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Thema: Ich ärgere mich maßlos über ZALANDO

  1. #1
    Avatar von sunny69
    sunny69 ist offline Preiswert-und Duft-Junkie
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    Standard Ich ärgere mich maßlos über ZALANDO

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    Hi liebe Beauties,

    durch die Werbung aufmerksam geworden, bestellte ich jetzt 2 x jeweils 2 Paar Stiefel bei Zalando - sie passten mir in erster Linie nicht bzw. gefielen mir nicht - also zurückgesandt.

    Ich konnte von Anfang an auf Rechnung bestellen - das ist jetzt leider nicht mehr so - und darüber ärgere ich mich maßlos!

    Die Retoure beim ersten Mal war völlig ok - doch bereits beim zweiten Mal fing das Theater an - obwohl ich laut Werbung + Homepage bei Zalando ja 100 Tage Rückgaberecht habe, bekam ich bereits nach 30 Tagen (!) eine satte Mahnung von Zalando! Doch ich habe die Sendung dann zurückgeschickt, weil ich keinen Bock hatte, zu diskutieren.

    ABER ab der nächsten Bestellung konnte ich auf einmal nur noch per Vorkasse bestellen... Ich fragte per Mail nach - es kam nur das übliche "wir müssen Bonität prüfen-bla-bla-bla" - ich erklärte per Mail (mit Begründung), dass es da nix zu prüfen gäbe! Keine Antwort mehr!

    Danach rief ich die kostenlose Service-Hotline an und fragte nach dem Grund - ein Mann, dem man beim Reden echt die Schuhe besohlen konnte - sagte mir, dass der Computer die Retoure noch nicht erfasst hat und ich erst danach wieder auf Rechnung bestellen könnte.

    Als ich ihn fragte, wie er das denn überhaupt wissen / sehen könne, da ich ihm weder meine Kundennummer noch die Rechnungsnummer genannt hatte, machte ihn völlig sprachlos...

    OK - ich schrieb wieder an Zalando, dass ich bonitätswürdig bin, nicht wie eine "Kriminelle" behandelt werden möchte - und gestern bekam ich dann folgende Antwort:

    vielen Dank für Ihre Nachricht an Zalando und Ihre Geduld.

    Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Gerne möchten wir Ihnen die Thematik noch etwas eingehender erläutern. Die vorangegangene E-Mail Korrespondenz mit unseren Mitarbeitern, hat Ihnen einige ausschlaggebende Punkte unserer Kriterien zur Zahlungsmöglichkeit "Zahlung per Rechnung" dargestellt.

    Die Entscheidung welche Zahlungsmöglichkeiten unseren Kunden angeboten werden erfolgen automatisiert. Neben den Ihnen bereits benannten Faktoren, fließen in diese Entscheidungen auch z.B. das Rücksendeaufkommen des jeweiligen Kunden ein.

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir wirtschaftlich handeln. Bei einer hohen Retourenquote bieten wir generell für weitere Bestellungen die Zahlung per Vorkasse an. Ist ein Rückgang der Retourenquote zu verzeichnen, steht Ihnen wieder die Zahlart Rechnung zur Verfügung.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen


    Also DAS schlägt dem Fass doch wohl den Boden aus?!

    Zumindest versteh ich jetzt die geänderte Werbung - früher hieß es noch "Schrei vor Glück - oder schick´s zurück!" - jetzt heißt es nur noch "Schrei vor Glück".

    Ich finde ein solches Geschäftsgebahren unter aller ....

    Ist es euch ähnlich gegangen bzw. was sagt ihr dazu?

    LG von Andrea
    In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -

    wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...




  2. #2
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    Ich habe noch nicht bei Zalando bestellt, aber: ist die Rechnung nicht innerhalb 14 Tagen zu begleichen, wie überall? Rückgaberecht kann ja durchaus 100 Tage sein... aber bezahlen sollt man schon pünktlich.
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  3. #3
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    Hm, doof ist das,
    ich verstehe Deinen Unmut, aber die Rechnungssumme wird mit der Lieferung an Dich fällig und nicht erst nach dem Ablauf der Rückgabefrist nach 100 Tagen. 14 Tage nach der Lieferung bist Du im Verzug.

