Danke, gut das ich gefragt habe. Jetzt fällt es mir leichter, ihre Handlungsweise zu verstehen. Bin jetzt auch nicht mehr so sauer
Danke,
ich habe mich bewusst zurückgehalten. Ich höre das von Mandanten häufig - ja, aber sie haben doch gar nichts gemacht/erreicht? Ja, wenn die Prüfung des Sachverhaltes ergibt, dass das Unterfangen keine Aussicht auf Erfolg verspricht?
Von der Prüfung der Sache abgesehen, die natürlich eine Erstberatungsgebühr auslöst, hat die Kollegin mit der Rechtsschutzversicherung korrespondiert. Das könnte sie in jedem Fall als "einfaches Schreiben" abrechnen, weil sie der Mandantin die Mühe abgenommen hat.
Einen Fachanwalt für Reiserecht gibt es übrigens in Deutschland nicht, lediglich Anwälte mit einem entsprechenden Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt.
Danke, gut das ich gefragt habe. Jetzt fällt es mir leichter, ihre Handlungsweise zu verstehen. Bin jetzt auch nicht mehr so sauer
das ein erstgespräch was kostet find ich auch in ordnung.
da sie den fall aber ja scheinbar schon am telefon geschildert hatte, hätte man sich den rest ja wirklich schenken können.
Stimmt, dann ist schon eine Beratungsgebühr fällig. Das verstehe ich dann.
Aber wenn ich als Anwältin am Telefon nicht weiß, dass die Ansprüche in den USA nicht bestehen (und das als FA für Reiserecht), würde ich anstelle der Anwältin entweder nur den niedrigsten Satz berechnen oder die Sache unter den Tisch fallen lassen.
Liebe Grüße - Elke
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Elke, ich denke mal nicht jeder Fachmann weiß aus dem Kopf raus gleich die Antwort zu jedem Problem und setzt sich da vielleicht auch erstmal zu nem späteren Zeitpunkt hin, und schaut sich die Details genauer an.
Fakt ist, die Frau hat Arbeitszeit investiert und die möchte sie bezahlt haben.
Von uns möchte auch keiner für Umme arbeiten, auch wenn wir nicht sofort aus dem Kopf die Lösung wissen
@Gesa, ich nehm mal an die Gesellschaft hat Dir die Hotelübernachtung bezahlt im Falle der 24 Std. Verspätung?
Geändert von Exuser3 (27.05.11 um 15:44:18 Uhr)
Nur mal so zur Info, jede Rechtschutzversicherung hat doch heute eine Hotline. Dort sitzen Anwalte am Telefon bzw man wird mit einem entsprechenden FA verbunden, der einem kostenfrei vorab alle Fragen beantwortet.
Das hat mir schon einige Rechtsstreits erspart, ausserdem viel Zeit und Geld.
Falls der Anwalt am Telefon die Frage nicht sicher beantworten kann, verweist der sowieso an einen Kollegen vor Ort und man kann sich dann gleich die Kostendeckung von der Versicherung bestätigen lassen, dann weiß man auch gleich, ob die den Fall bezahlen oder nicht.
LG Gabi
Erinnert mich an den Fall eines befreundeten Texters. Da fragte ein Kunde ihn an ob er ihm nicht einen Titel für eine Broschüre schreiben könne und ob das etwas kosten würde, es wäre doch nur ein Satz. Dass er aber erst mal das ganze Ding durch lesen muss um das Thema zu verstehen damit der Titel auch Sinn macht, daran hat er nicht gedacht. Und überhaupt ist es eine Frechheit.
“You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee
Caroline, so ähnlich sind sich die Fälle doch jetzt nicht. Ich habe mich bisher garnicht bei der Anwältin beschwert sondern hier nur nachgefragt, wie sich sowas normalerweise verhält und ob ich in meiner Denke richtig oder falsch liege.
Versuche hier also nicht frecherweise umsonst anwaltliche Rechtsauskünfte zu erschleichen.
Janne und Abendkleidchen haben ja schon alles Wesentliche gesagt. Ergänzend nur noch die Anmerkung, dass natürlich auch eine telefonische Beratung einen Gebührenanspruch auslöst.
Und zu den Hotlines der Rechtschutzversicherungen: dort sitzen in der Regel Berufsanfänger, die für einen Hungerlohn Fragen aus allen Rechtsgebieten beantworten. Eben noch der Experte für Verkehrsrecht, fünf Minuten später der Spezialist im Steuerrecht. Ich würde da nicht unbedingt anrufen. ;-)
LG
Brauny
P.S. Ich hatte heute drei unverschämte Schnorreranrufe, darunter eine Dame, die mal "eine zweite Meinung" über ihren Fall haben wollte. Natürlich für umme, denn die Kollegin hat ja schon Unsummen kassiert. Grr.
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."