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Thema: Frage zu Ehevertrag vor Scheidung

  1. #11
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    Zitat Zitat von Dulcie Beitrag anzeigen
    Was sollte man in einen Ehevertrag reinschreiben, der nach der Trennung aufgesetzt wird, um die Scheidung zu beschleunigen und zu vereinfachen? Worauf muß ich achten, damit meine Rechte und die meines Kindes (lebt bei mir) gewahrt bleiben? Freue mich über Input.

    Lieben Dank-
    Dulcie
    Einen Ehevertrag kann man vor und während einer Ehe schließen und für die Wirksamkeit ist es egal, ob Ehevertrag drüber steht oder Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung. Der Inhalt zählt. Das vorweg.

    Geregelt werden kann ALLES, was eine Ehe bzw. Trennung/Scheidung mit sich bringen, insbesondere Unterhalt für Partner und Kind, Versorgungs- also Rentenausgleich oder ihn ersetzende Regelungen, den Güterstand, den Zugewinnausgleich. Darüber hinaus kann man auch Regelungen über das Sorgerecht und das Umgangsrecht treffen, wobei es sich dabei nur um deklaratorische Regelungen handelt. Oberste Maxime ist das Kindeswohl, d.h. diesbezügliche vertragliche Regelungen können in einem gerichtlichen Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden, ob das Kindeswohl tatsächlich gewahrt ist und widrigenfalls durch gerichtlichen Beschluss abgeändert werden, wenn das für notwendig erachtet wird.

    Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl vertraglich geregelt werden, §1408 BGB, §§ 6, 8 VersAusglG.

    Ohne Deine oder besser gesagt Eure persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen wäre es unseriös, mehr als Allgemeinplätze, was geregelt werden kann, zu verteilen und konkrete Regelungen vorzuschlagen.

    Je nachdem wie einig oder uneinig man sich ist, würde ich empfehlen, zunächst alleine einen Anwalt zu konsultieren und sich über die grundsätzlichen Regelungsmöglichkeiten und die Besonderheiten in Eurem konkreten Fall zu informieren. Ich halte es, gerade wenn man ein wenig oder gar mehr streitet, also nicht einig ist, nicht für klug, direkt zu einem kraft Amtes neutralen Notar zu gehen oder sich sofort gemeinsam bei einen Anwalt beraten zu lassen. Ich rate ein alleiniges Beratungsgespräch an, in dem Du Dich über Deine Belange informieren kannst, ohne auf den Nochpartner Rücksicht nehmen zu müssen und Streit vermeiden zu wollen.
    Geändert von Exuser29 (11.05.11 um 21:56:36 Uhr)

  2. #12
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    Das kommt drauf an AK, man kann z.B. nicht auf Unterhalt für das Kind verzichten oder mindern.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl vertraglich geregelt werden, §1408 BGB, §§ 6, 8 VersAusglG.
    Ist das erst seit 2009 so? Oder schon länger?

    Dann müßte ich vielleicht unseren Notar verklagen!

  4. #14
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    Ich danke euch sehr! Ja, es geht um die Minderung des Streitwertes, ergo der Gerichtskosten und wir sind uns einig und haben auch ein gutes, entspanntes Verhältnis. Wir haben auch nur einen Anwalt für die Scheidung genommen. Den Vertrag will er, um Kosten zu sparen (Unterhalt zahlt er und will er auch weiterzahlen... aber das kann sich ja auch mal ändern!) und ich will auch auf Nummer sicher gehen, was man alles darin festlegen kann. Das wurde ja schon sehr toll erklärt, lieben Dank.
    Live fast! Die old!

  5. #15
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ist das erst seit 2009 so? Oder schon länger?