    Die Mahnung ist rechtens, leider.

    Was die Umstellung des Zahlungsweges angeht - kann es sein, dass Deine Bonitätsprüfung negativ ist und Du nichts davon weißt? Nicht nur bei hohen Retourenaufkommen, auch für den negativen Schufa-Auskunftsfall behalten die sich vor, die Zahlungsweise zu ändern. Ich empfehle Dir, eine Schufa-Auskunft einzuholen, vielleicht steht da was drin, was irritierend auf die wirkt.

    Das kommt, leider, vor, weil die Schufa auf Meldungen ihrer Mitglieder basiert. Das ist kein amtliches Verzeichnis!

  4. #4
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    Zitat Zitat von sunny69 Beitrag anzeigen
    ... doch bereits beim zweiten Mal fing das Theater an - obwohl ich laut Werbung + Homepage bei Zalando ja 100 Tage Rückgaberecht habe, bekam ich bereits nach 30 Tagen (!) eine satte Mahnung von Zalando! Doch ich habe die Sendung dann zurückgeschickt, weil ich keinen Bock hatte, zu diskutieren.
    na, das allein reicht doch meiner Meinung nach Zalando zu verstehen.
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  5. #5
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    Also bei mir schlägt es dem Faß nicht den Boden aus.
    Das wirst Du nicht hören wollen, ich seh es so.
    Weiterhin das Rückgaberecht entbindet Dich nicht von der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Es sei denn Du schickst die Ware vor Ablauf der 14 Tage Frist zurück. Aber auch da möchte ich mich nicht festlegen

    Klar hast Du das Rückgaberecht aber auch Zalando wird nicht gern Kunden sehen die in Auswahl bestellen (was es ja letztlich ist wenn ich mehr als ein Paar bestelle) die Ware noch nicht bezahlt haben und dann die Ware retournieren. Und das mehr als einmal.
    Kostet Zalando Geld. Hinsendung, Rücksendekosten, Ware ist nicht bezahlt. Ware muss wieder eingeräumt werden, je nach Zustand kann sie nicht mehr zm vollen Preis verkauft werden etc.

    Also möchten sie in Deinem Fall, daß Du halt erst zahlst und dann kannst Du retournieren.

    Sunny jetzt mal andersherum: wenn Du ins Schuhgeschäft gehst zahlst Du entweder für Deine Schuhe, nimmst sie mit und kannst hinterher versuchen sie umzutauschen und bekommst dann einen Gutschein. Oder man kennt Dich im Schuhgeschäft soooo gut, daß man Dir gern ein Paar Schuhe "in Auswahl" mit nach Hause gibt damit Du sie da in Ruhe anprobieren kannst. Aber mit Sicherheit nicht 100 Tage behalten kannst um sie dann zurückzugeben.

    Ich bestell auch gern meine Sachen , ich kann aber auch die Händler verstehen wenn sie irgendwann mal sagen es geht so nicht mehr und demensprechend die Bedingungen für den einen oder anderen Kunden verändern. Und sei es nur weil die Mehrheit der Kunden gern mehrere Paar Schuhe bestellt um in Ruhe auszusuchen.
    Das sind Kosten die irgendwo aufgefangen werden müssen und das ist ggf auch ein Käuferverhalten dem man irgendwo mal den Riegel vorschiebt.


    @AK, prüft Zalando via Schufa? Mich hat ein anderes Unternehmen als nicht kreditwürdig eingestuft und ich bin dann daraufhin persönlich zur Schufa. Da hiess es alles bestens und man habe sich wohl die Auskunft anderweitig eingeholt
    Geändert von Exuser3 (03.03.11 um 22:41:50 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sunshine2006 Beitrag anzeigen
    @AK, prüft Zalando via Schufa? Mich hat ein anderes Unternehmen als nicht kreditwürdig eingestuft und ich bin dann daraufhin persönlich zur Schufa. Da hiess es alles bestens und man habe sich wohl die Auskunft anderweitig eingeholt
    Ich habe gerade mal geschaut, nein, die prüfen über Bürgel.

