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Thema: Frage zu Mietangelegenheiten (Pflichten des Mieters)

  1. #1
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    Standard Frage zu Mietangelegenheiten (Pflichten des Mieters)

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    Hallo!

    Vielleicht gibt es ja Experten an Board, die mir in folgender Angelegenheit ein paar Tipps geben können:

    Wir haben eigentlich seitdem wir in unserer Wohnung wohnen (seit 2 Jahren) immer wieder Diskussionen mit unserem Vermieter, dass bestimmte Dinge wie Reinigung des Treppenhauses und des Kellers, Pflege der Stellplätze sowie Winterdienst nicht geregelt sind. Das Haus umfasst insgesamt 4 Parteien, davon 3 private Mietparteien (allesamt "Traummieter": sauber, ruhig, berufstätig, ... ) und ein Gewerbe im Erdgeschoss.

    So musste sich bisher beispielsweise das Gewerbe im Ergeschoss nicht an den Kosten einer Reinigungskraft beteiligen, da sie ja das Treppenhaus nicht nutzen würden und einen weiteren Eingang zur Straße haben. Allerdings wird das Erdgeschoss als Durchgang zu den Mülltonnen sowie der Keller genutzt, so dass es sich mir persönlich jetzt nicht erschließt, warum da keine Beteiligung stattfinden sollte. Das haben wir in der letzten NK-Abrechnung (war unsere erste) auch entsprechend angemerkt. Winterdienst findet schlichtweg nicht statt und zur Zeit verschwinden unsere Stellplätze im Hinterhof (Schotterpiste - nicht gepflaster oder ähnliches), für die wir 25 Euro monatlich bezahlen müssen, mal wieder unter wucherndem Unkraut.

    Prinzipiell will er sich um die Organisation dieser Dinge überhaupt nicht kümmern, sieht das nicht als seine Angelegenheit und verlangt, dass die Mieter sich untereinander abstimmen. Zudem will er jetzt nicht nur die Reinigung des Treppenhauses, sondern zusätzlich Kosten für Winterdienst, Kehren des Bürgersteigs sowie Pflege der Stellplätze auf die Mieter verteilen. Wenn die Mieter das nicht unter sich klären können oder wollen, würde es nach seiner Aussage mindestens das vierfache kosten, da er es in professionelle Hände abgäbe. Mir kommt dies so ein bisschen als seine Taktik vor, um sich da herauszuwinden und ich frage mich, inwiefern er überhaupt "im Recht" ist.

    In unserem Mietvertrag (Standardmietvertrag) sind dazu folgende Dinge geregelt (oder besser nicht geregelt):
    - Die Nebenkosten enthalten einen Abschlag für die Reinigung des Treppenhauses. Wäre dieser Abschlag nicht enthalten, müssten wir unseren Treppenabsatz putzen. Weiter Regelungen oder eine separate Hausordnung gibt es nicht.
    - Betriebskosten für Gartenpflege und Straßenreinigung sind explizit durchgestrichen.
    - Die Pflicht zum Winterdienst ist zumindest in unserem Mietvertrag (wie es bei den anderen Mietern aussieht, weiß ich nicht) nicht enthalten. Wir müssen nach Mietvertrag lediglich unseren Balkon von Schneelast befreien.

    Jetzt ist es gar nicht so, dass wir uns darum "drücken" wollen, aber unser Vermieter behauptet steif und fest, dass dies Pflichten des Mieters wären. Nach meinen Informationen ist das aber nicht korrekt, wenn dies nicht im Mietvertrag explizit so geregelt ist.
    Insbesondere beim Winterdienst steht doch primär der Eigentümer in Pflicht. Dies kann er an einen Hauswart oder via Mietvertrag an den Mieter übertragen, ist aber dennoch angehalten, zu überprüfen ob dieser Pflicht nachgekommen wird. Falls er dies nicht tut, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden. Stimmt das so?

    Prinzipiell finde ich uns eigentlich schon ziemlich kooperativ, da wir kein Problem haben, die Kosten zu tragen, solange dafür alles organisiert ist. Allerdings müssen die Kosten natürlich im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. (Die vorige Reinigungskraft kam nie und hat trotzdem jeden Monat eine Rechnung von 80-90 Euro gestellt...) Ich frage mich allerdings, wenn es zu keiner akzeptablen Lösung kommen sollte, ob wir dann überhaupt verpflichtet wären, all diese Kosten zu übernehmen?

    Leider mag ich unsere Wohnung sehr (schöner Altbau) und wir haben viel Liebe und Zeit in die Gestaltung der Wohnung investiert, so dass wir gerne noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben möchten (vermutlich bis Eigentum Thema wird).

    Vielen Dank schonmal!
    LG
    mirasol

  2. #2
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    Ich würde mich an deinen ortsansässigen Mieterverein wenden. Die können dir da sicher weiterhelfen. Mietangelegenheiten sind ja meist rech komplex.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  3. #3
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    Wenn die Kosten für Schneebeseitigung und Gartenreinigung gestrichen sind, dann kann er sie von euch nicht verlangen. Wenn ihr den Winterdienst nicht vertraglich übernommen habt, müsst ihr ihn nicht leisten. Fakt ist, dass ihr dann weder zahlen noch schippen müsst.
    Verlangen kann er alleine die Reinigungskosten für das Treppenhaus. Die muss er dann aber auch richtig auf alle verteilen, ansonsten würde ich ein Viertel für den Gewerbemieter herausrechnen und den Rest durch drei teilen.
    Und lass dich nicht beirren, das ist nicht euer Ding, den Schnee zu beseitigen. Das wird der Vermieter dann auch merken, wenn er versuchen sollte, euch gerichtlich auf solche Kosten in Anspruch zu nehmen. Ihr solltet ihm mal empfehlen, einen Blick ins Gesetz zu werfen, § 556 BGB sagt, die Mietvertragsparteien [U]können[U] vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.

