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Thema: Unterhaltsfrage Väterlicherseits

  1. #1
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    Standard Unterhaltsfrage Väterlicherseits

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    Mein Gemahl hat einen Sohn, der im August seine 1. Ausbildung beginnt und im Januar 2012 die Volljährigkeit erreicht.

    Mein Mann zahlt Unterhalt; auch während der Ausbildung ist mein Mann doch unterhaltspflichtig bei seinem dann irgendwann volljährigen Sprössling, nicht wahr

    Ich suche wie verrückt, aber finde nicht, ich bin der Meinung, dass die Ausbildungsvergütung des bei der Mutter wohnenden Jungens doch angerechnet wird oder irre ich mich

    Vielleicht weiß ja wer mehr?

    Gruß Hansi

  2. #2
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    Hallo Hanseatenilla,

    schau mal hier, ist aber nicht sehr ausführlich http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm

    "Ein Trost für den oder die Unterhaltspflichtigen: Während der Lehre darf der Kindesunterhalt um das Lehrlingsgehalt gekürzt werden - allerdings abzüglich eines Betrages von 90 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Bücher. Grund: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer nicht fähig ist, für sich selbst zu sorgen."

  3. #3
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    Solange der Bub minderjährig ist, werden 50% des Ausbildungsentgeltes abzüglich der Pauschale und abzüglich eventueller Wegekosten angerechnet, wenn er volljährig ist, 100% abzüglich der Pauschale und Wegekosten. Ab dem 18. Geburtstag ist außerdem die Mutter barunterhaltspflichtig. Solange das Kind minderjährig ist, leistet sie Unterhalt durch Betreuung, der Betreuungsbedarf fällt beim Volljährigen aber weg.

    Die bereinigten Nettoeinkünfte der Eltern werden zusammengerechnet, aus der Summe der Bedarf ermittelt, davon das anzurechnende eigene Einkommen abgezogen und der Rest wird gequotelt, je nach Anteil der Eltern an der Summe der bereinigten Nettoeinkünfte.

    Ab Volljährigkeit ist der Bub grundsätzlich selbst kindergeldberechtigt.

  4. #4
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    Ich nochmal: irgendwie blicke ich da nicht durch

    Fallbeispiel: Mann zahlt bzw. muss zahlen 100 % sprich 488 Euro; abzüglich volles Kindergeld (ab 18) 184 Euro und abzüglich z. B. 100 Euro wegen Ausbildungsvergütung zzgl. 90 Euro Selbstbehalt - ist das korrekt

    Falls nicht hier - gerne aus via PM.

    Verwirrte Grüße

    Hansi

    Edit: wegen noch mehr Verwirrtheit
    Geändert von Hanseatenilla (11.08.11 um 11:06:07 Uhr)

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