Bisher hat sich die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Entscheidung gewandt. Und aus juristischer Sicht ist die Haftverschonung auch richtig. Auch wenn das eine schreckliche Tat ist: Wer noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, der gilt nach dem Gesetzt als unschuldig und U-Haft ist nur zulässig, wenn Haftgründe vorliegen und es kein milderes Mittel gibt. Das mildere Mittel sind hier die Meldeauflagen.
Der Aufschrei der Polizeigewerkschaften etc. ist mir unverständlich.
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."