  4. #4
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    Vielen Dank für die Antworten. Das bestätigt mich in meiner Sichtweise.

    Unser Vermieter nimmt solche Dinge leider sehr ungenau und hat sich offensichtlich weder mit den geschlossenen Mietverträgen noch mit Mietrecht im Allgemeinen jemals auseinandergesetzt. Er ist eher so der Typ *wirfassenunsandiehändeundhabenunsallelieb*.

    Jetzt warten wir erst einmal ab, ob wir die rechtliche Keule herausholen müssen, ich würde es ja gerne vermeiden.
    LG
    mirasol

  5. #5
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    Das musst du halt entscheiden, wie weit du dich streiten willst. Aber für die Entscheidung ist es immer gut, wenn man weiß, wie die Rechtslage ist. Vermieter sind oft, gerade wenn sie nur eine Wohnung oder so ein relativ kleines Haus haben, erschreckend ahnungslos und und gehen davon aus, dass der Mieter für Garten und Schneebeseitigung zahlen muss, das stimmt aber einfach nicht.

  6. #6
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    Hallo!

    Natürlich hat Janne Partikel recht, und natürlich ist der Mieter nur dazu verpflichtet was im Vertrag und in der Hausordnung steht.........

    Schon klar, und was das (für einen gutwilligen Vermieter) bedeutet, wird einem erst klar, wenn man selbst in die Situation gerät ein Objekt zu verwalten.

    Früher war es halt üblich den Hausflur selbstverständlich selbst zu reinigen, genauso wie man das in seiner Wohnung tut. Es war üblich in dem Haus so zu leben und zu handeln, als wäre es sein Eigentum. Es war üblich alles in seiner Macht stehende zu tun um zu verhindern, dass im Winter keiner auf "die Schnauze" fliegt. Aus dieser Zeit kommen auch die "laffen" Mietverträge, weil man davon ausging, dass es auch so geht. Niedrige Miete für Erhaltung des Objekts (aus der Zeit kommt auch die mieterfreundliche Rechtsprechung in Deutschland) Mietprellerei z.B war früher kein Kavalierdelikt sondern eine Schande. Man war interessiert in einem schönen Umfeld zu leben.

    Heute geht es nur darum "was muß ich machen", "was habe ich bezahlt", "wozu kann ich gezwungen werden","Ich bin doch nicht blöd". Schon klar an allen Ecken und Enden wird der "böse Vermieter" gescholten. Warum ist er auch so blöd und investiert Geld in Immobilien - nimmt Geld auf - selber schuld. Klar gibt es raffgierige Vermieter, aber das ist genauso selten oder häufig wie renitente Mieter.
    Euch gefällt es in Euerer Wohnung, fühlt Euch wohl, spart Geld um eines Tages selbst Eigentum zu erwerben. Wenn Ihr jetzt finanzieren müßtet würde es wohl wesentlich teurer?

    Wäre es da nicht Recht und Billig manchmal auch Dinge zu machen, die man eigentlich rein rechtlich "nicht machen muß"?

    *wirfassenunsandiehändeundhabenunsallelieb*

  7. #7
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    Lieber Pendler, Deine Sichtweise ist sicherlich auf gewisse Weise verständlich. Allerdings sieht die Sachlage in diesem Fall doch ein wenig anders aus.

    Die Mietpreisniveaus in den süddeutschen Großstädten sind die höchsten Deutschlands, so dass wir hier sicher nicht von niedrigen Mieten sprechen. Dafür könnte man locker eine Immobilie finanzieren, was in diesem Zusammenhang allerdings völlig irrelevant ist.

    Alle Mieter sind voll berufstätig und haben sich bewusst für eine Wohnung ohne Verpflichtungen entschieden. Beispielsweise Schneedienst (wir sprechen hier von richtigen Wintern) kann schlichtweg niemand aufgrund seiner Arbeitszeiten nachkommen. Es geht hier sicherlich nicht darum, einen "gutwilligen" Vermieter auszunutzen. Ganz im Gegenteil droht unser Vermieter uns ohne unsere Zustimmung und ohne rechtliche Grundlage mit signifikant erhöhten Nebenkosten, und kümmert sich aber dabei selbst kaum bis gar nicht um Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
    LG
    mirasol

  8. #8
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    Aber du kannst dich doch total entspannt zurücklehnen, denn den Winderdienst müsste er beauftragen und auch bezahlen. Ihr habt eine Miete und Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart, die ihr ja auch leistet. Wenn er die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen will, kann er das nur, wenn er nachweisen kann, dass die Kosten gestiegen sind. Und wenn er euch die Kosten erst über die Betriebskostenabrechnung auferlegen will, dann muss er euch verklagen, wenn ihr nicht zahlt. Und dann wird er ja sehen, dass das nicht so einfach klappt. Euch passiert doch erstmal gar nichts.

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