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Thema: Frage zu Ehevertrag vor Scheidung

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  1. #1
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    Standard Frage zu Ehevertrag vor Scheidung

    Was sollte man in einen Ehevertrag reinschreiben, der nach der Trennung aufgesetzt wird, um die Scheidung zu beschleunigen und zu vereinfachen? Worauf muß ich achten, damit meine Rechte und die meines Kindes (lebt bei mir) gewahrt bleiben? Freue mich über Input.

    Lieben Dank-
    Dulcie
    Live fast! Die old!

  2. #2
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    Hm, da würde ich mich mal anwaltlich beraten lassen.

    Wer von Euch möchte denn den Ehevertrag jetzt abschließen, Du oder Dein Partner? Und warum?
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  3. #3
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    Laß Dich beim Anwalt beraten. Soweit ich weiß muss der Ehevertrag auch beim Notar beurkundet werden. Und bevor sich da jeder von Euch ein Loch ins Knie schiesst würde ich lieber die Euronen zwecks fachlicher Beratung investieren

  4. #4
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    Hallo Dulcie,

    erstmal tut es mir leid, dass du dich mit dem Thema beschäftigen musst, das ist nie schön....

    In einen sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag den du auf jeden Fall notariell beglaubigen lassen musst kannst du alles festlegen was deine Ehe und Kinder betrifft. Also Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn etc. also im Grunde alles was in einer Scheidung relevant ist ohne dass du direkt die Scheidung einreichen musst.

    Im Fall einer Scheidung sind dann alle Punkte bereits geklärt, so dass diese dann nur noch Formsache sein kann.

    Einen Anwalt benötigst du so oder so, um den Vertrag aufsetzen zu lassen.

    Alles Gute!

    Marie

  5. #5
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    Ich würde auch in jedem Fall zu einem Anwalt raten.

    Kindesunterhalt lässt sich in einem Ehevertrag nicht regeln, jedenfalls definitiv nicht zum Nachteil des Kindes.

  6. #6
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    Versorgungsausgleich wurde uns auch gesagt, dass das nicht möglich ist!

  7. #7
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    Alles, was in einem solchen Vertrag geregelt wirde, mindert den Streitwert bei der Scheidung. Das kann eine ganze Menge Geld ausmachen, denn eine solche Vereinbarung ist zwar auch nicht billig, aber doch günstiger.

    Wir haben uns gemeinsam bei einem Notar beraten lassen. Der Notar war fair und hat uns auf entsprechende Fallstricke hingewiesen - jeden.

    Bei uns muß nur noch der Rentenausgleich geregelt werden - das geht wohl nicht in der Trennungsvereinbarung und die Scheidung selbst.Alles andere ist über den Vertrag geregelt.

    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen - aber da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren - das auch Regelungen, die das Kind betreffen berücksichtigt werden können. Ist das wirklich dein Kind oder ist es euer Kind?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Dulcie Beitrag anzeigen
    Was sollte man in einen Ehevertrag reinschreiben, der nach der Trennung aufgesetzt wird, um die Scheidung zu beschleunigen und zu vereinfachen? Worauf muß ich achten, damit meine Rechte und die meines Kindes (lebt bei mir) gewahrt bleiben? Freue mich über Input.

    Lieben Dank-
    Dulcie
    Einen Ehevertrag kann man vor und während einer Ehe schließen und für die Wirksamkeit ist es egal, ob Ehevertrag drüber steht oder Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung. Der Inhalt zählt. Das vorweg.

    Geregelt werden kann ALLES, was eine Ehe bzw. Trennung/Scheidung mit sich bringen, insbesondere Unterhalt für Partner und Kind, Versorgungs- also Rentenausgleich oder ihn ersetzende Regelungen, den Güterstand, den Zugewinnausgleich. Darüber hinaus kann man auch Regelungen über das Sorgerecht und das Umgangsrecht treffen, wobei es sich dabei nur um deklaratorische Regelungen handelt. Oberste Maxime ist das Kindeswohl, d.h. diesbezügliche vertragliche Regelungen können in einem gerichtlichen Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden, ob das Kindeswohl tatsächlich gewahrt ist und widrigenfalls durch gerichtlichen Beschluss abgeändert werden, wenn das für notwendig erachtet wird.

    Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl vertraglich geregelt werden, §1408 BGB, §§ 6, 8 VersAusglG.

    Ohne Deine oder besser gesagt Eure persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen wäre es unseriös, mehr als Allgemeinplätze, was geregelt werden kann, zu verteilen und konkrete Regelungen vorzuschlagen.

    Je nachdem wie einig oder uneinig man sich ist, würde ich empfehlen, zunächst alleine einen Anwalt zu konsultieren und sich über die grundsätzlichen Regelungsmöglichkeiten und die Besonderheiten in Eurem konkreten Fall zu informieren. Ich halte es, gerade wenn man ein wenig oder gar mehr streitet, also nicht einig ist, nicht für klug, direkt zu einem kraft Amtes neutralen Notar zu gehen oder sich sofort gemeinsam bei einen Anwalt beraten zu lassen. Ich rate ein alleiniges Beratungsgespräch an, in dem Du Dich über Deine Belange informieren kannst, ohne auf den Nochpartner Rücksicht nehmen zu müssen und Streit vermeiden zu wollen.
    Geändert von Exuser29 (11.05.11 um 21:56:36 Uhr)

  9. #9
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    Das kommt drauf an AK, man kann z.B. nicht auf Unterhalt für das Kind verzichten oder mindern.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Der Versorgungsausgleich kann sehr wohl vertraglich geregelt werden, §1408 BGB, §§ 6, 8 VersAusglG.
    Ist das erst seit 2009 so? Oder schon länger?

    Dann müßte ich vielleicht unseren Notar verklagen!

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