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Thema: Firmenwagen statt Gehaltserhöhung - Experten gesucht!

  1. #1
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    Standard Firmenwagen statt Gehaltserhöhung - Experten gesucht!

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    Ich streite mich seit Tagen mit einem Bekannten um den folgenden Sachverhalt:

    X bekommt von seinem Arbeitgeber eine durch eine Beförderung ausgelöste Gehaltserhöhung. X kann sich aussuchen ob er diese auf sein Brutto aufstocken möchte oder ob er stattdessen einen Firmenwagen erhält.

    Bei der Gehaltserhöhung stehen 600 Euro brutto im Raum. Der Firmenwagen kostet abzgl. Rabatte, incl. MwSt. 30.000 Euro. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt aufgrund der 1% Regel zzgl. 0,03% für Entfernung zum Arbeitsplatz 400 Euro. X bekommt den Firmenwagen und zusätzlich die 200 Euro Differenz auf sein Brutto aufgestockt.

    Es vergehen 6 Jahre. X fährt immer noch den o. g. Wagen und fragt sich, wann dieser wohl abgeschrieben ist?

    Gibt es dafür Standards, d. h. nach 6 (oder 8) Jahren ist das Fahrzeug abgeschrieben und ein neues fällig? Oder richtet sich das nach der Kilometerleistung?

    Ich kenne bei uns nur die Regelung 3 Jahre oder 100.000 km - je nachdem welcher Fall früher eintritt. Oder die Fahrzeuge sind Leasingfahrzeuge, d. h. der Vertrag endet automatisch nach 3 Jahren.

    Kann man hier eine Milchmädchenrechnung aufstellen, d. h. das Fahrzeug hat den Arbeitgeber 30.000 gekostet, der Arbeitnehmer verzichtet monatlich auf 400 Euro Brutto und hat das Fahrzeug nach 6,25 Jahren abbezahlt oder wie kann man das veranschlagen? Was passiert z. B. wenn das Auto 10 Jahre gefahren wird. Dann hätte man sich ja bei den Verhandlungen verkalkuliert , da jetzt der Arbeitgeber keine Kosten hat, wo er doch eigentlich ein höheres Brutto incl. Sozialversicherung zahlen müsste???

    Kennt sich da jemand aus?

    LG, shirl.
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  2. #2
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    tja das ist einfachso, das Auto verliert ja fuer den Miarbeiter nicht an Wert nur weil es Aelter ist.

    Die meisten Firmen wechseln Autos nach 3 bis 4 Jahren aus, aber das ist kein muss.

  3. #3
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    Werden Firmenwagen eigentlich noch gekauft? M. W. werden die doch meistens geleast. So auch in der Fa. meines Mannes. Der Leasingvertrag läuft über 4 Jahre und dann gibt es es neues Auto.
    Liebe Grüße goldilie

  4. #4
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    Ja, aber der AN hat doch keine Kosten durch den Wagen. Tank, Inspektionen, das alles bezahlt doch die Firma. Die kann natürlich auch einen Wagen kaufen, warum nicht? Meist wird geleast, aber es kann auch gekauft werden.

    So ist das einfach. Für den AN hat das doch keine Nachteile, nur weil das Auto älter ist.
    Liebe Grüße

    Cara

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  5. #5
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    Wenn vertraglich nur festgelegt wurde, dass er einen Dienstwagen bekommt, dann hat er Pech gehabt, er hat ja einen.

    Ob es ein Nachteil ist, einen älteren Wagen zu fahren ist Einstellungssache, der Arbeitgeber hat jedenfalls Geld gespart.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  6. #6
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    Meist wird geleast, da ist der Austausch des Wagens vorprogrammiert, das muss aber nicht der Fall sein -> vertragliche Regelung.

    Eine Freundin hat einen Firmenwagen, der im Eigentum des Unternehmens steht, sie muckelt jetzt seit gefühlten 1000 Jahren mit einem alten (!) Z3 durch die Gegend und drückt freundlich jeden Monat 1% des Anschaffungspreises ab. Sie hat den Wagen längst bezahlt. Ihr Argument: Ein neuer Wagen würde mehr kosten und damit wäre mein 1%-Anteil auch höher, das ist es mir nicht wert, nachzutarocken. Wenn ich den Wagen selbst finanzieren müsste, läge ich bei höheren Aufwendungen und den Sprit, Werkstatt etc. müsste ich dann auch selbst zahlen. Außerdem müsste ich die Kohle sofort auf den Tisch des Hauses legen, so kann ich den Betrag anlegen.

    Ansichts- und Rechenweise, würde ich sagen. Es besteht jedenfalls nicht per se ein Anspruch auf regelmäßigen Austausch des Wagens.

    Sinn und Zweck der Regelung ist außerdem eine Arbeitnehmervergünstigung und keine Arbeitgeberbelastung. Das ist der falsche Ansatz, würde ich meinen.

  7. #7
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    Vertraglich wurde das gar nicht geregelt. Warum die Firma die Fahrzeuge kauft und nicht least ist mir auch ein Rätsel. Aber irgendwie wird sich das für die schon rechnen, da bin ich mir sicher

    Nein, einen Nachteil hat er durch den alten Wagen sicher nicht - zumindest solange dieser nicht ständig liegen bleibt. Aber das Ego leidet anscheinend... und da der Wagen in diesem Fall kein Arbeitsgerät sondern eine Form der Vergütung ist, hat mich interessiert, ob es für solche Fälle eine Regelung bzw. Grundlage gibt?

    Wäre es für den Arbeitgeber nicht auch günstiger, wenn er ein neues Auto anschafft, dann hat er ja wieder was zum abschreiben *dummfrag*!?
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