Für Handwerkerleistungen kannst du bis zu 6.000 EUR Arbeitslohn von der Steuerlast absetzen. Du darfst den Rechnungsbetrag allerdings nicht bar bezahlen, sondern nur per Überweisung, Lastschrift, Scheck etc. Wir haben ja letztes Jahr auch renoviert und da habe ich das auch so gehandhabt. Der Arbeitslohn muss übrigens exakt auf der Rechnung ausgewiesen sein, Pauschalvereinbarungen gelten nicht. Pauschalpreise werden ja gerne bei Küchen etc. vereinbart.