Hi zusammen,

mir hat gerade jemand linksabbiegen die Vorfahrt nehmen wollen. Ich konnte nicht mehr ausweichen und es gab nen Blechschaden.

Super. Problem es ist auf einem Parkplatz passiert... laut google gibt's da fast immer Teilschuld für beide, wegen der gegenseitigen Rücksichtnahme...

Der Unfallgeger war komisch, der nur am telefonieren und hat mein Foto aus allen erdenklichen Perspektiven fotografiert, auch von Seiten die völlig unrelevant sind.

Ich bin nicht Schritt gefahren ja, aber er kam aus einer Einfach, darf dort gar nicht linksabbiegen und hatte eine Haltelinie aber kein Stop Schild.

Er hat gleich gefragt ob ich es schon meiner Versicherung gemeldet hab. Nein (Wieso auch Schuldfrage nicht geklärt) Er nur immer 'Sie war zu schnell', hm da steht Aussage gegen Aussage ich fand er kam auch zu schnell aus der Ausfahrt... naja

Zur Polizei sagte er so Sachen wie 'Telefonnummer muß ich nicht angeben' und 'Nein ich äußere mich nicht schriftlich zum Unfall.' Die beiden Beamten waren weniger begeistert von ihm.

So aus dem Bauch heraus glaube ich der wird Ärger machen. Mal sehen ich hab ne Rechtschutz.

Kann man die Äußerung zum Unfall auch später machen? Er hat ja nichts gesagt quasi, ich hab den Bogen aus meiner Sicht ausgefüllt und unterschrieben.

Was ich mich jetzt nur frage ob es besser gewesen wäre nichts zu sagen und das später in Ruhe mit dem Anwalt zu machen? Ich mußte sowas noch nie ausfüllen und ich hab einfach geschrieben wie ich es empfunden hab.... hmm...

Der Typ war doof, erst wollte er gar keine Polizei rufen, ich hab aber darauf bestanden.

Naja mal abwarten was jetzt passiert.

VLG Elmyra