Hallo,

wie einige wissen, saniere ich eine Wohnung umfangreich; diese Wohnung ist ja Eigentum meiner Mutter.
Nun wird bald die erste große Rechnung ins Haus flattern und ich möchte wissen, auf welchen Namen die ausgestellt sein muss, so dass man bei der Einkommensteuererklärung was geltend machen kann.

Meine Mutter hat keine Mieteinnahmen für die Wohnung, ich zahle ja keine Miete, weil ich die Sanierung größtenteils finanziert habe. Und selbstgenutzt ist es ihrerseits ja auch nicht.

Meine Wohnung ist es nicht, aber ich wohne darin - die Handwerkerleistungen sind aber erbracht worden, ehe ich einzogen bin. Kann ich es dennoch geltend machen?

Bin für jede Hilfe dankbar!!

LG Maus