    Dann müßte ich vielleicht unseren Notar verklagen!
    Das ist schon deutlich länger möglich, im Prinzip seit Einführung des Rechts über den Versorgungsausgleich; zu berücksichtigen ist, dass vertragliche Regelungen über den Versorgungsausgleich einer besonderen Inhaltskontrolle unterliegen. Nicht alles, was man gerne geregelt hätte, ist zulässig, da gibt es besondere Regelungen, was im konkreten Fall geht und was angemessen ist.

    In Deinem Fall wäre unabhängig davon, ob der Notar Dich richtig informiert hat, die Frage zu klären, ob Dir überhaupt ein Schaden entstanden ist. Wenn der gesetzliche VA zu Deinen Gunsten ausgegangen ist, ist das unwahrscheinlich, aber denkbar, wenn Du Anwartschaften auf Deinen geschiedenen Ehemann hast übertragen müssen.

  6. #16
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    Zitat Zitat von Dulcie Beitrag anzeigen
    Ich danke euch sehr! Ja, es geht um die Minderung des Streitwertes, ergo der Gerichtskosten und wir sind uns einig und haben auch ein gutes, entspanntes Verhältnis. Wir haben auch nur einen Anwalt für die Scheidung genommen. Den Vertrag will er, um Kosten zu sparen (Unterhalt zahlt er und will er auch weiterzahlen... aber das kann sich ja auch mal ändern!) und ich will auch auf Nummer sicher gehen, was man alles darin festlegen kann. Das wurde ja schon sehr toll erklärt, lieben Dank.
    Wenn es "nur" um den Unterhalt geht, könnt Ihr Euch die Kosten für eine Beurkundung sparen. Formbedürftig, also notariell zu beurkunden, sind Unterhaltsregelungen nämlich nicht, das ist nur bei den güterstandsrechtlichen oder rentenrechtlichen Regelungen der Fall. Wenn es gar "nur" um den Kindesunterhalt geht, kann man eine Jugendamtsurkunde errichten, die kostet nur eine geringe Gebühr. Diese Urkunde stellt einen Vollstreckungstitel dar, nicht anders, als das bei einer notariellen Urkunde der Fall wäre. Der Inhalt macht die Musik, aber wenn der Kindspapa zahlen will, dann lässt sich das alles über eine sich den Umständen anpassende Jugendamtsurkunde bewerkstelligen.

  7. #17
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    Abendkleidchen: das mit dem Jugendamt wußte ich schon, aber es geht auch um den Rentenausgleich und den Vermögensausgleich (was auszugleichen ist da eigentlich nicht). Ich denke aber, da kann man die Unterhaltssache gleich mit reinschreiben, z.B. dass sein Einkommen überprüft wird usw. Ich werde mich natürlich noch juristisch beraten lassen, aber ich finde das Sammelsurium an Erfahrungen im BB sehr gut und wegweisend für mich, deshalb hatte ich hier gefragt.
    Live fast! Die old!

  8. #18
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Das ist schon deutlich länger möglich, im Prinzip seit Einführung des Rechts über den Versorgungsausgleich; zu berücksichtigen ist, dass vertragliche Regelungen über den Versorgungsausgleich einer besonderen Inhaltskontrolle unterliegen. Nicht alles, was man gerne geregelt hätte, ist zulässig, da gibt es besondere Regelungen, was im konkreten Fall geht und was angemessen ist.

    In Deinem Fall wäre unabhängig davon, ob der Notar Dich richtig informiert hat, die Frage zu klären, ob Dir überhaupt ein Schaden entstanden ist. Wenn der gesetzliche VA zu Deinen Gunsten ausgegangen ist, ist das unwahrscheinlich, aber denkbar, wenn Du Anwartschaften auf Deinen geschiedenen Ehemann hast übertragen müssen.
    AK, ausnahmsweise habe ich mal einen Scherz gemacht!

  9. #19
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    AK, ausnahmsweise habe ich mal einen Scherz gemacht!
    Sehr witzig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  10. #20
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Sehr witzig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich bin derzeit so gar nicht in Übung!

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