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Thema: Hermes Päck weg - wer muss sich kümmern?

  1. #1
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    Standard Hermes Päck weg - wer muss sich kümmern?

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    Hallo,


    ich habe bei Ebay etwas verkauft und per Hermes versendet.
    Vor ca. 3 Wochen. Es geht um zwei Hosenanzüge.

    Laut Online-Tracking wurde das Paket zwar im Shop angeholt, befindet sich aber immer noch auf dem Weg ins Sortierzentrum (= es ist hängengeblieben).
    Den Bon habe ich, das ist nicht das Problem.

    Es geht um die Frage, wer sich jetzt um Forschung nach dem Päck kümmern muss, bzw. dieses als verloren gegangen melden muss.

    Die Dame die die Anzüge gekauft hat schickt mir seit ner Woche hysterische, unfreundliche Mails (sie hat mir zB nicht geglaubt dass ich tatsächlich verschickt, ich habe ihr den Kassenbon gescannt und zugeschickt etc.).

    Ich habe hermes schon zwei Mails geschickt auf die nicht reagiert wird, und ich möchte eigentlich nicht für 60 Cent die Minute da anrufen.

    Also habe ich

    a) als Verkäufer meine Schuldigkeit getan, wenn ich die Ware ordnungsgemäß verpackt und losgeschickt habe (versichert, so wie abgesprochen) oder muss ich mich
    b) darum kümmern, dass das Päck auch zugestellt wird?

    Ich meine was soll ich machen? Mehr als das Päck online verfolgen kann ich auch nicht.

    Eigentlich dachte ich immer dass es so eine Art Gefahrübergang gibt, wonach die Leistungsgefahr vom Versender auf den Empfänger übergeht sobald der Versender die Ware an eine geeignete Transportperson übergeben hat, und dass dann die Partei mit dem höheren Interesse an der Zustellung des Paktes (hier wohl die Empfängerin!) sich kümmern muss.

    Versteht mich nicht falsch, falls es rechtlich meine Pflicht sein sollte mich darum zu kümmern werde ich das tun, aber bevor ich der hermes-Hotline nutzlos Euros in den Rachen schmeiße will ich nur sicher sein.



    Danke euch
    Liebe Grüße

    gintonic

  2. #2
    Avatar von Marge
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    Du solltest schnellstmöglichst eine Schadenmeldung incl. einer Haftbarhaltung an Hermes schicken und zwar an diese Adresse:

    Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
    Kundenservice
    Postfach 620260
    22402 Hamburg

    Gib die Tracking unbedingt an.

    Die Käuferin kann , sofern über PayPayl bezahlt, den Käuferschutz in Anspruch nehmen und erhält ihr Geld vorerst zurück. Hermes haftet dir gegenüber bei Verlust oder Beschädigung des Gutes nach HGB. Hier gibt es Haftungshöchstgrenzen für Spediteure und Paketdienstleister auf Grundlage des Frachtvertrages.

    Hier etwas mehr in den AGB ( Punkt 6 )
    https://www.myhermes.de/wps/portal/PRIPS_DEU/c0/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP0os3iDMI8wI09LYwN3ZwtzA0 8zAy9Xfz8vIwMLY_2CbEdFAKIZf7k!/?nID=6_0VHV2I9300LKC0IEMA67S93GQ6&cID=6_0VHV2I9300 LKC0IEMA67S93GQ6
    Geändert von Marge (05.03.11 um 17:48:21 Uhr)
    LG,
    Marge


  3. #3
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    Danke für deine Antwort. Die Kundin hat nicht über Paypal bezahlt.

    MUSS ich das denn machen?
    Liebe Grüße

    gintonic

  4. #4
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    Mir ist auch schon mal ein Päckchen bei Hermes verloren gegangen.
    Nachforschungen kann dort nur der Versender anstellen.
    Damit es nicht zu teuer beim telefonieren wird, hab ich für Dich eine "normale" Festnetznummer: 040-53754341
    Unter dieser Nummer erreichst Du den Kundendienst von Hermes.
    Mir wurde dort auf sehr nette Art geholfen.

