Das kommt drauf an. Es handelt sich um die Zeitspanne des Fremdgehens, wann und wie werde ich in Kenntnis gesetzt, sind auch Kriterien.

Wenn es sich um einen ONS handelt, dann würde ich nichts erfahren wollen. Aber wenn - wie im anderen Thread - es sich um 1,5 Jahre handelt, dann wäre es bei mir Schicht im Schacht.

Es kommt eben auf die Umstände an.