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Thema: Steuererklärung: Wie ist das eigentlich mit dem "absetzen"???

  1. #1
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    Standard Steuererklärung: Wie ist das eigentlich mit dem "absetzen"???

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    Hallo,

    ja, ich schätze blöde Frage

    Wir haben noch nie tatsächlich etwas von der Steuer abgesetzt, für mich ist nur ein Begriff, den ich nicht wirklich verstehe.
    Wir machen brav unsere Einkommenssteuererklärung, aber da tragen wir halt ein was auf der (ehemals) Lohnsteuerkarte steht.

    Mehr nicht - und ich wüsste auch nicht was.
    Ich vermute das ist die Freiheit der Besitzlosen wir haben kein Eigentum, keine Vorsorgen, fahren mit keinem Auto zum Job...
    Sollte ich etwas total Wichtiges vergessen haben, darf man mich jetzt gerne darauf hinweisen!

    Nun lässt mein Mann dieses Jahr seine Zähne machen (Implantate) und daraus entstehen Kosten von mehreren tausend Euro, letztendlich sind es ca. 2 Monatsgehälter (wenn ich unsere Gehälter zusammen rechne).
    Für uns ziemlich arg...

    Jedenfalls höre ich nun immer wieder "kannst du doch absetzen".
    Ja, gerne, aber wie und was kommt dabei heraus? Bekomme ich da was zurück? Und warum? Und kann ich mir das (oder sonst wer) irgendwie ausrechnen?
    Liebe Grüße
    Cordu

  2. #2
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    Hallo Cordu,

    Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du geltend machen, ebenso Spenden, Kosten für Gesundheit (z. B. Brille) einschließlich der Praxisgebühr und Kosten für Medikamente (sammelt also alles, was mit Gesundheit zu tun hat, umso mehr bekommt ihr wegen der Zähne zurück), ebenso die Kosten für das Lohnsteuerprogramm, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Weiterbildung, bestimmte Versicherungen...

    Ich habe neulich schon das Programm T@x 2011 empfohlen. Es ist selbsterklärend und rechnet dir auch aus, wie hoch die Erstattung ca. sein wird.

  3. #3
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    Die Zahnarztrechnungen könnt Ihr als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Genauso auch die 10,- EUR Praxisgebühren, verschreibungspflichtige Medikamente und die Fahrten zum Arzt.
    Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit ebenso.
    Wenn Ihr wirklich keine Werbungskosten habt, die Ihr angeben könnt, gibt es immer noch einen Pauschbetrag.
    Eine Erstattung werdet Ihr sicherlich rausbekommen. Dafür lohnt sich der Aufwand meistens durchaus.

  4. #4
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    Tragt ihr eure Fahrtkosten ein bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, also Lohn/Gehalt? Vielleicht fahrt ihr ja 20 km zur Arbeit oder sogar mehr. Dann kann man noch Fachliteratur, Seminare etc. dort eintragen und wenn man dann den Freibetrag von 920 EUR überschreitet, wird die Steuererstattung höher oder es gibt überhaupt erst eine.

    Bis jetzt könnt ihr auch noch Kosten für Treppenreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger, Renovieren etc. geltend machen. Renovieren aber nur den Arbeitslohn und dann muss es eine Firma machen mit Rechnung und man muss per Bank zahlen.

    Was die Zähne angeht: Das sind die sog. aussergewöhnlichen Belastungen. Dafür muss man immer erst eine bestimmte Grenze überschreiten und die beträgt 3-6% von den Einkünften. Die meisten überschreiten die nur mit teuren Zahnsanierungen oder Brillen, das sind die "Klassiker". Aber wenn ihr diese Grenze überschreitet, zählt jeder zusätzliche Euro, also auch Praxisgebühr, Arzneimittel usw. Und Fahrtkosten zum Arzt, Apotheke etc. kann man auch noch berücksichtigen.

  5. #5
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    Mhh, Fahrtkosten haben wir nicht, da er mit dem Rad 2km fährt und ich 4km mit der Straba und das zahlt der Arbeitgeber.

    Das wir bei unserem großartigen Gehalt weder Handwerker beschäftigen noch sonst irgendwas, ist kalr.

    Okay, dann sammeln wir also allen Krankheitskram dieses Jahr, aber was bedeutet denn im Klartext dass jeder € zählt, der über der sagen wir mal 6% Grenze liegt? Bekommt man das zurück? Oder davon einen Teil oder was?
    Liebe Grüße
    Cordu

  6. #6
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    Fahrtkosten gibt es nicht nur für die Fahrt per Auto, sondern auch für die Öffentlichen oder das Rad. Ok, wenn die Kosten selbst getragen werden und nicht vom Arbeitgeber.

    Habt Ihr keine Versicherungen? Haftpflicht, Pkw-Versicherung, Pflege? Die Beiträge sind berücksichtigungsfähig.

    Bei den Werbungskosten kommt es darauf an, was Ihr beruflich macht. Ich habe mir vor Jahren eine systematische Liste erarbeitet, die jedes Jahr nur um die Beträge verändert wird, die Positionen bleiben. Das sind natürlich die Fahrten zur Arbeit, Telefonkosten, Hardware, Software, sonstigen Schreibkram, Aktentasche, Reinigung der Robe, Reisen, Fortbildungen, Fachliteratur, alles, was ganz oder teilweise beruflich genutzt wird.

    Entsprechend sammele ich übers Jahr die Belege.

    Dazu kommen bei mir zum Beispiel Beiträge zu Berufsverbänden, Kammer, Vereine.

    Was auch denkbar ist - Unterhaltszahlungen, Unterstützungen für Eltern, dauernde Lasten etc.

    Streichen kann das Finanzamt immer noch.

    Es gibt im Netz A-Z-Listen sowohl der Werbungskosten als auch der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Es lohnt sich, die auf seinen persönlichen Zuschnitt durchzusehen.

  7. #7
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    Hallo Cordu,

    Du hattest auch gefragt, was denn der Begriff "absetzen" überhaupt bedeutet.
    Es bedeutet leider nicht, dass man die Beträge zurück erstattet bekommt. Es heisst lediglich, dass diese Beträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und man darauf eben entsprechend weniger Steuern zu zahlen hat.

  8. #8
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    Wieviel du von den absetzbaren Beträgen wiederbekommst, richtet sich ganz individuell nach deinem Steuersatz. Grob geschätzt würde ich als Richtlinie so 20-30% ansetzen.

  9. #9
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    Implantate sind teuer!

    Bei mir ist da ordentlich was zurückerstattet worden!

  10. #10
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    Ich danke Euch für die Erklärungen, dann werden wir mal brav sammeln dieses Jahr (vorausgesetzt wir schaffen es die Rechnungen überhaupt zu bezahlen )
    Liebe Grüße
    Cordu

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