Zitat von
Deichgräfin
Ja, ja, das verstehe ich ja alles - aber was haben Einnahmen mit geistigem Eigentum zu tun?
Na alles! Wenn du Eintritt verlangst um dein Grundstück zu betreten, dann kannst du das, weil du Eigentümer des Grundstücks bist. Und wenn du geistiger Eigentümer eines Films bist, dann kannst du Geld dafür verlangen, dass andere den Film sehen können, eben weil du geistiger Eigentümer (Urheber) bist.
Im Fall des Grundstücks nimmt du ja auch niemandem was weg, kannst es aber trotzdem verbieten bzw. Geld dafür verlangen.
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