Ich streite mich seit Tagen mit einem Bekannten um den folgenden Sachverhalt:
X bekommt von seinem Arbeitgeber eine durch eine Beförderung ausgelöste Gehaltserhöhung. X kann sich aussuchen ob er diese auf sein Brutto aufstocken möchte oder ob er stattdessen einen Firmenwagen erhält.
Bei der Gehaltserhöhung stehen 600 Euro brutto im Raum. Der Firmenwagen kostet abzgl. Rabatte, incl. MwSt. 30.000 Euro. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt aufgrund der 1% Regel zzgl. 0,03% für Entfernung zum Arbeitsplatz 400 Euro. X bekommt den Firmenwagen und zusätzlich die 200 Euro Differenz auf sein Brutto aufgestockt.
Es vergehen 6 Jahre. X fährt immer noch den o. g. Wagen und fragt sich, wann dieser wohl abgeschrieben ist?
Gibt es dafür Standards, d. h. nach 6 (oder 8) Jahren ist das Fahrzeug abgeschrieben und ein neues fällig? Oder richtet sich das nach der Kilometerleistung?
Ich kenne bei uns nur die Regelung 3 Jahre oder 100.000 km - je nachdem welcher Fall früher eintritt. Oder die Fahrzeuge sind Leasingfahrzeuge, d. h. der Vertrag endet automatisch nach 3 Jahren.
Kann man hier eine Milchmädchenrechnung aufstellen, d. h. das Fahrzeug hat den Arbeitgeber 30.000 gekostet, der Arbeitnehmer verzichtet monatlich auf 400 Euro Brutto und hat das Fahrzeug nach 6,25 Jahren abbezahlt oder wie kann man das veranschlagen? Was passiert z. B. wenn das Auto 10 Jahre gefahren wird. Dann hätte man sich ja bei den Verhandlungen verkalkuliert, da jetzt der Arbeitgeber keine Kosten hat, wo er doch eigentlich ein höheres Brutto incl. Sozialversicherung zahlen müsste???
Kennt sich da jemand aus?
LG, shirl.