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Thema: "streamt" ihr manchmal?

  1. #21
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    Ok, anderes Beispiel - der Filminteressierte setzt sich, ohne zu zahlen, ins Kino.

    Der schaut doch, wie die Streamer, auch nur einen Film, ohne dafür zu zahlen.

    Findet man das ok?

  2. #22
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    Du, wenn am Kinoeingang keiner kassiert, würde ich da auch umsonst reingehen.

    Mir ging es eher weniger um die Bezahlung der Erbringung einer Leistung, sondern darum, warum es kein Klau von geistigem Eigentum ist, wenn ich zahle und wenn nicht. Ich nehme doch sowohl als auch dem anderen nichts weg als Zuschauer. Das ist doch eher der, der z. B. einen Film, der ihm nicht gehört, nimmt und ins Netz stellt. Der klaut ja in weitestem Sinne nicht mal dem Erschaffer etwas, sondern eher dem Verleih - der geistiges Eigentum gekauft, geliehen oder sonstwas hat.

  3. #23
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    @Deichgräfin: Da man normalerweise ja zahlen müsste, um den Film zu sehen, bringt man den Urheber um diese Einnahmen. Wenn das nun jeder täte (rein theoretisch) würde er ja an seinem Werk gar nichts mehr verdienen.

  4. #24
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    Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
    @Deichgräfin: Da man normalerweise ja zahlen müsste, um den Film zu sehen, bringt man den Urheber um diese Einnahmen. Wenn das nun jeder täte (rein theoretisch) würde er ja an seinem Werk gar nichts mehr verdienen.
    Ja, ja, das verstehe ich ja alles - aber was haben Einnahmen mit geistigem Eigentum zu tun?

    Und das Problem liegt doch auch nicht beim Zuschauer, sondern bei dem, der diese Filme ins Netz stellt. Der sollte doch dafür Sorge tragen, dass die Bezahlung durch den Zuschauer erfolgt! So wie es der Kinobesitzer tut, in dem er am Eingang bezahlen läßt!

  5. #25
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ja, ja, das verstehe ich ja alles - aber was haben Einnahmen mit geistigem Eigentum zu tun?
    Na alles! Wenn du Eintritt verlangst um dein Grundstück zu betreten, dann kannst du das, weil du Eigentümer des Grundstücks bist. Und wenn du geistiger Eigentümer eines Films bist, dann kannst du Geld dafür verlangen, dass andere den Film sehen können, eben weil du geistiger Eigentümer (Urheber) bist.

    Im Fall des Grundstücks nimmt du ja auch niemandem was weg, kannst es aber trotzdem verbieten bzw. Geld dafür verlangen.
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  6. #26
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    Zum Thema Legalität kann ich Folgendes beitragen: Im Grunde ist es umstritten , nona, und höchstgerichtlich auch nicht geklärt.
    Dass ein Film urheberrechtlich geschützt ist, heißt, der Urheber hat die alleinigen Verwertungs- und Nutzungsrechte daran. Schon das Vervielfältigen ("Downloaden") und Verbreiten (in der Öffentlichkeit) ist grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung, wobei wiederum eine Ausnahme für den privaten Gebrauch besteht. Da ist aber widerum umstritten, ob auch die Nutzung illegal veröffentlichter Inhalte ("illegale Kopien") zum privaten Gebrauch zulässig ist...und da sind wir eben beim Streaming angelangt.

    Zu der vielleicht etwas missverständlichen Ausführung zum Thema "entgangene Einnahmen" möchte ich nur kurz ergänzen, dass eine Urheberrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn dem Urheber kein finanzieller Nachteil entstanden ist; Ein Eingriff in seine Verwertungs- und Nutzungsrechte bzw. in jene der Lizenznehmer, womit diese diese Rechte erworben haben, reicht. Das Uploaden beispielweise ist ja eine Urheberrechtsverletzung deshalb, weil das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und das darf eben nur der Urheber.
    Geändert von fille (27.02.11 um 19:47:46 Uhr)
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  7. #27
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    Zitat Zitat von Darcie Beitrag anzeigen
    Na alles! Wenn du Eintritt verlangst um dein Grundstück zu betreten, dann kannst du das, weil du Eigentümer des Grundstücks bist. Und wenn du geistiger Eigentümer eines Films bist, dann kannst du Geld dafür verlangen, dass andere den Film sehen können, eben weil du geistiger Eigentümer (Urheber) bist.

