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Thema: Frage zu Versicherungsschaden

  1. #1
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    Standard Frage zu Versicherungsschaden

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    Hallo,

    gestern vormittag ist mir bei einem Dachschrägen-Fenster (Velux-Fenster) die äußere Scheibe gerissen. Das Fenster war geschlossen und ich konnte zuschauen, wie der Riss über die ganze Scheibe gewandert ist.
    Meine Frage: ist das ein Schaden für meine Hausrat-Versicherung oder für die Wohngebäude-Versicherung des Vermieters ? Mein Vermieter wusste es (noch) nicht und will sich erst schlau machen und mir dann mitteilen, ob sie oder ich den Glaser beauftragen soll.

    Danke und liebe Grüße,
    Nele
    Geändert von Nele S (27.06.11 um 12:41:38 Uhr)

  2. #2
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    Das zahlt nur eine spezielle Glasversicherung, Deine Hausratvericherung hat damit nix zu tun. auch Deine Haftpflichtversicherung nicht.
    Wenn in Deinem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Vermieter für Schäden an/in der Wohnung aufkommt...dann muss er das übernehmen bzw. seine Wohngebäudeversicherung. Ob die allerdings Glas mit abdeckt, wage ich zu bezweifeln.
    Geändert von Exuser64 (27.06.11 um 12:45:03 Uhr)

  3. #3
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    Ich muss zu Hause mal schauen, aber ich meine, ich habe keine extra Versicherung für Glasschäden abgeschlossen (schon was länger her). Zu dumm, es ist ohne mein Zutun passiert

  4. #4
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    Hm, normalerweise zahlt eine (deine) Haftpflicht Mietsachschäden, also Schäden, die Du bspw. Deinem Vermieter "zugefügt" hast, indem Du was kaputt gemacht hast. Allerdings bezweifle ich, dass Deine Haftpflicht das als Mietsachschaden ansieht, weil Du die Sache ja nicht kaputtgemacht hast, das ist ja von selbst passiert mit dem Riss. Bei Glasschäden verweisen Versicherer gerne darauf, dass man das extra versichern muss und das daher nicht abgedeckt ist mit den Glasschäden....
    Daher könnte es sein, dass die sich weigern.
    Da müßte man dann schauen, wie man den Schaden ggf. "formuliert". Die Haftpflicht würde dann genau wissen wollen, was/wie es passiert ist.

  5. #5
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    Exaxt das Gleiche ist uns letzten Sommer auch passiert (Veluxfenster, Dachschräge, Außenriss).
    Der Vermieter hat das übernommen, das ist ja nichts was DU kaputt gemacht hast, wenn eine Wand einstürzt muss er das auch zahlen

    Bei uns ist wohl der Grund, dass das Haus sehr alt und schief ist, wenn es so heiß ist, passiert irgendwas mit dem Glas (es dehnt sich aus?) und da wurre es wohl zu eng im alten Dach - keine Ahnung, der Glasmann hat es mir erklärt und ich habe es gleich wieder vergessen
    Liebe Grüße
    Cordu

  6. #6
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    Danke euch Ich habe mich im Bekanntenkreis auch umgehört; darunter ein Vermieter eines Mehrparteien-Wohnhauses. Er meinte, dass das Angelegenheit des Vermieters bzw dessen Versicherung ist. Bin mal gespannt, was meine Vermieterin nun morgen behauptet.

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