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Thema: Besuchsrecht des Vaters

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  1. #1
    Avatar von simo
    simo ist offline Waiting impationally....
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    Standard Besuchsrecht des Vaters

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe hier gerade ein Problem, das mir ehrlich Magenschmerzen verursacht und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Wie schon im Titel erkennbar geht es um das Besuchsrecht.
    Mein (Immer-noch-Ehe-) Mann "droht" mir damit, nach einem Auszug seinerseits, den er bisher immer verweigert hat, er wohnt im Gästezimmer), unsere Tochter (fast 2 J. alt) jedes Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend zu sich nehmen zu wollen und das rechtlich gesehen auch zu dürfen. Ich habe nun aber gelesen, dass der Zeitraum und die Häufigkeit des Besuchs nach dem Alter und Entwicklungszustands des Kindes richtet.
    Jede Woche das ganze Wochenende kommt mir auch sehr lang und viel zu häufig vor, mal abgesehen davon, dass er sich in letzter Zeit nicht gerade mit Lorbeeren überhäuft hat, was Zuverlässigkeit in unterschiedlicher Hinsicht angeht, kurz : ich hätte kein gutes Gefühl bei der Sache.
    Kennt sich hier evtl. jemand mit einer solchen Situation aus und kann mir sagen, wie sich die Sache nun wirklich verhält und was ich im Zweifelsfall zum Wohl meines Kindes unternehmen kann?

    Vielen Dank schon jetzt für jede Hilfe! Ich werde vermutlich erst später wieder hier lesen und schreiben können.

    verzweifelte Grüße,
    simo
    "Helping People - Hunting Things - The Family Business" Dean Winchester

  2. #2
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    Hallo simo,

    vielleicht hilft dir das hier weiter. Ich kenne auch nur die 14-Tage-Regelung: http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm

    Bin aber natürlich nicht vom Fach. Das ist wirklich eine doofe Situation. Ich drück dir ganz doll die Daumen, dass ihr euch einigen könnt und dass er sich wieder einkriegt.

  3. #3
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    Wie die rechtliche Sitution aussieht kann ich dir nicht sagen, auch deshalb, weil ich in der Schweiz lebe.

    Was ich dir aber aus Erfahrung sagen kann ist, dass viele Väter sich zu solchen Aussagen (Drohungen?) hinreissen lassen und sich dann, wenn sie wirklich ausgezogen sind, überhaupt nicht daran halten.

    Gerade wenn er nicht der Zuverlässigste ist kannst du dich eher entspannen, denke ich.

    Viel eher wird es so sein, dass er nicht erscheint, wenn abgemacht wurde, dass er die Kleine zu sich nimmt.

    Klar, das alles sind meinerseits nur Vermutungen, ich hoffe für dich, dass dir jemand über die rechtliche Seite noch Auskunft geben kann.

    Nur noch soviel: eine Vereinbarung über Besuchsregelung wird ja gemeinsam getroffen, nehme ich an, du hast da durchaus Mitsprachrecht....


    Vergiss die Liebe nicht!


  4. #4
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    Üblich ist alle zwei Wochen zwei Übernachtungen und die Hälfte der Ferien, bei dir eher des Urlaubs. Wenn ein Kind noch so klein ist wie deine Tochter, dann wird auch gerne jedes Wochenende, aber dafür dann nur eine Übernachtung, spricht das halbe Wochenende gemacht, weil kleine Kinder das besser verkraften, wenn nicht so lange zwischen den Besuchen ist. Für eine Zweijährige ist zwei Wochen ein unüberschaubarer Zeitraum.
    Im Übrigen kannst du dich entspannen, es geht alles nur im Konsens, gegen deinen Willen kann er nicht viel machen. Und mehr als das Übliche bekommt er nur über deinen guten Willen, also wäre ich da erst mal ganz cool. Wenn er wirklich auszieht, dann kannst du ihm ja die übliche Regelung vorschlagen. Du kennst deine Tochter am besten und wirst daher am ehesten wissen, was für sie besser ist.

  5. #5
    Avatar von simo
    simo ist offline Waiting impationally....
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    Vielen Dank für Eure Antworten!
    So wie Janne es schreibt, hört es sich tatsächlich nicht mehr so furchtbar an, jetzt bin ich ein bisschen beruhigt!
    Danke und viele Grüße,
    simo
    "Helping People - Hunting Things - The Family Business" Dean Winchester

  6. #6
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Üblich ist alle zwei Wochen zwei Übernachtungen und die Hälfte der Ferien, bei dir eher des Urlaubs. Wenn ein Kind noch so klein ist wie deine Tochter, dann wird auch gerne jedes Wochenende, aber dafür dann nur eine Übernachtung, spricht das halbe Wochenende gemacht, weil kleine Kinder das besser verkraften, wenn nicht so lange zwischen den Besuchen ist. Für eine Zweijährige ist zwei Wochen ein unüberschaubarer Zeitraum.
    Im Übrigen kannst du dich entspannen, es geht alles nur im Konsens, gegen deinen Willen kann er nicht viel machen. Und mehr als das Übliche bekommt er nur über deinen guten Willen, also wäre ich da erst mal ganz cool. Wenn er wirklich auszieht, dann kannst du ihm ja die übliche Regelung vorschlagen. Du kennst deine Tochter am besten und wirst daher am ehesten wissen, was für sie besser ist.

