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Thema: Frage zu ebay

  1. #1
    Avatar von Sunny74
    Sunny74 ist offline das bisschen Haushalt...
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    Standard Frage zu ebay

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    Guten Abend

    Ich hab mal eine Frage: Ich hab einen Super-Schnapper gemacht und konnte von ein und dem gleichen Artikel mehrere Stück zu einem sehr guten Preis ergattern und möchte die Sachen nun gern bei ebay versteigern/verkaufen (weiß noch nicht, ob über Sofort-Kauf oder als Auktion).

    DARF ich das als Privatverkäufer überhaupt? Kennt sich da jemand aus?
    Liebe Grüße
    Sunny

  2. #2
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    Warum solltest Du das nicht dürfen?
    Wenn es nicht gerade 1000 High-End-Laptops zu je EUR 100,00 sind, wird sich keiner dran stören
    Kommt halt auf das Produkt drauf an und wie viele Du davon hast.
    Vor allem erst den Markt sondieren, schauen, wie gefragt das ganze ist, und vor allem WIE SCHNELL Du verkaufen willst/musst. Kannst ja mit kurzen Auktionen über 3 Tage zu verschiedenen Uhrzeiten anfangen.
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

    "Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)

  3. #3
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    Was ist es denn??

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  4. #4
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    Ich vermute mal, ebay wird das weniger interessieren, solange die Transaktionen reibungslos laufen. Aber sollte das Finanzamt Dich auf dem Kieker haben, sieht das nicht gut aus, denn dann wird es Dir Gewinnerziehlungsabsichten unterstellen.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  5. #5
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    Ich würde weniger an das Finanzamt denken, sondern an die Gewährleistung. Wer gewerblich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht, handelt, der hat Gewähr zu leisten und die gesetzlichen Widerrufsrechte einzuräumen.

    Wäre ich Käufer und hätte Probleme mit dem Kaufobjekt, würde ich mich mit genau der Begründung an Dich halten.

  6. #6
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    Ja, das meinte ich mit "solange die Transaktionen glatt laufen"...
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

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