Es geht um die Vermarktung pflanzlicher Arzneimittel. Diese müssen nun wie alle anderen Arzneimittel registriert werden und dafür bestimmte Kriterien erfüllen, wobei es auch ein vereinfachtes Verfahren zu geben scheint. Verboten ist erstmal gar nichts.
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?v...ox&visu=#texte
Was man in seinem Garten für den Eigenbedarf anbaut, ist da wohl eher nicht betroffen. Wobei es da selbstverständlich auch Verbote gibt (Marihuana z.B. ).
Siehe auch hier :
http://www.nachdenkseiten.de/?p=7448