@Luna Chiara
Allein aus der Weigerung, nicht an dem Gentest teilzunehmen, kann - so zumindest der BGH - nicht auf einen Tatverdacht geschlossen werden. Vermutlich würde ich trotz des bösen Briefes nicht hingehen. Allerdings führt wohl allein der soziale Druck dazu, dass die meisten Menschen nach dem bösen Brief von der Polizei doch hingehen.
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."