    Liebe Janne, kann es sein, dass die Rechtsprechung in Hamburg eine andere ist ?
    Meine Freundin lebt in Scheidung, Ihr Ehemann und sie konnten sich bzgl. der gemeinsamen Kinder überhaupt nicht einig werden. Nach einer gescheiterten oder bis Gott weiß wann vertragten Gerichtsverhandlung gabe es eine Mediation und dabei wurde mehr oder weniger festgelegt, dass die Kinder jede Woche Mi und Do nach der Schule und alle 14 Tage das gesamte WE beim Vater sind. Ferien und Feiertage werden gesondert "besprochen".
    Die Kinder sind 16 und 11 und wurden zweimal gefragt was sie wollen. Da aber beide nicht auf die Frage antworten aus Angst einem der beiden Elternteile weh zu tun wurde das eben so entschieden.
    Dass meine Freundin da mehr Rechte gehabt hätte wurde niemals in irgendeiner Form erwähnt und es erscheint mir auch nicht logisch. Wieso zählt eine Mutter denn mehr als ein Vater ???

    Über dieses Scheidungsverfahren bin ich sowas von erschüttert, ich fürchte meine Freundin wird in 3 Jahren noch nicht geschieden sein, weil immer wieder etwas Neues verzögert wird.
    Bei meiner Cousine verhielt sich die Sachlage ähnlich, nur mit jüngeren Kindern (10 und 12) und einem todkranken Vater/Ehemann. Da ging der Streit und das Gezerre um die Kinder so weit, dass das Jugendamt weitere Gespräche abgelehnt hat !!! HALLLOOO ? Wie bitte darf das denn angehen ? Es wurde dann vom Gericht ein neutraler Vermittler berufen, der sich einen Sche...für die Kinder interessiert hat und eigentlich nur zugesehen hat, dass er den Fall schnell wieder los wird. Der hat sich durch den Tod des Vaters/Mannes erledigt, aber das wird bei meiner Freundin nicht zu erwarten (und natürlich auch nicht zu hoffen) sein.
    Es tut mir leid, aber momentan bin ich auf Familienrichter überhaupt nicht gut zu sprechen

  7. #7
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    Zitat Zitat von Purzel Beitrag anzeigen
    Liebe Janne, kann es sein, dass die Rechtsprechung in Hamburg eine andere ist ?
    Würde mich interessieren, ob das bundesweit einheitlich geregelt ist.

    Man sollte halt immer auf das Wohl des Kindes achten.

    In meinem Fall ist das Vormundschaftstestament nach Angabe des Jugendamtes und eines Anwalts hieb-und stichfest.
    Unabhängig davon wurde der Erzeuger vom Jugendamt gefragt, ob er Besuchsrecht haben will, er hat es verneint, nicht ohne zu behaupten, er hätte es mir von vorherein gesagt, dass er nur als Erzeuger fungieren will , um mir eine Freude zu machen und sonst kein Interesse an uns hat. Reine Lüge und sich als grosszügiger Samenspender darstellen. Na ja, kann man nichts machen und wenn ich nicht auf seine nette Fassade reingefallen wäre, hätte ich dieses tolle Mädel nicht.

    Was ich noch loswerden wollte: Natürlich wäre ich froh, wenn er sich nicht als komplette Nullnummer herausgestellt hätte, ich hätte sie ihm gerne mal mitgegeben, gerne auch nicht so starr geregelt, aber nur unter der Voraussetzung, dass es ihr gut geht.

  8. #8
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    Janne ist echt klasse und hat bei mir einen Felsen im Brett

  9. #9
    Avatar von sunny69
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    Also meine Arbeitskollegin stand am 29.04. erst vor Gericht - weil ihr Ex die Kleine alle 14 Tage für eine ganze Woche haben wollte - es gab das übliche Prozedere mit 2 Anwälten + Psychologin...

    Ergebnis: Er darf sie zwar nur alle 14 Tage sehen - ABER dann von Donnerstag (Kita abholen) bis zum nächsten Dienstag (Kita hinbringen).

    Wenn man das mal genau betrachtet, dann sieht meine Kollegin sie das letzte Mal Do. Früh - und dann erst wieder Die. Nachmittag / Abend - das ist fast 1 Woche - jedenfalls für die Mutter!

    Ich finde, so entspannt ist das alles heutzutage nicht mehr...

    LG von Andrea
    In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -

    wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...




  10. #10
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    Als die Kinder meines Partners klein waren, hatte er sie jeden Mittwoch Abend auf Donnerstag und jeweils einen Tag an jedem Wochenende mit einer Übernachtung bei sich. Jetzt, wo sie älter sind, sind sie immer noch jeden Mittwoch bei ihm sowie alle zwei Wochen das komplette Wochenende und die Hälfte der Ferien.
    Ich denke, das ist das "übliche". Die Regelung 'jedes Wochenende eine Übernachtung' war sicher ganz gut im Nachhinein.

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