Hm, eine schwierige Situation - es ist schon ein wenig länger her, seit ich mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigt war, aber einiges bekomme ich sicherlich noch zusammen...
Grundsätzlich ist es leider wirklich so, daß die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen (!) Krankenversicherung an dem Tag endet, an dem auch der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist, da ab dem folgenden Tag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Zahlungen mehr erfolgen. Um einen Herausfall aus der Versicherung zu vermeiden, wird deshalb zu Recht stets dringend empfohlen, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden - mit der Bewilligung von ALG I und II ist man automatisch wieder krankenversichert.
Bei Dir, Cepha, ist nun eine Situation eingetreten, in der sich niemand wirklich zuständig fühlt - die Krankenkasse war bis zu Deinem letzten Arbeitstag zuständig, hat jedoch die AU-Bescheinigung mit deutlicher (und unzulässiger) Verspätung erhalten. Eigentlich hätte Dein Arzt wissen und Dir sagen müssen, daß er die Bescheinigung so weit rückwirkend gar nicht mehr ausstellen darf, aber das hilft Dir ja nun nicht. Wirklich kritisch ist aus meiner Sicht nun der Umstand, daß Du anscheinend seit dem 1. Mai nicht mehr krankenversichert bist und so lange nicht sein wirst, bis Dich das Arbeitsamt oder ein neuer Arbeitgeber wieder bei der Krankenkasse anmeldet.
Ich würde noch einmal versuchen, mit diesem "netten" Menschen zu reden, der Dir gesagt hat, Du mögest eine AU-Bescheinigung besorgen, die Du übrigens auch als Arbeitslose benötigst, wenn Du krank wirst. Und ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre sicherlich auch nicht verkehrt. Ich halte Dir die Daumen, daß die ganze Geschichte doch noch einmal glimpflich ausgeht - auf manche Erfahrungen kann der Mensch wirklich gut verzichten, :-).
Lieben Gruß,
Winny