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Thema: Sind hier Rechtsanwältinnen an Board? Frage...

  1. #1
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    Standard Sind hier Rechtsanwältinnen an Board? Frage...

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    Ich ärgere mich grad über eine Rechtsanwältin und frage mich, ob ich im Recht bin oder sie....

    Und zwar:
    Ich hatte eine extreme Flugverspätung von 24 Std. bei einem Flug einer US-Fluglinie Strecke NewYork-Frankfurt.
    Da ich bei der Fluggesellschaft mit meinen Briefchen nicht weiterkam, rief ich eine ansässige Anwältin für Reiserecht an und schilderte den Fall. Sie bat mich vorbeizukommen damit wir drüber reden können.
    Ich fuhr hin, schilderte den Fall, sie schrieb mit - dauerte ca. 20 Min.

    Danach schickte ich ihr die Infos zu meiner Rechtsschutzversicherung damit sie dort anfragen kann ob Deckungsschutz besteht. Es gingen Wochen ins Land....
    Die Versicherung sagte irgendwann zu. Wieder Funkstille. Letzte Woche schrieb sie mir, das sie sich den Fall angesehen hätte und festgestellt hätte, das die EU-Fluggastverordnung bei einem Flug ex USA einer US-Fluglinie nicht gilt und sie von einem weiteren Vorgehen abrät.
    Daraufhin rief ich sie an und fragte, ob sie als Fachanwältin für Reiserecht dies nicht sofort hätte erkennen müssen?!?!!
    Sie entschuldigte sich 1000x und meinte, das hätte ihr auffallen müssen und es täte ihr sehr leid, das sie diese Tatsache quasi übersehen hätte. Ich bat sie, mir meine Unterlagen zuzusenden und das wars.

    Nun bekomme ich eine Honorarrechnung über 200,- EUR. Da ich bei meiner Rechtschutzversicherung 150,- EUR SB habe, will die Anwältin nun von mir 150,- EUR und von der Versicherung 50,- EUR haben.
    Mir drängt sich der Verdacht auf, die Anwältin wollte sich hier mal schnell ein leicht verdientes Honorar einstreichen.
    Denn letztendlich ist sie überhaupt nicht tätig geworden und hat mich auch nicht beraten weil sie ja erst die Deckungszusage der Versicherung abwarten wollte. Als sie diese hatte, riet sie mir sofort von einem weiteren Vorgehen ab.
    Meine Unterlagen habe ich übrigens noch nicht bekommen.

    Ich habe überhaupt keine Lust diese Rechnung zu bezahlen. Nun sitzt sie als Anwältin natürlich auch noch schön am längeren Hebel.
    Deshalb, bevor ich sie anrufe und mich fürchterlich aufrege, meine Frage an die Anwältinnen hier im Board - hat die Anwältin richtig gehandelt? Bin ich absolut im Unrecht oder ist sowas normal?

  2. #2
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    Sie hat das als FA für Reiserecht übersehen???

    Ich würde sie anrufen und ganz nett anfragen, ob die Rechnung nicht ein VERsehen war.
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  3. #3
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    Das werde ich heute nachmittag auch tun. Bin halt verunsichert wer hier im Recht ist?!?!? Ich habe sie ja quasi besucht und beauftragt. Nur ist sie garnicht tätig geworden.
    Werde aber auch erstmal fragen ob es sich hier um ein Versehen handelt.

  4. #4
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    Auch eine Erstberatung, und um eine solche dürfte es sich bei dem Gespräch gehandelt haben, bei einem Rechtsanwalt ist kostenpflichtig. Selbst wenn sie dir gleich gesagt hätte, dass es aussichtslos ist, hättest du dafür bezahlen müssen. 200 Euro ist der übliche Satz.
    Ob es nett von ihr ist, dir das in Rechnung zu stellen, ist das andere. Aber Anwälte arbeiten nun mal nicht umsonst.

  5. #5
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    Du sollst für ihre Unwissenheit bezahlen?
    Liebe Grüße,

    Jubi

  6. #6
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    Nein, natürlich nicht . Für die Auskunft, dass die Schadensersatzansprüche wie in Europa da nicht bestehen.

  7. #7
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    Ich bin da nur so überrascht, da bei uns in Österreich bei vielen Anwälten die Erstgespräche kostenlos sind.
    Liebe Grüße,

    Jubi

  8. #8
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Für die Auskunft, dass die Schadensersatzansprüche wie in Europa da nicht bestehen.
    Genau; Auskunft ist doch Auskunft - egal, ob sie sofort erteilt wurde oder sich die Anwältin erst noch schlau machen mußte.

    Mal angenommen, diese Rechtsauskunft wäre falsch und es würde sich später herausstellen, dass doch ein Schadenersatzanspruch bestanden hätte, dann würde Gesa die Anwältin haftbar machen wollen und diese würde entgegnen, sie sei doch gar nicht tätig geworden?

    Sicher nicht, und es kann ja nicht richtig sein, dass man als Anwalt einerseits haften muß, aber andererseits in derselben Sache kein Honorar in Rechnung stellen darf.
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  9. #9
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    Wie Janne schon sagt, kostet auch die Erstberatung.
    Das ist auch gerechtfertigt, da sich die Anwältin Zeit für einen Termin mit dir genommen hat, recherchiert hat (hier möglicherweise eine offensichtlichere Sache), trotzdem steckt Arbeit dahinter.
    Selbst wenn die Sache für sie sofort offensichtlich war hattest du eine Beratung, die Geld kostet.
    Die Gebühren für Anwälte sind in Deutschland sowieso zu niedrig - auch wenn viele das nicht verstehen - eine Kanzlei ist ein Unternehmen das Geld kostet, das Personal muss bezaht weden die Versicherungen sind sehr teuer. Die Ausbildung ist lang und schwierig, allein die Kenntnisse der Anwälte, die man sich zu Nutze macht kosten nun mal Geld.
    Da kann man nicht sagen: "hat sie doch aus dem Handgelenk geschüttelt, dafür darf sie nichts verlangen."
    Dass die Anwältin sowas aus dem Handgelenk kann, hat sie einer teuren, langen Ausbildung zu verdanken, die sich natürlich irgendwann bezahlt machen muss.

  10. #10
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    Also ich sehe das auch als Laie genauso. Wenn ich einen Anwalt anrufe, ihm lang und breit etwas erkläre und er am Ende des Gespräches nur ein Wort sagt (ja, oder nein), dann hat er das Recht mir dafür eine Rechnung zu stellen. Wenn er z.b. sich mit der Antwort Zeit lässt und mir irgendwann antwortet, dann kann er genauso die Rechnung schicken wie wenn er sie sofort ausgesprochen hätte; also egal wie die Antwort ausfällt.

    Nur wenn er antwortet, dass er keine Ahnung hat und ich einen anderen Kollegen fragen soll weil dies nicht sein Fachbereich ist, dann würde ich auch erwarten, dass er mir keine Rechnung schickt.
    ****** under construction ******

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