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Thema: Driiingend Rat - Krankengeldanspruch

  1. #21
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    Ich hab sowas ähnliches auch vor ein paar Monaten bei jemandem gehabt, allerdings versteh ich das richtig, dass die Person ab dem 1.5. gar nicht mehr bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist? Denn dann wäre es ja völlig logisch, dass die KK nicht zahlt. Und das Arbeitsamt dann auch nicht, weil aus deren Sicht die KK zuständig ist. Aber dann versteh ich nicht, wieso mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Mitgliedschaft in der KK beendet wird. Wo ist die Person denn dann jetzt krankenversichert? Oder steh ich gerade völlig auf dem Schlauch und versteh tatsächlich nur Bahnhof?

  2. #22
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    Hm, eine schwierige Situation - es ist schon ein wenig länger her, seit ich mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigt war, aber einiges bekomme ich sicherlich noch zusammen...

    Grundsätzlich ist es leider wirklich so, daß die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen (!) Krankenversicherung an dem Tag endet, an dem auch der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist, da ab dem folgenden Tag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Zahlungen mehr erfolgen. Um einen Herausfall aus der Versicherung zu vermeiden, wird deshalb zu Recht stets dringend empfohlen, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden - mit der Bewilligung von ALG I und II ist man automatisch wieder krankenversichert.

    Bei Dir, Cepha, ist nun eine Situation eingetreten, in der sich niemand wirklich zuständig fühlt - die Krankenkasse war bis zu Deinem letzten Arbeitstag zuständig, hat jedoch die AU-Bescheinigung mit deutlicher (und unzulässiger) Verspätung erhalten. Eigentlich hätte Dein Arzt wissen und Dir sagen müssen, daß er die Bescheinigung so weit rückwirkend gar nicht mehr ausstellen darf, aber das hilft Dir ja nun nicht. Wirklich kritisch ist aus meiner Sicht nun der Umstand, daß Du anscheinend seit dem 1. Mai nicht mehr krankenversichert bist und so lange nicht sein wirst, bis Dich das Arbeitsamt oder ein neuer Arbeitgeber wieder bei der Krankenkasse anmeldet.

    Ich würde noch einmal versuchen, mit diesem "netten" Menschen zu reden, der Dir gesagt hat, Du mögest eine AU-Bescheinigung besorgen, die Du übrigens auch als Arbeitslose benötigst, wenn Du krank wirst. Und ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre sicherlich auch nicht verkehrt. Ich halte Dir die Daumen, daß die ganze Geschichte doch noch einmal glimpflich ausgeht - auf manche Erfahrungen kann der Mensch wirklich gut verzichten, :-).

    Lieben Gruß,

    Winny

  3. #23
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    Person X war am 28.04. beim Arzt, wegen grosser Schmerzen. Da er/sie sich nicht gut mit § auskennt, hat sich Person X eben NICHT krankschreiben lassen, da sowieso arbeitslos ab 01.05.

    bis hierhin verstanden, Franzi??

    erst auf "Anraten" des Arbeitsamtes ging Person X wieder zum Arzt, also am 05.05. um auf "Anraten" des AA sich eine AU austellen zu lassen.

    So, und weil die Mitgliedschaft am 30.04. bei der KK endete, die AU vom 05.05. ist (mit 28.04. als ersten Tag der Erkrankung) will jetzt weder die KK zahlen noch das AA.
    Ganz ehrlich, Cepha?
    Ich kann Franzis Einwand nachvollziehen. Da ist jemand am 28. mit starken Schmerzen erkrankt und geht erst auf "Anraten" des Arbeitsamtes, bei dem er am 29. vorspricht, wieder zum Arzt, und zwar am 5.5.

    Sorry, selbst schuld. Entweder ich bin krank und dann stehe ich noch am Freitag nach dem AA-Termin und dem "Rat" beim Arzt wieder auf der Matte, oder im Anschluss im Notdienst oder ich bin es nicht. Dass hier eine Woche zugewartet wird, bis man wieder einen Arzt konsultiert, erschließt sich mir nicht und von daher halte ich die Ausschlußfrist für nachvollziehbar.

    Wie lange soll denn zurückdatiert werden können als AU? Nicht als krank sondern als arbeitsunfähig erkrankt? Schindluder wäre Tür und Tor geöffnet.

  4. #24
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    ..
    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:43 Uhr)

  5. #25
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  6. #26
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, warum ein Arzt am 05.05. eine AU ausstellt, die besagt, dass Person X seit dem 28.04. krank ist wobei eine AU nur 2 Tage rückdatiert werden darf...
    Ja, jetzt ist das verständlicher und ich stelle mir die gleiche Frage wie Du, warum er am 29. nicht krankgeschrieben worden ist oder spätestens am 2.5. vom Radiologen.

    Regress gegen den/die Ärzte, würde mir als erstes einfallen, sollte sich nicht doch noch eine Zahlungspflicht konstruieren lassen. Der lückenlose Arztbesuch kann ja nachgewiesen werden.

  7. #27
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    ich wüsst jetzt gern mal den Kündigungsgrund und ob dieser wirksam ist....? GGf rückwirkend die Feststellung, dass Kündigung unwirksam, dann müsste der AG doch die 6 Wochen LFZ leisten....oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  8. #28
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    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:57 Uhr)

  9. #29
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Ja, jetzt ist das verständlicher und ich stelle mir die gleiche Frage wie Du, warum er am 29. nicht krankgeschrieben worden ist oder spätestens am 2.5. vom Radiologen.

    Regress gegen den/die Ärzte, würde mir als erstes einfallen, sollte sich nicht doch noch eine Zahlungspflicht konstruieren lassen. Der lückenlose Arztbesuch kann ja nachgewiesen werden.
    Gegen den Arzt? Ganz bestimmt, der ist ja nicht für die Behandlung zuständig sondern dafür da dem Patienten noch aus der Nase zu ziehen ob er arbeitet oder bald nicht mehr und was für ein Zettelchen er denn gerne hätte... Das ist ja das schöne, man kann sein Hirn ausschalten und irgendeiner wird für einen mitdenken... oder doch nicht? Das Leben ist kein Ponyhof...

  10. #30
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    Zitat Zitat von Franzi W. Beitrag anzeigen
    Gegen den Arzt? Ganz bestimmt, der ist ja nicht für die Behandlung zuständig sondern dafür da dem Patienten noch aus der Nase zu ziehen ob er arbeitet oder bald nicht mehr und was für ein Zettelchen er denn gerne hätte... Das ist ja das schöne, man kann sein Hirn ausschalten und irgendeiner wird für einen mitdenken... oder doch nicht? Das Leben ist kein Ponyhof...
    Was geht eigentlich in deinem kopp so vor? Unglaublich! Du hast da oben offenbar so viel Masse, gib doch denen, die nicht so schnell und fit sind was ab
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