Aber ganz ehrlich: Wie kann man so dumm sein?
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748204,00.html
die Damen haben wohl einen Knall
Aber ganz ehrlich: Wie kann man so dumm sein?
Liebe Grüße
gintonic
Genau. Zumal er anfangs schon so was wie eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat.
Ich habe den Bericht nur überflogen. Steht da, warum sie nun Unterhalt einfordern? Vielleicht sind sie arbeitslos geworden. Dann müssen sie vom Staat her wohl den Vater benennen und einklagen, denn wer würde sonst auf den Kosten sitzen bleiben?
Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.
Ich meine, in Deutschland wird nunmal das KIND geschützt. Der biologische Vater ist zu Unterhalt verpflichtet.
Wer seinen Samen spenden will gut - da gibt es Banken wo die Sache dann anders geregelt wird.
Aber dieser Mann WOLLTE doch Papa spielen?! Er wollte das Kind!
Liebe Grüße
gintonic
das wird ja wohl auch nicht abgestritten, allerdings darf er das Kind nicht mehr sehen sohl wohl aber dafür zahlen obwohl die Damen nicht arbeitslos sind. 270 Euro Steuerfreier Zusatzverdienst.
Ich hoffe das der Mann im Gegenzug das Sorgerecht einklagt...darauf hatt er auch Anrecht und hat darauf verzichtet.
Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe nur gesagt das die Sache dort anders laufen. Und ds tun sie glaub mir. Sagen wir mal auf dem Gebiet bin ich Profi
Dass er im Gegenzug das Sorgerecht einklagt fände ich auch okay
Wobei ich mir das alles ganz furchtbar vorstell für die beiden beteiligten Familien. Aber ich bleibe dabei - selbst Schuld.
Liebe Grüße
gintonic
Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes und nicht der Mutter oder des Vaters, es ist egal, ob die Mütter arbeiten oder nicht. Einen Verzicht auf Kindesunterhalt kann man nicht wirksam aussprechen, das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter, das geht nicht. Unwirksam.
Abgesehen davon hat eine Unterhaltsverpflichtung nichts mit dem Sorge- oder Besuchsrecht zu tun. Das geht nicht - darf ich das Kind nicht sehen, zahle ich nicht. Das geht schon in "gewöhnlichen" Familien nicht.
Klassischer Fall von dumm gelaufen.
Geändert von Exuser29 (04.03.11 um 16:41:59 Uhr)