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Thema: Sind hier Rechtsanwältinnen an Board? Frage...

  1. #21
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    Ok, dann ist das für mich geklärt. Ich danke Euch für die Aufklärung. War vorher wirklich ahnungslos. Werde die Rechnung nun bezahlen und mich nicht weiter damit auseinandersetzen.

  2. #22
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    Naja, weiterempfehlen wirst Du die Dame wohl nicht.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  3. #23
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    Ich würde das zumindest nicht kommentarlos bezahlen.

    Eine gute Erstberatung und die vorliegende Schilderung unterscheiden sich schon "etwas" voneinandern. Da finde ich die Rechnungsstellung schon ein bisschen niedlich und das dürfte die Dame auch erfahren.
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  4. #24
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    Zitat Zitat von Brauny Beitrag anzeigen
    Janne und Abendkleidchen haben ja schon alles Wesentliche gesagt. Ergänzend nur noch die Anmerkung, dass natürlich auch eine telefonische Beratung einen Gebührenanspruch auslöst.
    Das wollte ich gerade ergänzen. Es ist mir doch egal, ob der Mandant vor mir sitzt oder am Telefon, so wie es mir egal ist, ob ich ein Schreiben auf Briefkopf aufsetze oder es per Email versende.

    Auch wenn die Dame am Telefon sofort hätte sagen können, dass der Anspruch nicht gegeben ist und sie abrät, hat sie ihre Beratungsleistung erbracht, sie hat demzufolge auch nur eine Beratung abgerechnet und keine Geschäftsgebühr. Ob man Gebührenrahmen unter diesen Umständen ausschöpft, ist eine andere Frage.

    Ich weiß nicht, wer den Irrsinn in die Welt gesetzt hat, dass telefonische Beratungen keine Kosten auslösen. Daran ist so wenig richtig wie am Gerücht, dass man von sämtlichen Verträgen zurücktreten kann. Das ist nicht zutreffend. Von einem am Samstag im Möbelhaus geschlossenen Vertrag über ein Schlafzimmer oder einem Wohnraum-Mietvertrag kann ich nicht Montags morgens folgenlos zurücktreten. Das Thema hatte ich schon so oft "ich habe was besseres gefunden, im "Goldenen Posthorn" stand aber, dass ich zurücktreten kann.". *Bartwickelmaschineauspack*

  5. #25
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    Wer privat versichert ist, weiß ja auch, dass er seinen Arzt bezahlen muss ob die Behandlung Erfolg hat oder nicht - da beschwert sich aber niemand darüber.
    ****** under construction ******

  6. #26
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    Gefühlte 98,7 % der Menschen werden am Telefon auch bei der Frage "Wohin kann ich die Rechnung schicken?" plötzlich auflegen.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  7. #27
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    bei uns in österreich verhält sich das etwas anders:

    sowohl anwälte als auch arbeiterkammer bieten das erstgespräch kostenlos an.
    *************

    [CENTER]Das Internet und die dort kultisch bewahrte Anonymität verleihen jedermann quasi die Generalvollmacht, ungestraft alles Mögliche über jede beliebige andere Person zu äußern. Ich kann mir kaum einen moralisch verwerflicheren Missbrauch des Gedankens der Redefreiheit vorstellen.
    Richard Bernstein in der New York Times[/CENTER]



    Meine Bücher verkaufe ich jetzt woanders

  8. #28
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    Zitat Zitat von Gela Beitrag anzeigen
    bei uns in österreich verhält sich das etwas anders:

    sowohl anwälte als auch arbeiterkammer bieten das erstgespräch kostenlos an.
    Dazu sind die Anwälte aber nicht verpflichtet, laut Rechtsanwaltstarifgesetz sind Erstberatungen auch in Österreich abrechenbar. Es gibt nach meiner Kenntnis einen kostenfreien Service der Anwaltskammern.

    Ich verstehe das nicht, man nimmt doch eine Leistung in Anspruch?

    Ein Friseur wäscht und föhnt mir die Haare auch nicht für lau, nur weil nicht geschnitten wird?

    Wenn ein Anwalt am Tag 8 kostenfreie Erstberatungen anbietet (anbieten müsste), daraus zwei Sachen sofort erledigt werden, zwei Beratungshilfesachen zwei Prozeßkostenhilfeverfahren und zwei normal abrechenbare Verfahren daraus werden, dann kommt der am Monatsende in Verlegenheiten.

  9. #29
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    Vor allem dann, wenn einer der "normalen" Mandanten dann nicht zahlt.
    Allerdings ist das System mit dem Rechstanwaltsvergütungsgesetz für Laien echt nahezu unverständlich.

    Abgesehen davon, dass kleine Zivilsachen zu gesetzlichen Gebühren für den Anwalt absolut unwirtschaftlich sind.
    Bespiel:
    Mandant hat Stress mit dem Fitness-Studio, es geht um 278,98 Euro. Man redet mit dem Mandanten, schreibt einen Brief an das Studio, erwidert deren Brief und beschwichtigt mehrmals den Mandanten, dem das alles zu lange dauert.
    Sensationelle 32,50 netto gibt es dafür. Dazu kommen 6,50 Euro Aulagenpauschale.

    Hossa. Deswegen fahren alle Anwälte Porsche.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  10. #30
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    Zitat Zitat von Gela Beitrag anzeigen
    bei uns in österreich verhält sich das etwas anders:

    sowohl anwälte als auch arbeiterkammer bieten das erstgespräch kostenlos an.
    Ja und ich finde das echt toll.
    Es gibt doch viele Dienstleister, die ich anrufen kann, wo ich dann Auskunft bekomme und ich nicht gleich zahlen muss. Wenn ich jetzt z.B. im Möbelhaus anrufe und frage, ob ein bestimmtes Bett lagernd ist, bekomme ich auch nicht gleich eine Rechnung.
    Liebe Grüße,

    Jubi

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