Mein Gemahl hat einen Sohn, der im August seine 1. Ausbildung beginnt und im Januar 2012 die Volljährigkeit erreicht.

Mein Mann zahlt Unterhalt; auch während der Ausbildung ist mein Mann doch unterhaltspflichtig bei seinem dann irgendwann volljährigen Sprössling, nicht wahr

Ich suche wie verrückt, aber finde nicht, ich bin der Meinung, dass die Ausbildungsvergütung des bei der Mutter wohnenden Jungens doch angerechnet wird oder irre ich mich

Vielleicht weiß ja wer mehr?

Gruß Hansi