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Thema: Gehalt der Kollegin, ich bin geschockt!!!

  1. #21
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    Zitat Zitat von Crazymaus Beitrag anzeigen
    Mein Vater hat mein Kindergeld auch immer auf der Gehaltsabrechnung gehabt. Er arbeitet im öffentlichen Dienst.
    Ich hab nur die Gehaltszusammenfassung vom Steuerberater gesehen, ich glaube nicht, dass da das KiGeld mit drauf war, weiss es aber nicht genau.

  2. #22
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    Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen
    Nein, ich wusste gar nicht, dass das der Fall sein kann. Aber Kindergeld bezieht man doch vom Staat und nicht vom Arbeitgeber oder?
    Ich bin mir nicht sicher, ob es das so noch gibt! Da hat sich ja relativ viel geändert.

    War nur so ein Gedankengang! Wenn man nämlich den Nettoverdienst deiner anderen Halbtags-Kollegin + Kindergeld + Steuervorteil (Steuerklasse 2 - Alleinerziehend mit Kind) nimmt, dann müßte man ungefähr auf das Netto der fraglichen Kollegin kommen.

  3. #23
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    Meine Mutter bekam das Kindergeld auch immer mit dem Gehaltszettel...

    Ich kann auch sehr gut verstehen, dass du dich unfair behandelt fühlst. Würde mir auch so gehen. Allerdings wüsste ich auch nicht, wie ich mich nach diesem Wissen verhalten sollte... Doofe Situation

  4. #24
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    Zitat Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen
    habt Ihr keinen Betriebsrat? den könntest Du ja wegen AGG mal ansprechen

    das Gehalt ist doch um Himmels Willen kein Thema des AGG
    und zum Glück immer noch Verhandlungssache.

    ich find es ehrlich gesagt ziemlich unvorsichtig, hier sein Gehalt zu posten.

    und ich finde auch, so hart es auch klingt, dass ein anderer im Unternehmen mehr verdient ist nie ein Argument.
    Die sollte man woanders suchen z. B. in einem aktuellen Gehaltsspiegel mit vergleichbaren Berufen, gepaart mit Hinweisen auf nachweisbar gute Arbeit und evtl. Sonderaufgaben
    .
    Auf gar keinen Fall würde ich das in einem Gehaltsgespräch erwähnen, vielleicht ist ja wirklich noch Kindergeld dabei oder die Berechnung ist anders und dann steht man ganz schön blöd da.

  5. #25
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    Der Bruttolohn ist ausschlaggebend.
    Denn für ein höheres Netto kann man, gerade mit Kind, noch folgendes hinzurechnen:
    * Monatskarte für die Fahrt mit öffentl. Verkehrsmitteln
    * Kinderbetreuung bis zu einem gewissen Alter, also z.B. monatliche Kosten des Kindergartens
    * wie schon angesprochen Kindergeld

    evtl. gibt es da noch mehr, was ich nicht weiß. Du kannst nie vom Nettolohn auf den eigentlichen Bruttolohn schließen, cool down..
    Liebe Grüße, Michaela

    In der Ruhe liegt die Kraft.

  6. #26
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    Ich bin jetzt auf jeden Fall schonmal schlauer als vorher bezüglich dessen, dass evtl das Kindergeld mit dabei gewesen sein könnte.
    Danke schonmal dafür.

  7. #27
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    Ich kann Dein Gefühl sehr nachvollziehen.
    ...Also: Bei alsotuter Unzufriedenheit lohnt sich ein Umsehen auf dem Arbeitsmarkt!
    Geändert von Cherryli_80 (31.05.11 um 21:15:42 Uhr)

  8. #28
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    hier im Betrieb ist das Gehalt sehr wohl auch BR Sachen nmit AGG, wegen des Betriebsfriedens und eben der Gleichbehandlung, es werden auch die Gehaltserhöhungen immer öffentlich gemacht

  9. #29
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    Zitat Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen
    hier im Betrieb ist das Gehalt sehr wohl auch BR Sachen nmit AGG, wegen des Betriebsfriedens und eben der Gleichbehandlung, es werden auch die Gehaltserhöhungen immer öffentlich gemacht
    Ich glaube, dass insbesondere bei Inhaberfirmen (Klein- und Mittelstand), wo die Gehälter frei verhandelbar sind, es oft keine offene Gehaltspolitik gibt. Ich kenne die Verschwiegenheitsklausel nicht nur aus meinem Arbeitsvertrag.

  10. #30
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    So, habe mich nun nochmal genau kundig gemacht und es scheint wohl tatsächlich so, dass das Kindergeld mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wird also liegt es wahrscheinlich daran.
    Nun kann ich erstmal beruhigt schlafen und mich entspannt ein bisschen abregen. Vielen Dank jedenfalls.

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