Grad was letztere angeht, habe ich da meine Zweifel. Denn die papierhafte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen besteht nach wie vor. Da kommt man als Betrieb nicht drumherum. Gerade Steuerberater haben am meisten mit Prüfungen seitens des Finanzamtes damit zu tun und werden dies sicher nicht vernachlässigen.
Kann aber sein, das der interne Schriftverkehr und die Auswertungen möglichst papierlos laufen. Aber keinesfalls Rechnungsbelege.