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Thema: Rechnung für Untermiete - Steuer?

  1. #1
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    Standard Rechnung für Untermiete - Steuer?

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    Hallo,

    an alle, die sich mit dem Thema auskennen - bitte um Hilfe:
    Eine Kollegin von mir wohnt in Untermiete in einer Wohnung in Deutschland. Jetzt verlangt unsere Buchhaltung eine Rechnung/Honorarnote für die Unterkunft (1 Zimmer in einer Wohnung). Der Vermieter weiß nicht, wie er soetwas ausstellen soll (!).
    Meine Frage: Muss man auf dieser Rechnung auch eine Umsatzsteuer anführen? Im MV steht ein Betrag von €400,- inkl Betriebskosten, aber nichts von einer Umsatzsteuer. Die Grundmiete/Nettomiete beträgt 400,- (da hier netto steht, hätte ich gedacht, dass eine MwSt dazukommen muss), aber sie zahlt tatsächlich nur 400, Euro!

    Kennt sich jemand aus? Muss man sonst noch etwas Spezielles beachten bei der Ausstellung dieser Rechnung???

    LG,
    Blondie
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  2. #2
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    Miete für Wohnungen ist normalerweise immer netto. Wenn im MV inkl. Betriebskosten steht bedeutet das, dass die Nebenkosten darin enthalten sind. Mit Nettomiete ist wahrscheinlich der komplette Betrag gemeint. Da deine Kollegin zur Untermiete wohnt, könnte ich mir vorstellen, dass es keine NK-Abrechnung gibt, weil zu aufwendig etc. Wenn eurer Buchhaltung der Vertrag nicht ausreicht, soll er doch einfach eine Rechnung ausstellen mit "Miete einschl. Nebenkosten" Betrag X etc. Ich weiss nicht, wie es in Ö ist, aber hier reicht es normalerweise, wenn der Vertrag vorliegt und korrekt ist.

  3. #3
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    Also ich weiß nur, dass private Vermieter das "netto" ausweisen.
    (Also EUR 400,00)
    Nur gewerbliche Vermieter sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer separat auszuweisen (hier in Deutschland)

    Damit müßte von eurer Buchhaltung ein Beleg des Vermieters über EUR 400,00 ausreichen.
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

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  4. #4
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    Vielen Dank für Eure Erklärungen - jetzt kenn ich mich aus!
    Und kann die Rechnung statt des Vermieters ausstellen.

    DANKE & LG,
    Blondie
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  5. #5
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    Ich kenne es auch so, wie M aus LB schrieb. Die USt muss nur dann bei den 400 € extra ausgewiesen werden, wenn jemand gewerblich vermietet. Die Steuernummer des Vermieters aber bitte oben nicht vergessen!
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  6. #6
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    Zitat Zitat von Corinne Beitrag anzeigen
    Ich kenne es auch so, wie M aus LB schrieb. Die USt muss nur dann bei den 400 € extra ausgewiesen werden, wenn jemand gewerblich vermietet. Die Steuernummer des Vermieters aber bitte oben nicht vergessen!
    Danke - ich nehme an, die Steuernummer nur angeben, wenn der Vermieter gewerblich ist, oder?

    LG,
    Blondie
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Blondie1 Beitrag anzeigen
    Danke - ich nehme an, die Steuernummer nur angeben, wenn der Vermieter gewerblich ist, oder?

    LG,
    Blondie
    Ja, die muss nämlich nur für den VoSt-Abzug drauf.

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