    Aber auch die beziehen ihre Infos auf ähnlichem Wege wie die Schufa, da können sich durchaus Infos einschmuggeln, die falsch oder längst überholt sind. Man beachte Ziffer 13.2, die können z.B. Sunnys Zahlungsverzug an Bürgel weitermelden, wenn 2 x gemahnt wurde. Der Hinweis, dass das getan wird, wird, wie die AGBs, ja gerne mal überlesen.

    Ich habe den Part aus den Zalando-Bedingungen mal kopiert - "die statistische Wahrscheinlichkeit über einen Zahlungsausfall" ist ein dehnbarer Begriff.

    Aus zalando.de:

    13. Bonitätsprüfung, Mitteilung Negativdaten
    13.1. Um Ihnen möglichst gute Optionen für die Wahl der Zahlungsart anbieten zu können, müssen wir Sie und uns vor Missbrauch schützen. Daher übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Adressdaten, an die Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg, die auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren eine entsprechende Bewertung vornimmt. Wir verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls ("Wahrscheinlichkeitswert") für eine abgewogene Entscheidung über die Ihnen einzuräumenden Zahlungsoptionen. Sollten wir es aufgrund der vorgenommenen Abwägung und des festgestellten Wahrscheinlichkeits-wertes ablehnen, in Vorleistung zu gehen, werden wir Ihnen dies unter Nennung der wesentlichen Gründe hierfür mitteilen. Selbstverständlich können Sie uns gegenüber Ihren Standpunkt zur mitgeteilten Entscheidung geltend machen und wir überprüfen diese noch einmal.

    13.2. Wir behalten uns zudem vor, Ihre personenbezogenen Daten bei einem nicht vertragsgemäßen Verhalten an die Auskunftei zu übermitteln, soweit die von Ihnen geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung unserer berechtigter Interessen erforderlich ist und

    - die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt;
    - die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist;
    - Sie die Forderung ausdrücklich anerkannt haben;
    - Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, und
    - Zwischen der Ersten Mahnung und der Übermittlung der Daten mindestens vier Wochen liegen, und
    - Wir Sie rechtszeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet haben, und
    - Sie die Forderung nicht bestritten haben.


    Die Auskunfteien verwenden solche Daten wiederum für Bonitätsauskünfte in berechtigten Fällen. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Auskunftei ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

  7. #7
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    Bei mir war es damals eine Erstbestellung bei Eddie Bauer, aber gut das ist OT.

    Ich bin immer wieder fasziniert, und das ist jetzt losgelöst von Sunny, warum man sich so gern aufregt sich aber vorher nicht mal die Mühe macht oder bevor man einem Angestellten einer Firma einen Einlauf verpassen möchte, sich die AGB's anzusehen

    Ich seh es eher als ein Nichtlesen, als ein Überlesen. Und Zahlungsfrist und Rückgaberecht, Rücknahmebedingen etc sind eben zwei verschiedene Schuhe

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sunshine2006 Beitrag anzeigen
    Ich bin immer wieder fasziniert, und das ist jetzt losgelöst von Sunny, warum man sich so gern aufregt sich aber vorher nicht mal die Mühe macht oder bevor man einem Angestellten einer Firma einen Einlauf verpassen möchte, sich die AGB's anzusehen

    Ich seh es eher als ein Nichtlesen, als ein Überlesen. Und Zahlungsfrist und Rückgaberecht, Rücknahmebedingen etc sind eben zwei verschiedene Schuhe
    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

  9. #9
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    Ich finde es ziemlich dreist, unbezahlte Ware 30 Tage rumliegen zu lassen. Wie lange kann man brauchen, um Schue anzuprobieren?
    Im Endeffekt wid es daduch für alle Kunden teurer.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  10. #10
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    Wo auch Walter weilt!
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    Zitat Zitat von LieseLotte Beitrag anzeigen
    Ich finde es ziemlich dreist, unbezahlte Ware 30 Tage rumliegen zu lassen. Wie lange kann man brauchen, um Schue anzuprobieren?
    Im Endeffekt wid es daduch für alle Kunden teurer.
    Sehe ich ebenso; der Winter ist zu Ende, so kalt war nicht, Stiefel habe ich nicht gebraucht - also zurück. Kunde ist König aber die ganz alltägliche Etikette bitte dabei nicht vergessen

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