontaktieren. Da habe ich leider auch schon gehört, dass man quasi vom Regen in die Traufe gekommen ist und auch nur abgezockt wird. In der Regel wird auch davon abgeraten, gar nichts zu tun. Prinzipiell würde ich einen Anwalt (habt Ihr vielleicht einen im Bekanntenkreis) aufsuchen, der Euch die notwendigen Schriftstücke verfasst. Im Grunde könnt Ihr entweder erst einmal alles abstreiten und falls dann noch etwas nachkommt, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Oder Ihr macht letzteres direkt. Auf jeden Fall solltet Ihr nicht die bei der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt es da sehr auf die Formulierung an. Die Formulierung darf kein Schuldeingeständnis enthalten.

    Die Abmahn-Kanzleien spekulieren im Grunde darauf, dass ein gewisser Teil der Abgemahnten aus Angst und Einschüchterung direkt die angebotene Vergleichssumme zahlt. Die haben gar nicht die Zeit, jede der zig Tausend Abmahnungen wirklich nachzugehen.

    Ich hoffe, Dir hilft das etwas weiter.
    Geändert von mirasol (05.02.11 um 19:54:10 Uhr)
    LG
    mirasol

  4. #14
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    Wir hatten in unserem Verein, einer Bürogemeinschaft, gerade so einen Fall.

    Die beim Verbraucherschutz werden damit häufiger konfrontiert. Man zahlt mWn 70,- € und bekommt Beistand. Aber so richtig Biss haben die nicht gezeigt.
    Das Ganze hat bei uns erst Fahrt aufgenommen, als wir einen Anwalt eingeschaltet haben.

    Diese Unterlassungserklärungen sind nämlich nicht ohne. Wenn die nicht gut ausformuliert sind, können die beim nächsten Mal locker in den dreistelligen Bereich wandern mit Ihren Forderungen.

  5. #15
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    Bei dieser Kanzlei scheint es sich um eine Abmahnwelle zu handeln. Nach § 8 UWG kann eine solche rechtsmissbrüchlich zu sein. Aber Achtung, Urteil aus 2010 des OLG Hamm z.b. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/h...l20100318.html
    (anderes Thema, Grundsatz aber vergleichbar)

    Genaueres solltest du tats mit einem Anwalt klären.

    Einige VZen beraten auch noch zur UrhrVerletzung. NRW z.b. nicht mehr. Kostet 26 EUR und lohnt sich! der Berater weiss meist auch genau, wie die konkreten entspr Abmahner reagieren, da diese Wellen stoßweise kommen und entspr Erfahrungswerte bestehen.

    Reagieren solltest du auf jeden FALL!

    Viel Glück
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

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