Das kommt drauf an. Es handelt sich um die Zeitspanne des Fremdgehens, wann und wie werde ich in Kenntnis gesetzt, sind auch Kriterien.
Wenn es sich um einen ONS handelt, dann würde ich nichts erfahren wollen. Aber wenn - wie im anderen Thread - es sich um 1,5 Jahre handelt, dann wäre es bei mir Schicht im Schacht.
Es kommt eben auf die Umstände an.
Liebe Grüße
Cara
"Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)