    Im Fall des Grundstücks nimmt du ja auch niemandem was weg, kannst es aber trotzdem verbieten bzw. Geld dafür verlangen.
    Ja, gut, meinetwegen, aber das klärt doch immer noch nicht den Kern meiner Frage:

    Ist da nicht eher der, der den Film ins Netz oder sonstwo hinstellt derjenige, der geistiges Eigentum klaut und nicht der, der den Film sieht. Der Streamer kann doch gar nicht wissen, ob der, der den Film ins Netz gestellt hat, nicht schon dafür bezahlt hat.

    Wenn ich zu einer Feier gehe und Musik höre, dann zahle ich doch auch keine GEMA-Gebühren, sondern jemand anders.

    Aber was mich wirklich an der Sache interessiert -unddas kann ich euch anscheinen nicht vermitteln -, sind geistiges Eigentum und Nutzungsrechte rein rechtlich gleichzusetzen.

  8. #28
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Aber was mich wirklich an der Sache interessiert -unddas kann ich euch anscheinen nicht vermitteln -, sind geistiges Eigentum und Nutzungsrechte rein rechtlich gleichzusetzen.
    Grundsätzlich ja, der geistige Eigentümer ist Inhaber der Nutzungsrechte und verfügt über sein Eigentum, z.B. durch den Verkauf von Veröffentlichungsrechten, Erteilung von Lizenzen oder unentgeltliche Zugänglichmachung oder durch die Übertragung der Rechte auf einen Dritten, der dann, an Stelle des geistigen Eigentümers, Nutzrechtsinhaber wird und darüber verfügen darf.

  9. #29
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ja, gut, meinetwegen, aber das klärt doch immer noch nicht den Kern meiner Frage:

    Ist da nicht eher der, der den Film ins Netz oder sonstwo hinstellt derjenige, der geistiges Eigentum klaut und nicht der, der den Film sieht. Der Streamer kann doch gar nicht wissen, ob der, der den Film ins Netz gestellt hat, nicht schon dafür bezahlt hat.

    Wenn ich zu einer Feier gehe und Musik höre, dann zahle ich doch auch keine GEMA-Gebühren, sondern jemand anders.

    Aber was mich wirklich an der Sache interessiert -unddas kann ich euch anscheinen nicht vermitteln -, sind geistiges Eigentum und Nutzungsrechte rein rechtlich gleichzusetzen.
    Geistiges Eigentum ist ein weiter Begriff, Urheberschaft zählt zum geistigen Eigentum. Du schaffst geistiges Eigentum und bist daher geistiger Eigentümer. Und so wie eben als materieller Eigentümer hast du auch als Urheber Rechte- das sind die besagten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Ich weiß nicht, ob du das mit "gleichsetzen" meintest. Du wirst immer Urheber sein, aber die Nutzungsrechte kannst du weitergeben. Dann kann nur der Lizenznehmer diese Rechte auch geltend machen.

    Und wie gesagt, es ist (in Ö) umstritten, ob auch der Konsum offensichtlich illegaler Inhalte unzulässig ist. Natürlich begeht derjenige, der das Material illegal zur Verfügung stellt, eine Urheberrechtsverletzung. Aber das schließt nicht aus, dass auch der Konsument eine begeht. Der Urheber hätte sodann Unterlassungsansprüche und Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen beide, die- zumindest in Ö und soweit ich weiß, ist die Rechtslage in D ähnlich- sogar verschuldensunabhängig sind. Schadenersatz- also etwa gegen den Anbieter wegen der angesprochenen entgangenen Einnahmen - nur bei Verschulden, das aber gegeben sein wird.
    Das betrifft aber nur Verhältnis Urheber zum privaten Nutzer.

    Strafrechtlich gesehen, also Staatsanwaltschaft erhebt Anklage usw, ist Videostreaming für den privaten Gebrauch mWn nicht strafbar.
    Geändert von fille (27.02.11 um 21:28:00 Uhr)
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  10. #30
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    Danke fille, du hast verstanden worum es mir geht!

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