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Thema: Auszug aus Mietwohnung / Kostenbeteiligung Ex

  1. #1
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    Standard Auszug aus Mietwohnung / Kostenbeteiligung Ex

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    Hallo,

    ich habe mit meinem Ex-Partner von 2005 bis Frühjahr 2010 in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Er ist im April letzten Jahes ausgezogen, hat seine Möbel aber erst im September geholt. Ich werde hoffentlich diesen Sommer ausziehen und wollte von euch wissen, ob es aus eurer Sicht fair ist, wenn ich möchte, dass er sich anteilig an den Renovierungskosten für die Wohnung beteiligt. Man muss ja diverse Arbeiten erledigen; Wände neu tapezieren bzw. weiß streichen, Löcher von Bildern zuspachteln etc.

    Oder meint ihr, es ist alles hinfällig, weil ich ja nun fast ein Jahr alleine in der Wohnung gelebt habe und somit hat das nichts mehr mit ihm zu tun?

    Danke!
    Maus

  2. #2
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    nöö. er soll sich ruhig an den kosten beteiligen! vielleicht nicht 50:50, aber so 40:60 fänd ich fair.
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  3. #3
    Avatar von Sunny74
    Sunny74 ist offline das bisschen Haushalt...
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    Klar sollte er sich beteiligen! Schließlich hat er 5 Jahre dort gewohnt!
    Und ich wäre durchaus für 50:50. In 5 Jahren verwohnt man mehr, als in einem
    Jahr.
    Liebe Grüße
    Sunny

  4. #4
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    Hallo,

    ich würde ihn auf jeden Fall fragen, ob er sich beteiligt bzw. ob er dir bei der Renovierung hilft. Aber ich weiß nicht, ob das rechtlich tatsächlich durchzusetzen wäre (ich denke aber, darauf legst du es nicht an).

  5. #5
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    Wenn es eure gemeinsame Wohnung war, ihr sie gemietet habt, würde ich ihn auch in die Pflicht nehmen.

  6. #6
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    Hallo,

    ich will nicht, dass er sich an den Arbeiten beteiligt - will ihn nicht sehen müssen. Auch nach einem Jahr tut es noch weh, zumal seine Neue scheinbar schon von ihm schwanger ist.

    Er soll sich lediglich an den Materialkosten beteiligen. Einen Rechtsstreit strebe ich wegen ca. 100 Euro nicht an.

    LG Maus

  7. #7
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    Die Frage ist, ob Du DIch wegen 100 Euro mit ihm in Verbindung setzen möchtest. Du schreibst Du möchtest ihn ja auch nicht sehen müssen.
    Ich persönlich würd die 100 Euro aus meiner Tasche zahlen und gut ist.
    Er ist raus und gut Ihr habt da zusammengewohnt eine Zeit lang. Anders gelagert wäre es für mich selbst jetzt wenn man gleichzeitig aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und dann die eben anfallenden Kosten teilt.
    So ist er doch aus dem Mietvertrag eh raus und Du stehst allein drin, von daher laß es auf sich beruhen

  8. #8
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    Wenn es um keinen grösseren Betrag geht würde ich mich deswegen auch nicht bei ihm melden.

    Du tust dir keinen Gefallen damit, denn überleg mal, du musst ihn kontaktieren, evtl. reagiert er gereizt, du kommst in die blöde Situation dass du dich und deine Ansprüche verteidigen musst - nein, das wäre es mir nicht wert!


    Vergiss die Liebe nicht!


  9. #9
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    Hallo,

    es sind ja nicht um die 100 Euro - das wär nur sein Anteil. Ich rechne mit etwa 250 Euro für das Material, die Wohnung ist fast 100 m² groß. Wenn ich neu tapezieren muss, würde es noch teurer kommen. Darauf habe ich eigentlich keine Lust, zumal ich auch schon die Nebenkostenabrechnung allein gezahlt habe und ihm nichts anteilig berechnet habe.

    LG
    Maus

  10. #10
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    Zitat Zitat von Maus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es sind ja nicht um die 100 Euro - das wär nur sein Anteil. Ich rechne mit etwa 250 Euro für das Material, die Wohnung ist fast 100 m² groß. Wenn ich neu tapezieren muss, würde es noch teurer kommen. Darauf habe ich eigentlich keine Lust, zumal ich auch schon die Nebenkostenabrechnung allein gezahlt habe und ihm nichts anteilig berechnet habe.

    LG
    Maus
    In dem Fall würde ich alles machen (lassen), und ihm anschliessend eine detaillierte Rechnung mit EZ zustellen, alles ganz geschäftlich und offiziell sozusagen.

    Nichts Persönliches!

    Falls er die Frechheit hat, nicht zu zahlen kannst du dir immer noch Gedanken machen, was du unternehmen willst.


    Vergiss die Liebe nicht!


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