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Thema: Rechte als Flugpassagier, wer kennt sich aus?

  1. #1
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    Standard Rechte als Flugpassagier, wer kennt sich aus?

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    Hallo Zusammen,

    ich brauche mal Euren Rat und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt!

    Wir sind am Freitag zum Flughafen SF gefahren und sind nach normalem Boarding auf die Rollbahn gefahren...danach nach ca 15 minütiger Wartezeit die Ansage das wir einen Defekt am Flugzeug haben und ein Mechaniker an Board kommt der danach schauen wird. Nach weiteren 30 Minuten die Ansage das der Techniker ein Teil tauschen muss und wir alle aussteigen müssen da der Flieger komplett stormlos gemacht werden muss und dies bis zu 30 Minuten dauern kann.

    Wir haben dann über 1,5 Stunde am Gate gewartet bis die Durchsage kam das der Flug gecancelt ist und wir am nächsten Tag 1.45 Uhr Mittags fliegen.

    Wir waren dann am Ende nach dem wir Uns nach den Vouchers anstellen mußten 0.30 Uhr im Hotel das ganze Szenario hat somit 5,5 Stunden gedauert und am nächsten Tag sind wir dann 1.45 Uhr geflogen und sind dann nochmals nach 2 Stunden in Chicago gelandet da der nächste Flieger schon wieder defekt war...somit haben wir auch den Anschlußflug in Frankfurt verpaßt und sind somit mehr als einen Tag verspätet in Nürnberg gelandet.

    Nun meine Frage kennt sich jemand mit Rückerstattung/Schadensersatz aus..oder was steht mir in etwa zu..abgesehen klar von dem ganzen Streß und Ärger sind wir froh gesund angekommen zu sein.
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  2. #2
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    Google mal nach "Fluggastrechte" oder "Fluggastrechteverordnung". Letztere gilt für die EU, wie es anderswo ist, weiß ich nicht. Ich fürchte ohnehin, sie würden sich in Eurem Fall auf "unerwartete Sicherheitsmängel" o.ä. berufen.

    Welche Airline war denn das?

    Ich würde in jedem Fall mal meckern, vielleicht bekommt Ihr auch aus Kulanz eine kleine Entschädigung.

  3. #3
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    Schau mal hier

    http://www.lba.de/DE/Buerger_Service...chte_node.html

    Wikipedia weiß hierzu:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

    "Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen."

    und

    "Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az. 8 U 15/09 vom 03.06.2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden."

    Aber ich fürchte, es wird recht stressig das alles gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Es gibt wohl auch irgendwo eine bundesweite "Schlichtungsstelle" die sich kümmert, wenn sich die Fluggesellschaft komplett sperrt, aber davon hab ich nur mal gehört.

    Viel Erfolg!
    Somewhere along the way, you decided I was worth saving. I wanted to thank you for that. *aaawww*

  4. #4
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    vielleicht hier für den Fall daß es eine US Airline ist. Ich hab's mir nicht angesehen. Einfach mal durchklicken.
    Ansonsten schau mal was der contract of carriage aussagt der Airline
    http://airconsumer.dot.gov/publications/flyrights.htm

  5. #5
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    hi,

    im jahr 2007 ist uns etwas ähnliches passiert, flug von münchen nach lanzarote.

    man ist auf der landebahn, kann nicht fliegen da fehler. es wird angesehen, man einigt sich drauf nicht zu fliegen.

    wartezeiten insgesamt über 8! stunden. dann wird mitgeteilt wir kriegen keine ersatzmaschine, flug nächsten tag. hotel zur nächtigung wird zur verfügung gestellt. flug nächsten tag um 6 in der früh.

    wir haben ca 100 euro für 2 personen zurückbekommen.

    lg
    seren

  6. #6
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    Das technische Problem ist da irrelevant, da gibt es schon mehrere Urteile, dass die Fluggesellschaften trotzdem zu zahlen haben (da nicht außergewöhnlich+unvermeidlich)-

    aber die EUR 600,-- (weil Langstrecke+über 3 Std Verspätung) pro Person, die Euch laut EuGH zustehen würden, treffen in diesem Fall nicht zu, da Euer Abflughafen nicht innerhalb der EU war.

    http://www.focus.de/reisen/fliegen/f...id_455590.html

    Google aber mal nach Montrealer Übereinkommen, vielleicht ergibt sich da ja noch was. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt kann Dir vorab auch kostenfrei sagen, ob was zu holen ist.

    Edit:
    Ich lese gerade:

    Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen

    Aus Sicht der EU sind Drittstaaten beispielsweise Norwegen, China oder die USA!!!!!

    Also, sollte es eine europ Fluggesellschaft gewesen sein, sieht es gut aus.
    Geändert von Metikaa (06.04.11 um 12:43:37 Uhr)

  7. #7
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    Es war die United Airlines muss mal auf die Tickets schauen da stand LH...ein Lufthansaflug aber in Kooperation mit der United geflogen...das sollte doch dann gar nicht mal so schlecht aussehen, oder?
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  8. #8
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    Wenn das Ticket von der United ausgestellt ist, musst Du dich an United wenden. Auch wenn LH fliegen würde mit ihrer eigenen Maschine. So hab ich es in Erinnerung.
    Wenn das Ticket von der Lufthansa ausgestellt wurde, dann demensprechend an LH

    Interessant ist dann welches Recht in Deinem Fall zur Anwendung kommt. Berichte mal bitte wenn der Vorgang abgeschlossen ist
    Geändert von Exuser3 (06.04.11 um 13:11:30 Uhr)

  9. #9
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    Naja mal schauen was da zu machen ist...mir ist nur nicht klar ob ich erstmal an die eine Beschwerde oder was auch immer schicken muss..bin nur froh das wir heil daheim angekommen sind...siehe Bild..hätte ja auch anders laufen können.
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  10. #10
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    Also, die EU-Verordnung wird da nicht greifen.. hab gerade was zu nem ähnlichen Fall gefunden:

    "Selbst wenn die Lufthansa so genannte Codesharing-Flüge mit amerikanischen Fluglinien anbietet, die von amerikanischen Fluggesellschaften durchgeführt werden, bleibt die Leistungserbringer und somit Zuständigkeit der Fluggastverordnung bei dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen, das den strittigen Flug durchführt."

    Aber wie gesagt, vielleicht Montrealer Abkommen?
    Ich schick Dir mal per PN eine Adresse

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