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Thema: Kennt sich jemand mit Reiserücktritt aus?

  1. #1
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    Standard Kennt sich jemand mit Reiserücktritt aus?

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    Hallo zusammen,

    kann man auch die Reiserücktritt in Anspruch nehmen wenn man nicht selber erkrankt ist? Kennt sich da jemand aus?
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

    Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.

  2. #2
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    Hallo wuermchen,

    grundsätzlich berechtigt auch die Erkrankung eines nahen Angehörigen zum Reiserückritt. Näheres müsstest Du den Bedingungen Deiner Versicherung entnehmen können.

    VG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  3. #3
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    Danke Brauny, betrifft nicht mich. Aber ich bin froh wenn es dann keine Probleme gibt wenn die Reiserücktritt in Anspruch genommen werden muss!
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

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  4. #4
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    Meist steht in den Vertragsbedingungen was zu "Risikopersonen" und "Angehörigen" und diese sind dann in einem Glossar definiert.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  5. #5
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    ich musste mal aus Krankheitsgünden eine Reise stornieren und meine mitreisende Person hat die Kosten auch erstattet bekommen (die hatte natürlich eine eigene Rücktrittsversicherung für die Reise abgeschlossen).
    Muss aber alles von den behandelden Ärzten der erkrankten Person belegt werden!

    lG
    Gnurgli

  6. #6
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    Auch wenn es ein Elternteil betrifft was nicht gebucht hat?
    Wenn du etwas erleben möchtest....
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  7. #7
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    Würmchen, dann hast du glaube ich schlechte Karten.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  8. #8
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    Danke Cara, ja das wäre wirklich nochmals ein Schlag ins Gesicht wenn die Reiserücktritt nicht greift...wir müssen nun leider aber was völlig klar ist alleine nach Amerika fliegen...
    Wenn du etwas erleben möchtest....
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  9. #9
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    Das mit dem Rücktritt ist nicht ganz so einfach und meistens auch von Versicherung zu Versicherung verschieden. * Werbung gelöscht *sind nie einfach zu beantworten. Generell gilt, dass du bis zum Reisebeginn von deiner Reise zurücktreten kannst. Dabei musst du beachten, dass eine Entschädigung fällig wird. Dagegen kannst du dich mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Und jede Reiserücktrittsversicherung ist unterschiedlich. Aber in deiner müsste das stehen.
    Ich würde immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei jedem Urlaub. Und ich würde genau auf die Bedingungen achten.

    Nur bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastropen oder Terroranschlägen, also quasi alles was unter höhere Gewalt zählt, wird keine Entschädigung verlangt.

    Als ich meinen letzten *Werbung gelöscht* gebucht hatte, wurde mir empohlen eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Ich habe das auch gemacht und war vor, da ich nicht fahren konnte. Ich musste nur 10 % vom Reisepreis bezahlen.

  10. #10
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    Manchmal kommt man da mit Offenheit ziemlich weit!

    Auch ohne Reiserücktrittsversicherung konnte ich schon mal kostenfrei eine geplante Reise kurzfristig stornieren - man muss halt höflich und sachlich sein, dann geht oft mehr als wie schwarz auf weiß da steht...

    PS: Beste Wünsche für den, der erkrankt ist!
    Never judge a book by its cover...

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