    Das Paket muss 21 Tage "verschollen" sein, dann bekommst Du den Geldwert der Sendung von Hermes erstattet. So war es jedenfalls bei mir.
    Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir genauso gut klappt wie bei mir.
    Liebe Grüße goldilie

  5. #5
    Avatar von Marge
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    Ja Goldilie hat bereits darauf hingewiesen das hatte ich noch vergessen. Es gibt die sog Verlustvermutung, die Zeitspanne beträgt 20 /21 Tage bei nationalen Sendungen, 30 Tage bei internationalen. So lange wird Hermes wahrscheinlich auch noch abwarten ob sich was tut aber die Schadenanzeige solltst du ganz flott abschicken.

    Und ja , du bist als Auftraggeber / Frachtzahler dazu verpflichtet dich zu kümmern. Bei unfrei Sendungen gehen die Kosten und die Gefahr komplett auf den Empfänger über. Es gibt noch eine Reihe dazwischen, ist aber bei Paketdienstleistern nicht üblich und würde auch hier jetzt den Rahmen sprengen.

    Viel Glück
    LG,
    Marge


  6. #6
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    Okay, danke

    Aber eine Frage habe ich noch: Was passiert denn jetzt, wenn das Päck echt weg ist und Hermes mir den Inhalt ersetzt. Wie genau wird denn da der Wert ermittelt? Also nehmen wir mal an, die Anzüge haben neu 200 gekostet und bei ebay habe ich 40 dafür bekommen.

    Wenn hermes mit jetzt die 40 Euro erstattet - muss ich die dann dem Käufer zurück überweisen? Dann habe ich doch den Schaden!

    Andereseits - behalte ich das Geld, hat die Käuferin den Schaden, das will ich auch nicht.
    Liebe Grüße

    gintonic

  7. #7
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    Mir und einer netten Tauschpartnerin hier im Board ist das auch passiert. Ich habe ihr Düfte geschickt und da wurde was beschädigt und landete bei Hermes in so einer Extraabteilung. Die haben das Beschädigte weggeschmissen und den Rest total mies verpackt weiterverschickt, meine Tauschpartnerin war sehr traurig.

    Leider habe ich mich da auch erst mit der Versicherungssache auseinandergesetzt: es MUSS eine Rechnung vorliegen. Man muss also Hermes nachweisen, was im Päckchen war. Das konnten wir nicht (hatte keine Rechnung mehr) und so haben wir uns den Schaden geteilt und die Sache ruhen lassen. Ich habe ihr ja nicht als Händler was geschickt, sondern es war ja nur eine Privatsache.

    Ihr habt ja über ebay schriftlich, was du verschickt hast und was es in dem Falle wert war. Das sollte schon von Hermes erstattet werden.
    Mit einer Originalrechnung kommt man, denke ich, nicht weit, denn die ist ja sicher etwas älter. Es geht ja darum, was die Ware zum Zeitpunkt der Sendung wert ist, also das, was Hermes transportieren sollte und verschlampt hat. Zumindest das ist ja ein nachweisbarer Warenwert.

    Grüße

  8. #8
    Avatar von stolen light
    stolen light ist offline Stehaufweibchen ¯\_(ツ)_/¯
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    Zitat Zitat von gintonic Beitrag anzeigen

    Wenn hermes mit jetzt die 40 Euro erstattet - muss ich die dann dem Käufer zurück überweisen? Dann habe ich doch den Schaden!

    .
    Wie ich das verstanden hab, hatte doch die Käuferin bezahlt, also ist doch das Geld bei dir.
    Wenn Hermes jetzt ersetzt und Du es der Kundin schickst, seid Ihr doch beide wieder bei Null.

    lg light

  9. #9
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    Zitat Zitat von stolen light Beitrag anzeigen
    Wie ich das verstanden hab, hatte doch die Käuferin bezahlt, also ist doch das Geld bei dir.
    Wenn Hermes jetzt ersetzt und Du es der Kundin schickst, seid Ihr doch beide wieder bei Null.

    lg light
    Naja, aber die Ware ist ja auch weg.

    Da würde ich der Käuferin freundlich vorschlagen, den Schaden zu teilen, wie Shermaine es sagte.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  10. #10
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    So ein Mist! Ich habe etwas in der Tauschbörse gekauft und das Paket ist aus der Packstation verschwunden. Schlimm, sowas! Ich hoffe, bei dir klärt sich alles bald...
    Sieg der Liebe!

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