Miete für Wohnungen ist normalerweise immer netto. Wenn im MV inkl. Betriebskosten steht bedeutet das, dass die Nebenkosten darin enthalten sind. Mit Nettomiete ist wahrscheinlich der komplette Betrag gemeint. Da deine Kollegin zur Untermiete wohnt, könnte ich mir vorstellen, dass es keine NK-Abrechnung gibt, weil zu aufwendig etc. Wenn eurer Buchhaltung der Vertrag nicht ausreicht, soll er doch einfach eine Rechnung ausstellen mit "Miete einschl. Nebenkosten" Betrag X etc. Ich weiss nicht, wie es in Ö ist, aber hier reicht es normalerweise, wenn der Vertrag vorliegt und korrekt ist.