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Thema: Nebenkostenabrechnung: Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen?

  1. #1
    Exuser37 Guest

    Standard Nebenkostenabrechnung: Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen?

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    Hallo

    unser Vermieter hat für Nebenkostenabrechnung u.a. eine Verwalterin beauftragt.

    Diese ist leider eine hoffnungslose Schnarchnase und frech und unverschämt noch dazu...

    Bis wann muss der Vermieter dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung zustellen, also wie lange Zeit darf er sich lassen mit der Erstellung?

    Hoffe, dass wir hier Kundige an Board haben, vielleicht sogar mit einem Link oder einem Paragraphen?

  2. #2
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    12 Monate.

    Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung muss deshalb dem Mieter bis spätestens zum letzten Tag der Frist zugehen.

    Der Abrechnungszeitraum, also der Zeitraum, für welchen der Vermieter die Betriebskosten zusammenstellt und abrechnet, darf maximal ein Jahr lang sein ( § 556 Abs.3 S.1 BGB). Der Abrechnungszeitraum muss nicht notwendigerweise mit dem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) übereinstimmen; zieht der Mieter zum Beispiel zum 1. April ein, kann als Abrechnungszeitraum auch die Zeit vom 1. April bis zum 30. März des Folgejahres gewählt werden. Das Wahlrecht hierzu hat nach herrschender Meinung der Vermieter, wenn die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes z.B. im Mietvertrag bestimmt haben. Ist der Abrechnungszeitraum aber einmal festgelegt, kann er nicht mehr einseitig abgeändert werden.

    Meist rechnet man im ersten Jahr nur die Zeit bis Jahresende ab und dann das Kalenderjahr.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

  3. #3
    Exuser37 Guest
    Hallo Abendkleidchen,

    super, ein ganz großes DANKESCHÖN für die ausführliche Auskunft

  4. #4
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    Gerne doch, Billie.

  5. #5
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    Dumdidumdidum, die letzte NK-Abrechnung müssen wir nicht zahlen.

  6. #6
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    Ich wohne schon über 5 Jahre hier und habe noch nie eine NK-Abrechnung bekommen.
    Viele Grüße, Lilalucy

  7. #7
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    @lilalucy:

    Dann solltest du den Vermieter wohl mal dazu auffordern...
    Oder sind die NK bei euch pauschal (also nicht nach Verbrauch) mit in der Miete drin?
    Schau doch mal vorbei


    Mein Sternenkind Matteo, still geboren am 01.12.07 in der 21. SSW - ich werde dich immer lieben

  8. #8
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    Zitat Zitat von Frl. Summse Beitrag anzeigen
    Dumdidumdidum, die letzte NK-Abrechnung müssen wir nicht zahlen.
    ich auch nicht *freufreufreu*

  9. #9
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    Wie hatten mal erst nach 4 Jahren eine Abrechnung (Nachzahlung) bekommen. Die Verwaltung hat sogar zugegeben dass es sein Fehler ist *aha* Und er dafür gab es länger Zeit zum zahlen als die üblichen 30 Tage..... Es handelt sich doch über 5000 Stutz! Wir sind damit zum Anwalt, es war rechtens, nur hatte es ein paar Formehler in der Rechnung und darum konnten wir sie anfechten. Wir mussten dann 1500 bezahlen.
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  10. #10
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    Wenn der Vermieter sich mit der NK-Abrechnung mehr als ein Jahr Zeit lässt (4 Jahre sind ja allerhand!), muss man meines Wissens nach eine Forderung nicht mehr begleichen. Ein Guthaben kann man allerdings einfordern.
    Aber jetzt steinigt mich nicht, wenn das so nicht stimmen sollte. Ich bin im Mieterbund.
    Schau doch mal vorbei


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