Du hast ein paar Schuhe bei XY auf Rechnung gekauft, die Rechnung aber nicht ausgeglichen.

XY macht die Forderung per Mahnbescheid gegen Dich geltend.

Warum hast Du gleich noch die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen oder später gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch oder danach gegen ein Versäumnisurteil Einspruch oder gegen ein Endurteil Berufung?